Gleichstellung und Queer

Die Istanbul-Konvention ist kein "nice-to-have", sondern geltendes Recht - auch in Bayern!

Anhörung über Gewaltschutz von Frauen und Mädchen

31. März 2022

Der Schutz vor Gewalt und der Kampf gegen Gewalt an Frauen ist für uns GRÜNE ein elementares Thema. Unsere Idee von einer wirksamen, intersektionalen Gleichstellungspolitik wird getragen von dem Grundverständnis, dass Gleichstellung nur dann gelingen kann, wenn das Selbstbestimmungsrecht jeder einzelnen Person respektiert wird, geschlechtsspezifische Diskriminierungen und Gewalt gegenüber Frauen gezielt verhindert und als gesamtgesellschaftliches Problem wahrgenommen werden.

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales, Jugend und Familie im Bayerischen Landtag hat diese Woche im Rahmen einer parlamentarischen Anhörung zahlreiche Expert*innen eingeladen, um den aktuellen Stand des Gewaltschutzes von Frauen und Mädchen sowie die Umsetzung der Istanbul-Konvention in Bayern zu bewerten. Diese Anhörung geht auf unsere GRÜNE Initiative zurück. Schon im Mai 2021 haben wir ein umfangreiches Antragspaket in den Bayerischen Landtag eingebracht und fordern mit einer Reihe von übergreifenden Maßnahmen die vollständige Umsetzung der Istanbul-Konvention für einen verbesserten Gewaltschutz von Frauen und Mädchen. Das Übereinkommen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) vom Europarat ist ein Meilenstein im Kampf gegen Gewalt an Frauen. Sie liefert mit einem umfassenden Regelwerk eine ganzheitliche Antwort auf den Kampf gegen geschlechtsspezifische Gewalt und für die Gleichberechtigung der Geschlechter. Das Regelwerk nimmt die Staatsregierung in die Pflicht, entsprechende Maßnahmen umzusetzen.

Nach wie vor ist der bisherige Gewaltschutzansatz der Staatsregierung aus unserer Sicht nicht ausreichend! Immer wieder klopft sich die Söder-Regierung selbst auf die Schulter und verweist auf Einzelmaßnahmen und Bemühungen. Die Komplexität des gesamtgesellschaftlichen Problems blendet sie dabei wissentlich aus. Auch sexualisierte und digitale Gewalt wird von der Staatsregierung nicht entschieden genug angegangen und bekämpft. Wir müssen in Bayern endlich eine konsequentere Umsetzung eines stringenten Gewaltschutzes anpacken!

Aktuelle Daten und Fakten

Während der Corona-Pandemie hat die Gewalt gegen Frauen in Bayern noch einmal zugenommen. Der Weißer Ring hat von einem Anstieg der Beratungsnachfragen zwischen 2019 und 2020 von 20% berichtet, von 2020 auf 2021 gab es einen Ansprung von weiteren 10%. Davon war der Großteil der Betroffenen (fast 80%) weiblich. Laut der Polizeilichen Kriminalstatistik 2021 lag die offizielle Zahl der Straftaten gegen Frauen mit rund 38.200 Fällen deutlich höher als 2020 (35.400). Die Dunkelziffer dürfte deutlich höher liegen. Demgegenüber stehen lediglich 371 (Stand: 2021) staatlich geförderte Frauenhausplätze in Bayern zur Verfügung. Die Staatsregierung hat den Bedarf bereits auf 496 Plätze beziffert – auch das ist zu wenig, nach der Empfehlung der Task Force des Europarats zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt von einem (Familien-)Platz pro 10.000 Einwohner*innen.

Aktuelles Gewaltschutzkonzept der Staatsregierung mangelhaft

Die Diskussion im Rahmen der Anhörung hat unsere Kritikpunkte bestätigt und bekräftigt. Aus den Wortbeiträgen der Sachverständigen wurde klar, dass das aktuelle Gewaltschutzkonzept der Staatsregierung (der sog. Drei-Stufen-Plan) offene Flanken aufweist. Einerseits kommen die aktuell existierenden Hilfsangebote sowie Schutzunterkünfte dem tatsächlichen Bedarf nicht nach, andererseits kommen die Angebote bei vielen Frauen nicht an. Bestimmte Gruppen werden nicht ausreichend geschützt – das betrifft unter anderem geflüchtete und ausländische Frauen, Frauen mit Behinderungen, Frauen mit psychischer Erkrankung und mit Suchterkrankung, und Frauen mit (älteren, männlichen) Kindern. Vor allem die Situation in den Unterkünften für Geflüchtete wurde als gewaltfördernd kritisiert.

