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Gleiche Chancen auf Arbeit in Bayern?
18. Mai 2026
Grüne fordern Ende der Behörden-Lotterie
Ausländerinnen und Ausländer, die in Bayern arbeiten wollen, brauchen nicht nur Qualifikationen oder Jobangebote – oft ist auch der Ort entscheidend, an dem sie eine Arbeitserlaubnis beantragen. Das zeigt ein Gutachten der Universität Konstanz im Auftrag der Landtags-Grünen. Die Untersuchung analysiert die Bewilligungspraxis für Arbeitsgesuche zwischen 2018 und 2024 in den bayerischen Landkreisen. Das Ergebnis: Die Unterschiede bei Bewilligungen und Ablehnungen sind teils gravierend – und lassen sich nur zum Teil durch die wirtschaftliche Lage vor Ort erklären.
Eva Lettenbauer, Sprecherin für Arbeit der Landtags-Grünen:
„Mitten im Fachkräftemangel können wir es uns nicht leisten, arbeitswillige Menschen in einer Behörden-Lotterie festzuhalten. Wenn in einem Landkreis deutlich häufiger abgelehnt wird als im Nachbarkreis, obwohl die Wirtschaft ähnlich dringend Personal sucht, dann läuft strukturell etwas schief.“
Gülseren Demirel, Sprecherin für Integration:
„Wer arbeiten kann und arbeiten will, sollte in Bayern die Chance dazu bekommen. Arbeit ist der schnellste Weg in echte Teilhabe. Wenn diese Menschen aber an bürokratischen Hürden scheitern, dann blockiert das einen der wichtigsten Hebel zur Integration.“
Das Gutachten von Professor Gerald Schneider und Constantin Wohlfart zeigt ein zweigeteiltes Bild: Bayern weist im bundesweiten Vergleich eine insgesamt niedrige Ablehnungsquoten auf. Im Zeitraum 2018 bis 2024 liegt Bayern mit 13,5 Prozent im unteren Bereich der Bundesländer (hinter Sachsen); 2024 betrug die Quote 14,0 Prozent (hinter Sachsen, Niedersachsen und Thüringen). Das spricht zunächst für einen vergleichsweise offenen Arbeitsmarkt.
Doch der Blick ins Detail zeigt massive Unterschiede innerhalb Bayerns.
So lag beispielsweise die durchschnittliche Ablehnungsquote im Landkreis Dingolfing-Landau bei 24,9 Prozent, im Landkreis Ebersberg bei 7,9 Prozent. Der bayerische Durchschnitt liegt bei 13,5 Prozent.
Auch dort, wo die wirtschaftliche Lage eine deutlich niedrigere Ablehnungsquote erwarten ließe, zeigen sich große Abweichungen: Im Landkreis Roth lag die tatsächliche Ablehnungsquote 2024 bei 23,1 Prozent; laut Gutachten wären 11,0 Prozent zu erwarten gewesen. Im Landkreis Pfaffenhofen a. d. Ilm lag die tatsächliche Quote bei 20,7 Prozent, erwartet worden wären 10,3 Prozent.
Auch zwischen Branchen zeigen sich erhebliche Unterschiede. Besonders hoch fallen die durchschnittlichen Ablehnungsquoten in der Gastronomie mit 19,3 Prozent und in der Landwirtschaft mit 18,9 Prozent aus – also ausgerechnet in Bereichen mit hohem Personalbedarf. Niedriger liegen die Quoten in der Beherbergung mit 10,3 Prozent, im Hochbau mit 8,0 Prozent, im Tiefbau mit 7,9 Prozent und im Gesundheitsbereich mit 7,5 Prozent.
„Wenn etwa in der Gastronomie fast jede fünfte Arbeitsanfrage scheitert, obwohl überall Personal gesucht wird, dann haben wir kein Arbeitsmarktproblem, sondern ein Behördenproblem. Deshalb müssen Verfahren schneller, transparenter und endlich wirtschaftstauglich werden.“
Die Studie zeigt außerdem Unterschiede zwischen Antragstellergruppen: Während die durchschnittliche Ablehnungsquote bei Geflüchteten bei 7,8 Prozent liegt, beträgt sie bei osteuropäischen Staatsangehörigen 20,7 Prozent. Für Menschen mit ukrainischem Pass lag die Quote im Durchschnitt der Jahre 2018 bis 2024 bei 22,9 Prozent; im Jahr 2024 betrug sie 16,9 Prozent.
