Inneres | Recht
Startschuss für den Untersuchungsausschuss zur Maskenaffäre
Regeln für Abgeordnete werden verschärft!
10. Dezember 2021
Der Untersuchungsausschuss zur Maskenaffäre hat in dieser Woche mit seiner konstituierenden Sitzung die Arbeit aufgenommen. Im Untersuchungsausschuss werden wir mit unserem über 200 Fragen fassenden Fragenkatalog die dubiosen Deals restlos durchleuchten und die Regierung zur Verantwortung ziehen. Denn für einen schmutzigen Deal braucht es immer zwei: einen Abgeordneten, der anklopft und ein Ministerium, das dem Geschäft zustimmt.
Die ungeheuerliche Selbstbereicherung einiger CSU-Abgeordneter an der Pandemie hat viel Vertrauen in die Demokratie zerstört, wir werden es durch schonungslose Aufklärung nun Stück für Stück wieder aufbauen. Mit einem der umfassendsten Untersuchungsaufträge in der bayerischen Geschichte werden wir nicht nur die Maskenskandale aufklären, sondern auch weitere Geschäfte mit und unter Beteiligung von Abgeordneten durchleuchten. Den schwarzen Filz werden wir ausnahmslos ausleuchten.“ Die persönliche Bereicherung von Abgeordneten der Union an einer nationalen Notlage hat das Vertrauen der Bevölkerung in die Demokratie schwer beschädigt. Der politische Anstand scheint bei einigen Abgeordneten komplett abhandengekommen zu sein, wenn sie Lobbyismus und wirtschaftliche Vorteile vor das Gemeinwohl stellen. Jeder einzelne Lobbyismus-Skandal ist einer zu viel.
Es ist deshalb ein besonders ermutigendes Zeichen, dass der Landtag gleichzeitig einen interfraktionellen Gesetzentwurf verabschiedet hat, der eine klare Verschärfung des Abgeordnetenrechts vorsieht und damit unsere langjährige Forderung nach einem gläsernen Parlament zu einem großen Stück realisiert. Eine unserer Kernforderungen wird nun endlich in die Tat umgesetzt: Das Verbot bezahlter Lobbyvertretung durch Abgeordnete. Mitglieder des Landtags dürfen kein Geld von Dritten dafür annehmen, dass sie politische Interessenvertretung betreiben oder Kontakte in Ministerien und Regierungen herstellen. Endlich müssen außerdem Nebeneinkünfte klar offengelegt werden. Eine Verschleierung der tatsächlichen Höhe der Nebenverdienste durch Umwandlung in nach oben gedeckelte Stufenangaben – wie bisher der Fall - wird beendet. Außerdem führen wir eine Offenlegungspflicht von Beteiligungen an Kapital- und Personengesellschaften bereits ab 3 % der Beteiligungsquote ein. Somit sollen insbesondere Briefkastenfirmen, Treuhandsysteme und die Verschleierung von Geldflüssen über Tochterfirmen ins Off-Shore-Geschäft transparent werden.