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Frauenhäuser warten weiter auf finanzielle Sicherheit

04. November 2026

Träger können Kosten nicht mehr decken

Frauenhäuser und Beratungsstellen in Bayern kämpfen mit Finanzierungslücken. Doch die Staatsregierung lässt offen, wann sie die Förderbedingungen verbessern will. Die Landtags-Grünen fordern schnelle Nachbesserungen und einen Ausbau der Hilfsangebote. Julia Post: „Wer gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder schützen will, muss die bestehenden Einrichtungen finanziell absichern und den Ausbau jetzt voranbringen.“

Frauenhäuser und Beratungsstellen in Bayern warnen seit Monaten vor erheblichen finanziellen Problemen. Bereits jetzt können einige Träger ihre laufenden Kosten nicht mehr decken.*

Eine aktuelle Anfrage der Landtags-Grünen zeigt nun:

  • Die Staatsregierung legt weiterhin keinen konkreten Zeitplan vor, wann und wie sie die Förderbedingungen verbessern will. Anstatt die längst bekannten Finanzierungslücken jetzt zu schließen, verweist sie auf weitere geplante Prüfungen. Wann diese stattfinden sollen, bleibt offen, voraussichtlich aber erst 2027.** Damit fehlt den Einrichtungen des Gewaltschutzes auch in absehbarer Zukunft die dringend benötigte finanzielle Planungssicherheit.

  • Auch beim Ausbau der Hilfsangebote ist keine schnelle Verbesserung in Sicht: Für das kommende Jahr plant die Staatsregierung keine zusätzlichen Mittel bereitzustellen. Zur Begründung verweist sie darauf, dass der bundesgesetzliche Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung erst ab 2032 gelte.

Die Landtags-Grünen fordern daher die Staatsregierung auf, die Förderbedingungen dringend zu überarbeiten und akute Finanzierungslücken umgehend zu schließen. Der notwendige Ausbau des Gewaltschutzes müsse schon jetzt frühzeitig vorangetrieben werden.

Bereits im Juli hatte die Grünen-Fraktion mit einem Änderungsantrag zum bayerischen Ausführungsgesetz eine bedarfsgerechte Versorgung und eine verlässliche Finanzierung des Gewalthilfesystems gefordert. Die Regierungsfraktionen hatten diesen Antrag abgelehnt.

Julia Post, Sprecherin für Frauen und Jugend der Landtags-Grünen, erklärt dazu:

„Frauenhäuser und Beratungsstellen leisten unverzichtbare Arbeit. Doch viele Einrichtungen wissen nicht, wie sie ihre Kosten stemmen sollen. Statt hier nachzubessern, vertröstet die Staatsregierung sie auf weitere Prüfungen. Wann endlich mehr Geld kommt, lässt sie offen. So kann man mit den Menschen, die tagtäglich Frauen und Kinder vor Gewalt schützen, nicht umgehen! Bayerns Gewalthilfesystem braucht jetzt dringend finanzielle Sicherheit.“

„Die Staatsregierung redet sich darauf hinaus, dass Frauen erst ab 2032 einen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung hätten. Was ist das denn für eine Haltung? Frauen, die Gewalt erleben, brauchen heute einen sicheren Zufluchtsort und Unterstützung – nicht erst in fünf Jahren! Der Freistaat darf sich nicht hinter gesetzlichen Fristen verstecken. Wer gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder schützen will, muss die bestehenden Einrichtungen finanziell absichern und den Ausbau jetzt voranbringen.”

Hintergrund:

* Dazu informierten unter anderem der Paritätische Wohlfahrtsverband Bayern sowie der Bayerische Rundfunk. Gerne vermitteln wir auf Anfrage einen Kontakt zu einem betroffenen Trägerverein.

** Die Staatsregierung erklärt in ihrer Antwort auf die Grünen-Anfrage, die Prüfung solle erst nach der Erstellung der Entwicklungsplanung erfolgen. Diese muss spätestens zum 31. Dezember 2026 veröffentlicht werden. Die Staatsregierung macht keine Angaben darüber, für wann genau sie diese Veröffentlichung plant.

Mit dem Gewalthilfegesetz des Bundes sollen Schutz und Beratung für gewaltbetroffene Frauen und Kinder ausgebaut und Hilfsangebote verlässlich finanziert werden. Der Freistaat Bayern muss die nötigen Strukturen schaffen und die Finanzierung so regeln, dass im Zuge der Umsetzung keine Beratungsstellen oder Frauenhausplätze verloren gehen.

Die Verordnung zum bayerischen Gewalthilfegesetz wurde erst am 30. Oktober 2026 durch die Staatsregierung veröffentlicht – einen Tag vor Ende der Antragsfrist für die Förderung für 2027. Frauenhäuser und Beratungsstellen mussten ihre Förderanträge somit vorbereiten, ohne die endgültigen Bedingungen zu kennen.