Die Wissenschaftler weisen darauf hin, dass aggregierte Daten keine individuelle Diskriminierung nachweisen können. Gleichzeitig legen die Ergebnisse nahe, dass vergleichbare Anträge nicht überall gleich behandelt werden – mit Folgen für Betroffene und den Wirtschaftsstandort.
Prof. Dr. Gerald Schneider, Universität Konstanz:
„Das Gutachten zeigt, dass in vielen bayerischen Landkreisen die Behörden Arbeitsbewilligungen für bestimmte Ausländergruppen sehr restriktiv erteilen. Dies verschärft den Fachkräftemangel und die Wachstumsprobleme der gesamten Volkswirtschaft. Leicht umsetzbare Maßnahmen könnten die Lage entschärfen.“
Constantin Wohlfart, Universität Konstanz:
„Da die Unterschiede zwischen den Kreisen sich nur zu einem Drittel durch den regionalen Arbeitsmarkt erklären lassen, spielen wohl auch andere Faktoren wie ineffiziente Entscheidungsprozesse und teilweise diskriminierendes Verhalten bei der Regulierung des Zugangs zum Arbeitsmarkt eine Rolle.“
Für die Landtags-Grünen ist klar: Bayern braucht nun gute Lösungen.
„Ein Rechtsstaat funktioniert nicht nach Postleitzahl. Wenn vergleichbare Fälle in Bayern unterschiedlich entschieden werden, braucht es keine Ausreden, sondern endlich klare Leitplanken und ein Innenministerium, das für einheitliche Standards sorgt.“
Die Landtags-Grünen fordern ein umfassendes Modernisierungspaket:
1. Einheitlicher Vollzug statt Flickenteppich
Die Anwendung ausländerrechtlicher Regeln muss bayernweit einheitlich erfolgen. Die Landtags-Grünen fordern ein permanentes Monitoring der Ausländerbehörden durch das Innenministerium, um gleiche Standards, mehr Planungssicherheit und einen rechtskonformen, wirtschaftsfreundlichen Vollzug sicherzustellen.
2. Behörden besser aufstellen
Ausländerbehörden brauchen bessere Werkzeuge und klarere Strukturen. Daher braucht es:
- systematische Evaluation der Behördenpraxis
- verpflichtende interkulturelle Fortbildungen
- spezialisierte Teams für Erwerbsmigration, Fachkräfte und Auszubildende
3. Verfahren digitalisieren und beschleunigen
Zu viele Prozesse laufen noch papierbasiert, langsam und intransparent. Die
Landtags-Grünen fordern:
- vollständige Ende-zu-Ende-Digitalisierung
- standardisierte Checklisten und Online-Checks
- verbindliche Bearbeitungsfristen
- bessere Abstimmung zwischen Aufenthaltstiteln und Arbeitserlaubnissen
4. Entlastung für Arbeitskräfte durch einfache Einbindung der Arbeitgeber
Viele Betriebe wollen aktiv unterstützen, werden aber aus Verfahren herausgehalten.
Die Landtags-Grünen setzen sich ein für:
- Vollmachtslösungen für Arbeitgeber
- feste Ansprechpartner
- institutionalisierte Zusammenarbeit mit IHK, HWK und Wirtschaftsverbänden
5. Ausbildung und Fachkräftesicherung stärken
Gerade beim Übergang von Ausbildung in Beschäftigung braucht es Verlässlichkeit:
- frühzeitige Entscheidungen über Ausbildungsaufnahmen
- sichere Aufenthaltsperspektiven nach erfolgreichem Abschluss
6. Qualifikationen schneller anerkennen
Vorhandene Fähigkeiten dürfen nicht verloren gehen. Es braucht:
- schnellere Anerkennungsverfahren
- frühzeitige Kompetenzfeststellung
- Erfassung beruflicher Qualifikationen bereits in ANKER-Einrichtungen
7. Sprachförderung ausbauen
Sprache ist Voraussetzung für Teilhabe am Arbeitsmarkt. Nötig sind:
- flächendeckende Sprachkurse
- berufsspezifische Angebote
- bessere Versorgung auch im ländlichen Raum
„Ein moderner Staat erkennt seine Potenziale – er blockiert sie nicht. Wer hier arbeiten kann, soll die Chance dazu bekommen. Das hilft den Menschen, hilft den Betrieben und stärkt unser ganzes Land.“
Die Wissenschaftler empfehlen ebenfalls konkrete Konsequenzen aus den Ergebnissen – darunter bessere Datengrundlagen, standardisierte Entscheidungspraktiken, verbindliche Antibias-Trainings und stärker teamgestützte Entscheidungen in schwierigen Fällen.
