Integration

Unabhängige Flüchtlingsberatung in Aufnahmeeinrichtungen erlauben

Landtags-Grüne kämpfen gegen die Behinderung des ehrenamtlichen Engagements des Infobusses - ein gemeinsames Projekt des Münchner Flüchtlingsrates und Amnesty International

01. März 2018

Bereits seit 16 Jahren bietet der Infobus, ein gemeinsames Projekt des Münchner Flüchtlingsrates und Amnesty International, eine unentgeltliche Asylrechtsberatung in Münchner Erstaufnahmeeinrichtungen an. Allein im vergangenen Jahr konnten dadurch mehr als 2500 Asylsuchende über ihre Rechte und das zugehörige Verfahrensprozedere aufgeklärt werden. Aufgrund eines sehr fragwürdigen Beschlusses der Bezirksregierung Oberbayern ist dies nun seit Januar 2018 nur noch sehr eingeschränkt möglich.

Ausschlaggebend war dabei die Anfrage der Verantwortlichen des Infobusses, ob eine Ausweitung ihres Angebots auf das Transitzentrum Manching/Ingolstadt möglich sei. Prompte Reaktion der Bezirksregierung Oberbayern war ein Zutrittsverbot zu den in ihrem Aufgabenbereich liegenden Erstaufnahmeeinrichtungen und dem Transitzentrum mit dem Hinweis auf den Schutz der Privatsphäre der untergebrachten Asylsuchenden sowie schwer nachvollziehbare sicherheits- und brandschutzrechtliche Argumente. Bedenkt man, dass die genannten Punkte während der letzten 16 Jahre kein Problem darstellten, ist diese Entscheidung mehr als fragwürdig. Auch die Argumentation, dass eine Beratung vor den Aufnahmeeinrichtungen noch möglich sei ist schwer vertretbar, oftmals angrenzende vielbefahrene Straßen keine angemessene Beratungsatmosphäre für alle Beteiligten erlauben.

Mit unserem Dringlichkeitsantrag „Unabhängige Flüchtlingsberatung in Aufnahmeeinrichtungen erlauben – oberbayerischen Sonderweg beenden“ forderten wir vor Kurzem die Rücknahme des Zutrittsverbots und machten klar, dass das Vorgehen der Bezirksregierung zudem klar gegen grundrechtlich und europarechtlich verbindliche Rechtsstandards im Sinne eines fairen Rechtsverfahrens und des gesicherten Zugangs von Nichtregierungsorganisation zu Asylsuchenden verstößt. In der zugehörigen Debatte im Rechtsausschuss wurde dieser Antrag allerdings durch die CSU abgelehnt.

Die zugehörige Diskussion war dabei geprägt von widersprüchlichen Aussagen und Missverständnissen. Beispielsweise konnte auf die Nachfrage eines Ausschussmitglieds hin, wie viele Beschwerden denn tatsächlich von Asylsuchenden bekannt seien, seitens der Staatsregierung keine Angabe gemacht werden. Weiterhin stellte die ebenfalls anwesende Projektleiterin des Infobusses, Elisabeth Fessler, fest, dass viele Vorwürfe seitens der CSU-Regierung schlichtweg falsch seien. So wurde zum Beispiel das Austeilen von politischen Flyern oder das willkürliche Betreten von Wohnbereichen kritisiert. Hierbei handele es sich jedoch um eine Verwechslung mit dem Bayerischen Flüchtlingsrat, der ebenfalls mit Infobussen unterwegs sei. Nun werde man für ein vermeintliches Fehlverhalten eines anderen Akteurs in diesem Bereich in generell unverhältnismäßiger Weise bestraft. Auch ein mehrfacher Hinweis auf diesen Sachverhalt im Vorfeld des Zutrittsverbots habe nichts bewirkt. Für Verwunderung sorgte am Ende der Anhörung nochmals die CSU Fraktion, als sie das Angebot unserer Abgeordneten Christine Kamm zu einer klärenden persönlichen Darstellung der Situation durch Elisabeth Fessler ablehnte.

Angesichts der aktuellen Situation haben der Münchner Flüchtlingsrat und Amnesty International bereits Klage gegen die Entscheidung der Bezirksregierung erhoben. Und auch wir werden uns weiterhin dafür einsetzen, dass die vielen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern ihre wichtige Arbeit wieder aufnehmen können.