Sozialer Zusammenhalt

Für einen besseren Gewaltschutz von Frauen und Mädchen in Bayern

Istanbul-Konvention endlich umsetzen

21. Oktober 2021

Geschlechtsspezifische Gewalt ist ein gesamtgesellschaftliches Problem und muss somit mit gesellschaftlich übergreifenden Maßnahmen bekämpft werden. Im Jahr 2020 wurden bei der Bayerischen Polizei im polizeilichen Vorgangsverwaltungssystem insgesamt 15.944 weibliche Betroffene von häuslicher Gewalt erfasst. 24 Frauen sind im Jahr 2020 durch Gewalt ihres Partners zu Tode gekommen und weitere 31 Fälle umfassten versuchtem Mord oder Totschlag gegen eine Frau im Rahmen häuslicher Gewalt. Das sind nur die Zahlen der registrierten Fälle - das Dunkelfeld dürfte erschreckenderweise deutlich größer sein.

Das Übereinkommen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) vom Europarat ist ein Meilenstein im Kampf gegen Gewalt an Frauen. Sie liefert mit einem umfassenden Regelwerk eine ganzheitliche Antwort auf den Kampf gegen geschlechtsspezifische Gewalt und für die Gleichberechtigung der Geschlechter. Die Istanbul-Konvention wurde am 11. Mai 2011 in Istanbul von den ersten Staaten unterzeichnet. 44 Staaten und die Europäische Union sind bis heute mit einer Unterzeichnung gefolgt, 33 Staaten haben das Übereinkommen ratifiziert. Seit 1. Februar 2018 sind Bund, Länder und Kommunen verpflichtet, das umfassende Regelwerk in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich umzusetzen. Ein Zusammenschluss von Frauenrechtsorganisationen und Verbänden weist allerdings in einem Bericht vom März 2021 noch klaffende Umsetzungslücken und dringenden Handlungsbedarf auf. Die Istanbul-Konvention darf in Deutschland nicht nur ein Lippenbekenntnis sein - der Staat hat die Pflicht, alle Frauen und Mädchen vor allen Formen von Gewalt zu schützen. Anhand von strategischen, ineinandergreifenden politischen Maßnahmen müssen die Vorgaben konsequent umgesetzt werden.

Deshalb haben wir Landtags-Grüne ein umfangreiches Antragspaket in den Bayerischen Landtag eingebracht und fordern mit einer Reihe von übergreifenden Maßnahmen die vollständige Umsetzung der Istanbul-Konvention für einen verbesserten Gewaltschutz von Frauen und Mädchen. Wir fordern einen Landesweiten Aktionsplan für Gewaltschutz sowie die Schaffung einer Landesmonitoringstelle zur Beobachtung und Bewertung der Umsetzung der Konventionsvorgaben. Wir brauchen eine Verbesserung in der Forschung und Datengrundlagen zu allen Erscheinungsformen von geschlechtsspezifischer Gewalt. Auch muss die Gewaltschutzinfrastruktur in Bayern weiterentwickelt, ausgebaut und endlich verlässlich finanziert werden. Wir brauchen qualifizierte Angebote und Beratungsstellen, auch und besonders im Umgang mit dem Phänomen der digitalen Gewalt. Zudem spielen sowohl das Bildungswesen als auch die Privatwirtschaft wichtige Rollen im Gewaltschutz sowie im Abbau von Geschlechterrollenstereotypen.

Unser komplettes Antragspaket wurde von der schwarz-orangen Staatsregierung abgelehnt, mit der Begründung, im Freistaat bestehe kein Bedarf dafür. Nach wie vor ist der bisherige Gewaltschutzansatz der Staatsregierung aus unserer Sicht nicht ausreichend! Immer wieder klopft sich die Söder-Regierung selbst auf die Schulter und lobt die positiven Entwicklungen in ihrer Kriminalstatistik und verweist auf Einzelmaßnahmen und Bemühungen. Die Komplexität des Problems blendet sie dabei wissentlich aus. Auch sexualisierte und digitale Gewalt wird von der Staatsregierung nicht entschieden genug angegangen und bekämpft. Wir müssen in Bayern endlich eine konsequentere Umsetzung eines stringenten Gewaltschutzes anpacken!

Nun haben wir auf unsere Initiative gemeinsam mit der FDP-Fraktion eine Anhörung zu diesem Thema im Ausschuss für Arbeit und Soziales, Jugend und Familie beantragt. Der Ausschuss hat am Donnerstag, 21.10.2021 einstimmig dafür gestimmt – zumindest an dieser Stelle hatten die Regierungsfraktionen die Einsicht, unserer Initiative mitzugehen. Mit dieser Anhörung soll die Schutz- und Unterstützungsstruktur gegen geschlechtsspezifische, sexualisierte, häusliche und digitale Gewalt in Bayern evaluiert, sowie die bisherige Umsetzung der Istanbul-Konvention auf Landesebene von den eingeladenen Expert*innen evaluiert werden. Das ist ein Erfolg für unsere Grüne Landtagsfraktion und noch wichtiger – ein Erfolg für gewaltbetroffene Frauen und Mädchen und ein ganz wichtiger Schritt in die Richtung eines besseren Gewaltschutzes in Bayern.

Mit dieser Zielsetzung hat die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ein umfassendes Antragspaket in den Bayerischen Landtag eingebracht. (Hier zum Download)
Istanbul-Konvention konsequent umsetzen I: Bayerisches Gewaltschutzkonzept evaluieren und Landesaktionsplan einsetzen   
Istanbul-Konvention konsequent umsetzen II: Landesmonitoringstelle zur Beobachtung und Bewertung zur Umsetzung der Istanbul-Konvention
Istanbul-Konvention konsequent umsetzen III: Datensammlung und Forschung vorantreiben
Istanbul-Konvention konsequent umsetzen IV: Weiterentwicklung der landesweiten Koordinierungsstelle gegen sexualisierte und häusliche Gewalt
Istanbul-Konvention konsequent umsetzen V: Gewaltschutzinfrastruktur in Bayern bedarfsgerecht und flächendeckend gewährleisten
Istanbul-Konvention konsequent umsetzen VI: Digitale Gewalt bekämpfen
Istanbul-Konvention konsequent umsetzen VII: Gewaltschutz im Bildungswesen
Istanbul-Konvention konsequent umsetzen VIII: Kulturwandel aktiv vorantreiben

Unseren Anhörungsantrag findet Ihr hier:
Anhörung über Gewaltschutz in Bayern von Frauen und Mädchen: Schutz- und Unterstützungsstruktur gegen geschlechtsspezifische, sexualisierte, häusliche und digitale Gewalt evaluieren