Integration

Asylpolitik: Vorrangprüfung abschaffen!

Arbeit ist der Schlüssel zur Integration. Deshalb wollen wir Grüne, dass die Vorrangprüfung in allen Arbeitsagenturbezirken Bayerns abgeschafft wird.

07. Juni 2018

Flüchtlinge, über deren Antrag auf humanitären Schutz noch nicht entschieden wurde, haben nach drei Monaten Aufenthalt grundsätzlich Zugang zum Arbeitsmarkt. Die Erlaubnis zur Ausübung einer Beschäftigung setzt bislang regelmäßig voraus, dass die Bundesagentur für Arbeit prüft, ob bevorrechtigte inländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für die Beschäftigung zur Verfügung stehen (Vorrangprüfung) und die Flüchtlinge nicht zu ungünstigeren Bedingungen als vergleichbare deutsche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigt werden (Prüfung der Beschäftigungsbedingungen). Die tatsächliche Aufnahme der Beschäftigung ist in der Vergangenheit oftmals an der Vorrangprüfung gescheitert.

Mit der neuen Verordnung, die in enger Abstimmung mit den Bundesländern erstellt wurde, wird festgelegt, in welchen Agenturbezirken der Bundesagentur für Arbeit künftig die Vorrangprüfung entfällt. Die 11 Agenturbezirke, in denen weiterhin innerhalb der ersten fünfzehn Monate des Aufenthalts eine Vorrangprüfung bei Asylbewerbern und Geduldeten durchgeführt wird, befinden sich in Bayern (Aschaffenburg, Bayreuth-Hof, Bamberg-Coburg, Fürth, Nürnberg, Schweinfurt, Weiden, Augsburg, München, Passau, Traunstein). Hier nimmt Bayern eine Sonderrolle ein.

Wir haben mit unserem Antrag gefordert, die Vorrangprüfung überall in Bayern abzuschaffen, denn gerade hier werden Arbeitskräfte gesucht und gebraucht. Das bestätigen nicht nur die großen und kleinen Betriebe, sondern auch die HelferInnen der Flüchtlinge.

Die CSU-Fraktion hat jedoch unseren Antrag abgelehnt, mit der Begründung, dass sie ein symbolhaftes Zeichen für die einheimischen Langzeitarbeitslosen setzen möchte. Sie hat aber gleichzeitig eingeräumt, dass die Vorrangprüfung eine bürokratische Vorgehen ist, welche nicht zu Arbeitsmarktintegration führen kann.  

Unseren Berichtsantrag, welche Auswirkungen die Integrationsrichtline auf die Asyl- und Migrationberatung hat, wurde zugestimmt. Somit wird es in der nächsten Sitzung des Sozialausschusses ein Bericht seitens des Sozialministerium dazu geben.