Die Landtags-Grünen mahnen: Bayern kann es sich nicht leisten, vorhandene Arbeitskraft in der Bürokratie zu verlieren.
„Wir haben kein Erkenntnisproblem mehr. Wir haben ein Umsetzungsproblem. Und das ist lösbar – wenn die Staatsregierung endlich anpackt. Viele Arbeitnehmer brauchen dringend jemanden im Team, der offene Stellen besetzt. Jede Arbeitserlaubnis bedeutet Erleichterung für Arbeitssuchende, ihre Kolleginnen und Kollegen und die Wirtschaft.“
Hinweise für die regionale Berichterstattung
Das Gutachten zeigt deutliche regionale Auffälligkeiten.
Unterfranken / Mainregion:
In mehreren unterfränkischen Regionen liegen die Ablehnungsquoten deutlich über dem bayerischen Durchschnitt von 13,5 Prozent (2018–2024), s. Tabelle A-1:
- Landkreis Miltenberg: 23,4 Prozent
- Landkreis Aschaffenburg: 21,3 Prozent
- Stadt Aschaffenburg: 19,1 Prozent
Zum Vergleich (Tabelle A-1, Mittelwert):
- Landkreis Main-Spessart: 9,2 Prozent
- Landkreis Lichtenfels: 9,1 Prozent
- Landkreis Hof: 8,4 Prozent
Auffällig ist zudem die kreisfreie Stadt Hof: Sie lag 2024 bei einer Ablehnungsquote von 22,3 Prozent und damit deutlich über dem bayerischen Durchschnitt in diesem Jahr von 14,0 Prozent. Auch gegenüber dem prognostizierten Wert von 15,7 Prozent lag Hof deutlich höher.
Oberpfalz / Nordbayern (s. Tabelle A-1, Mittelwert):
Im Zeitraum 2018 bis 2024 lagen unter anderem die kreisfreie Stadt Regensburg mit 17,8 Prozent, der Landkreis Amberg-Sulzbach mit 16,2 Prozent und die kreisfreie Stadt Amberg mit 14,7 Prozent über dem bayerischen Durchschnitt von 13,5 Prozent.
Auffällig ist außerdem der Landkreis Roth: Dort lag die durchschnittliche Ablehnungsquote 2018 bis 2024 bei 14,4 Prozent, im Jahr 2024 jedoch bei 23,1 Prozent. Das Prognosemodell hätte für Roth 2024 lediglich 11,0 Prozent erwarten lassen.
Als Gegenbeispiele zeigen sich in der Region mehrere Kreise mit deutlich niedrigeren 2024-Werten als prognostiziert: Tirschenreuth lag 2024 bei 6,7 Prozent statt prognostizierten 14,6 Prozent, Neustadt a. d. Waldnaab bei 8,7 Prozent statt 14,2 Prozent, und der Landkreis Bayreuth bei 9,2 Prozent statt 14,5 Prozent.
Oberbayern (s. Tabelle A-1, Mittelwert):
In Oberbayern ist vor allem Pfaffenhofen a. d. Ilm auffällig: Die durchschnittliche Ablehnungsquote lag im Zeitraum 2018 bis 2024 bei 12,9 Prozent, im Jahr 2024 aber bei 20,7 Prozent. Prognostiziert worden wären für 2024 lediglich 10,3 Prozent. Zum Vergleich: Der Landkreis Ebersberg weist mit 7,9 Prozent im Zeitraum 2018 bis 2024 und 8,3 Prozent im Jahr 2024 einen der niedrigsten Werte in Bayern auf. Auch Eichstätt lag 2024 mit 12,4 Prozent unter dem bayerischen Durchschnitt.
Niederbayern:
Dingolfing-Landau ist über den Gesamtzeitraum der auffälligste Landkreis in Bayern:
Die durchschnittliche Ablehnungsquote lag im Zeitraum 2018 bis 2024 bei 24,9 Prozent. In einzelnen Jahren lagen die Werte noch deutlich höher: 2020 bei rund 55 Prozent, 2021 bei rund 61 Prozent. Im Jahr 2024 lag die Quote dagegen bei 16,0 Prozent und damit deutlich niedriger als in den früheren Spitzenjahren.
Gerne stellen wir Ihnen das Gutachten in Kurzform und seiner Langfassung zur Verfügung.