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Gewalthilfegesetz: Staatsregierung muss Förderbedingungen umgehend nachbessern

30. Oktober 2026

Veröffentlichung einen Tag vor Ablauf der Antragsfrist

Zur heute veröffentlichten Verordnung zum bayerischen Gewalthilfegesetz erklärt Julia Post, Sprecherin der Landtags-Grünen für Frauen und Jugend:

„Dass die Verordnung zum bayerischen Gewalthilfegesetz erst einen Tag vor Ablauf der Antragsfrist veröffentlicht wird, zeigt, wie intransparent die Staatsregierung mit diesem wichtigen Thema umgeht. Frauenhäuser und Beratungsstellen sind dringend auf eine verlässliche Finanzierung angewiesen. Doch die bayerische Regierung hat sie monatelang darüber im Ungewissen gelassen, unter welchen Bedingungen sie Fördermittel bekommen. Das ist eine Zumutung für die Einrichtungen, die tagtäglich Frauen und Kinder vor Gewalt schützen! Und die finanziellen Sorgen der Frauenhäuser, die ihre laufenden Kosten nicht decken können, bleiben weitgehend unbeantwortet. Das ist handwerklich schlechte Politik auf dem Rücken der Betroffenen.“ 

„Die Staatsregierung muss die Förderbedingungen jetzt umgehend nachbessern. Wer Frauen vor Gewalt schützen will, muss auch diejenigen absichern, die diesen Schutz leisten!"

Hintergrund:

Das Bundes-Gewalthilfegesetz soll dafür sorgen, dass Frauen und Kinder besser geschützt und Hilfsangebote stärker finanziert werden. Ein entsprechendes Landesgesetz für Bayern wurde bereits vor der Sommerpause verabschiedet. Lange blieb dabei aber offen, wie genau die Finanzierung von Frauenhäusern und Beratungsstellen ausgestaltet werden soll. Diese Details legt die Staatsregierung nun mit einer heute (30. Oktober) veröffentlichten Verordnung fest. Sie ist die Grundlage für die Beantragung von Fördermitteln für das kommende Jahr. 

Das Problem: Schon morgen (31. Oktober) endet die Antragsfrist für 2027. Der Beginn der Frist war ursprünglich für Anfang August vorgesehen, wurde aber auf den 1. September verschoben. Das heißt: Die Einrichtungen mussten ihre Anträge vorbereiten und einreichen, ohne die endgültigen Förderbedingungen zu kennen. Nach deren heutiger Bekanntgabe bleibt gerade einmal noch ein halber Arbeitstag, um darauf zu reagieren. 

Außerdem: Frauenhäuser und andere Träger des Gewaltschutzes weisen das zuständige Sozialministerium seit Monaten auf erhebliche Finanzierungslücken hin. Die nun veröffentlichte Verordnung greift diese Bedenken kaum auf. Der Finanzrahmen in der finalen Version unterscheidet sich kaum von dem im Juli veröffentlichten Entwurf. Das wirft umso mehr die Frage auf, weshalb es bis zur Veröffentlichung so lange gedauert hat.

Die Landtags-Grünen fordern daher: Die Finanzierungsbedingungen müssen umgehend überarbeitet werden. Frauenhausplätze und Beratungsangebote dürfen nicht an Finanzierungslücken scheitern.