Integration
Aufenthaltsrechtlicher Schutz während schulischer Berufsausbildung
23. Oktober 2026
Systematischer Überblick fehlt
Aus der Antwort auf eine Anfrage der Landtags-Grünen zum aufenthaltsrechtlichen Schutz von Geflüchteten während schulischer Berufsausbildungen an Berufsfachschulen geht u.a. hervor:
- Die Staatsregierung hat keinen systematischen Überblick darüber, wie viele Beschäftigungserlaubnisse beantragt, erteilt oder abgelehnt werden und wie viele Menschen nach einer Helfer- oder Assistenzausbildung tatsächlich in Arbeit kommen oder aufgrund ihres Aufenthaltsstatus daran gehindert werden. Trotzdem sieht die Staatsregierung bei der aufenthaltsrechtlichen Absicherung schulischer Ausbildungen keinen Handlungsbedarf.
Die Probleme, wenn junge Menschen Deutsch lernen, erfolgreich eine Ausbildung absolvieren, anschließend einen Arbeitsplatz bekommen, aber die berufliche Perspektive aufgrund des unsicheren Aufenthaltsstatus trotzdem auf der Kippe steht, zeigen sich in der Praxis – etwa im Allgäu:
- Eine Stimme aus der Pflegepraxis: Die Diakonie Allgäu kennt und erlebt die Problematik unmittelbar. Erst jüngst gab es einen konkreten Fall im weiteren Umfeld: Ein junger Mann hatte erfolgreich seine Ausbildung zum Pflegefachhelfer abgeschlossen, ein Arbeitsplatz in Memmingen wartet auf ihn, der Arbeitgeber braucht ihn dringend. Und trotzdem blieb seine Aufenthaltsperspektive ungeklärt. Ausgerechnet in der Pflege, wo jede helfende Hand gebraucht wird.
Hier Statements zum Thema:
Eva Lettenbauer, Sprecherin für Arbeit der Landtags-Grünen, sagt:
„Wir können nicht ständig über den Pflegenotstand und fehlende Arbeitskräfte sprechen und gleichzeitig Menschen verlieren, die wir hier ausgebildet haben und die bereits einen Arbeitsplatz haben. Wer hier erfolgreich qualifiziert wurde und gebraucht wird, muss auch die Möglichkeit bekommen, seine Qualifikation einzusetzen und zu arbeiten.
Die Staatsregierung sagt, dass die Ausländerbehörden jeden Fall sorgfältig prüfen. Gleichzeitig fehlen ihr die Daten, um die Praxis bayernweit nachzuvollziehen. Wie will das Innenministerium erkennen, wo Menschen und Betriebe an bürokratischen Hürden scheitern? Wir brauchen endlich einen Überblick, klare Standards und eine verlässliche Kontrolle der Verfahren.“
Gülseren Demirel, Sprecherin für Integration der Landtags-Grünen:
„Wer arbeiten kann und arbeiten will, sollte in Bayern die Chance dazu bekommen. Arbeit ist der schnellste Weg in echte Teilhabe. Wenn diese Menschen aber an bürokratischen Hürden scheitern, dann blockiert das einen der wichtigsten Hebel zur Integration. Ein Rechtsstaat funktioniert nicht nach Postleitzahl. Wenn vergleichbare Fälle in Bayern unterschiedlich entschieden werden, braucht es keine Ausreden, sondern endlich klare Leitplanken und ein Innenministerium, das für einheitliche Standards sorgt.“
Barbara Fuchs, Sprecherin für Wirtschaft der Landtags-Grünen:
„Wer nicht einmal weiß, wie viele Menschen betroffen sind, kann nicht einfach behaupten, es gebe keinen Handlungsbedarf. Die Staatsregierung darf sich nicht hinter fehlenden Zahlen verstecken. Es darf keinen Unterschied machen, ob jemand an einer Berufsschule oder einer Berufsfachschule lernt: Wer eine Ausbildung macht, braucht eine faire Chance, sie auch abzuschließen. Statt jungen Menschen mit Abschiebung die Zukunft zu zerstören, muss die Staatsregierung endlich für verlässliche Perspektiven sorgen.“
Roland Hüber von der Diakonie Allgäu beschreibt die Situation so:
„Wir brauchen diese Menschen in der Pflege. Wenn jemand seine Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hat, einen Arbeitsplatz hat und von uns gebraucht wird, ist es für uns nicht nachvollziehbar, wenn plötzlich die Aufenthaltsperspektive infrage steht.“
Die wichtigsten Erkenntnisse aus der Anfrage:
- Anträge auf Beschäftigungserlaubnisse, Genehmigungen und Entscheidungen werden bayernweit nicht systematisch erfasst.
- Die Staatsregierung kann nicht beziffern, wie viele Menschen während einer schulischen Berufsausbildung abgeschoben wurden.
- Es fehlen Zahlen darüber, wie viele Menschen nach einer Helfer- oder Assistenzausbildung eine weiterführende Ausbildung oder sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen.
- Ebenso fehlen Zahlen darüber, wie viele Menschen wegen ihres Aufenthaltsstatus daran gehindert werden.
Hinweise:
Bereits im Mai 2026 haben die Landtags-Grünen über die großen regionalen Unterschiede bei Arbeitserlaubnissen in Bayern informiert und dazu ein Gutachten der Universität Konstanz vorgestellt.
Das Antragspaket der Landtags-Grünen zum Thema finden Sie anbei. Es wird voraussichtlich am 26.11. im Verfassungsausschuss behandelt:
Ein Kontakt zu Roland Hüber kann bei Bedarf gerne hergestellt werden.