Integration
Die CSU bleibt bei harter Linie gegen Flüchtlinge
Die CSU setzt weiter auf eine Politik der Schikanen gegen Flüchtlinge. Alle Anträge, die eine bessere Integration eingefordert haben, wurden pauschal abgelehnt.
05. Juli 2018
Das Bundesintegrationsgesetz soll die sog. 3+2-Regelung die Arbeitsmarktintegration von jungen Flüchtlingen erleichtern. Anders als in allen anderen Bundesländern verweigern die bayerischen Behörden die Genehmigungen zu Ausbildung und Arbeit. Viele Betriebe suchen händeringend nach Fach- und Nachwuchskräfte. Es ist absolut unverständlich, warum Jugendliche, die die Integrationsklassen der Berufsschulen erfolgreich abgeschlossen haben, nicht in den Arbeitsmarkt integriert werden sollen. Zum ersten Mal hat auch ein Vertreter der CSU-Fraktion die Feststellung vorgetragen, dass es bürokratische Hürden gäbe – nach der Verweigerungshaltung der CSU in der Vergangenheit, dass das Bundesintegrationsgesetz auch in Bayern umgesetzt wird.
Dennoch wurde unsere Antrag abgelehnt und auch keine Lösungsvorschlag von der CSU präsentiert. Unsere integrationspolitische Sprecherin, Christine Kamm erläuterte, dass sie viele hoch motivierte Flüchtlinge kenne und „Integration gelingt, wenn Geflüchtete eine Perspektive haben – diese Hemmnisse und bürokratischen Hürden zermürben die Betroffenen und die Betriebe“. Aber auch die wiederholten Appelle aus bayerischen Betrieben und von der bayerischen Industrie- und Handelskammer (IHK) werden von der CSU ignoriert.
In einem zweiten Antrag forderten wir Landtags-Grünen den Zugang von staatlich unabhängige Stellen bei der Rückkehrberatung von Flüchtlingen. Um den Vorrang der freiwilligen Ausreise durchzusetzen, müssen Flüchtlinge die Angebote der Rückkehrberatung kennen, sich beraten lassen können und Perspektiven für ein selbstständiges Leben nach der Rückkehr entwickeln können.
Dennoch wurden viele Flüchtlinge im letzten Jahr abgeschoben, ohne selbst Kenntnis von den unterschiedlichen Angeboten der Rückkehrberatung zu haben. Auch wurde Flüchtlingen in den Rückkehr-, Transit- oder Ankerzentren teilweise untersagt, sich in den Rückkehrberatungsstellen außerhalb der Ausländerbehörden beraten lassen zu können. Es wäre aber auch wichtig, dass Flüchtlinge sich bei unabhängigen nichtstaatlichen Stellen beraten lassen können. Eine qualifizierte Rückkehrberatung erfordert eine unabhängige Beratung sowie länderspezifische Kenntnisse der Beraterinnen und Berater. Die Ablehnung der CSU-Fraktion mit der Begründung, dass sehr viele Menschen freiwillig zurückkehren, hat jedoch einen entscheidenden Fehler: Viele der Rückkehrer*innen haben nicht die Möglichkeit, eine qualifizierte Rückkehrberatung in Anspruch zu nehmen. Dazu kommt die hohe Zahl der Flüchtlinge, die aufgrund der schikanöse Behandlung der CSU-Staatsregierung untertauchen oder weiterfliehen, aber unter der RückkehrInnen-Zahlen zusammengefasst werden.
Zugang zur Rückkehrberatung durch nichtstaatliche Stellen sicherstellen
Bundesintegrationsgesetz umsetzen, bayerischen Sonderweg beenden