Landesaktionsplan gefordert

Unsere GRÜNE Forderung nach einem ressortübergreifenden Landesaktionsplan gegen geschlechtsspezifische Gewalt wurde mehrfach als wünschenswert erklärt. Es braucht statt Einzelmaßnahmen einen umfassenden Aktionsplan, womit die Umsetzung des politischen Willens mit diversitätssensiblen, rassismuskritischen und diskriminierungsfreien Ansätzen sowie der Bereitstellung entsprechender Ressourcen festgelegt wird. Der Staat muss interdisziplinäre Kooperationen in seinen eigenen Strukturen schaffen, damit das breite, komplexe Themenfeld der Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt ordentlich Rechnung getragen werden kann. Gewaltschutz muss dabei als gesamtgesellschaftliche, intersektionale Aufgabe verstanden werden – und nicht lediglich als Frauenthema vom Sozialministerium allein behandelt werden. Es bedürft eine intensivierte und flächendeckende Zusammenarbeit zwischen allen Berufsfeldern, die mit Betroffenen von Gewalt und Täter*innen zusammenkommen. Interdisziplinäre Vernetzung ist unter den relevanten Akteur*innen wichtig, um Möglichkeiten auszunutzen, Fachinformationen unterzubringen und entsprechend verschiedene Berufsgruppen zu sensibilisieren. Zudem braucht es einen deutlichen Ausbau von Präventionsarbeit. Dazu gehört der Ausbau von flächendeckenden Fachstellen für Täterarbeit sowie Ansätze in der Jugendarbeit und im Bildungswesen.

Größter Nachholbedarf auf dem Land

Auch der gravierende Unterschied zwischen den vorhandenen Unterstützungs- und Hilfsstrukturen in den Städten im Vergleich zu auf dem Land wurde beleuchtet – Bayern als großes Flächenland ist von diesen Versorgungsunterschiede besonders betroffen. Es gibt ganze Landkreise, in denen kein einziger Frauenhausplatz existiert. Für die Versorgung von Betroffenen nach sexualisierter Gewalt gibt es nur eine einzige Gewaltschutzambulanz in ganz Bayern. Dieser Missstand muss aufgehoben werden. Second-Stage-Plätze wurden als zwingend notwendige Ergänzung der Frauenhausplätze festgehalten – dafür muss eine langfristige Finanzierung gesichert werden und die aktuellen Modellprojekte einerseits in eine Regelförderung überführt werden und andererseits in ganz Bayern ausgebaut werden.

Schwierige Finanzierung

Die Probleme mit Blick auf die Finanzierung des Hilfesystems insbesondere der Frauenhäuser wurde thematisiert. Die bayerischen Förderrichtlinien sowie die Vor- und Nachteile jeweils von Pauschalfinanzierung und Tagessatzfinanzierung wurden besprochen. Am besten wird eine rechtliche Grundlage für eine verlässliche Finanzierung geschaffen. An dieser Stelle wurde die Staatsregierung aufgefordert, nicht auf die Bundesebene zu warten, sondern selbst loszulegen und die notwendigen Rahmenbedingungen zu schaffen.

Digitale Gewalt wie z.B. Cyberstalking stellt die Frauenhäuser vor neuen Herausforderungen. Es wurde der Wunsch nach regelmäßigen Fortbildungen für Mitarbeiter*innen geäußert, um einen fortwährenden Aufbau von digitalen Kompetenzen zu ermöglichen.

Zudem wurde unsere GRÜNE Forderung für die Einrichtung einer unabhängigen Monitoringstelle bzw. Berichterstattungsstelle auf Landesebene von einigen Sachverständigen ausdrücklich befürwortet. Eine solche Stelle würde der vollständigen Umsetzung des Artikel 10 der Istanbul-Konvention entsprechen sowie eine systematische Erhebung von Daten und Evaluierung der aktuellen Regelungen, Maßnahmen und Schutzstruktur insgesamt durchführen.

Fazit der Anhörung

Als Ergebnis der Anhörung steht für uns fest: der Gewaltschutz von Frauen bleibt in Bayern lückenhaft und ausbaufähig! Die Istanbul-Konvention ist kein „nice-to-have“, sondern eine völkerrechtliche Verpflichtung und einfach geltendes Recht. Wir erwarten von der neuen Sozialministerin eine politische Priorisierung der Umsetzung der Istanbul-Konvention und zeitnahe Handlungsmaßnahmen. Geschlechtsspezifische Gewalt gegenüber Frauen ist eine Menschenrechtsverletzung, eine Form der Diskriminierung und Ausdruck eines patriarchalen Systems von Macht und Kontrolle – und nicht als persönlichen oder familiären Konflikt zu individualisieren und zu bagatellisieren. Unsere Forderungen an die Staatsregierung, endlich tätig zu werden, bleiben aktuell!