Gleichstellung | Queer | Frauen
Transidentität im Bayerischen Landtag
Alltagstest für Liberalitas Bavariae
14. Januar 2019
Ende vergangenen Jahres hat sich unsere Abgeordnete Tessa Ganserer öffentlich zu ihrer Transidentität bekannt. Zur ersten Plenarsitzung 2019 am 23. Januar wird sie erstmals als Frau im Bayerischen Landtag erscheinen.
Petra Weitzel von der Deutschen Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität (dgti) begleitet Tessa Ganserer auf ihrem Weg. Gemeinsam haben beide die Landtags-Journalistinnen und Journalisten über Beweggründe, Auswirkungen auf den Landtags-Alltag und queerpolitische Forderungen und Vorhaben informiert.
Unsere Forderungen:
- Geschlechtsidentität ist ein Menschenrecht
Transidentität beschreibt ein natürliches Phänomen, bei dem die Geschlechtsidentität eines Menschen von dem bei der Geburt festgelegten körperlichen Geschlecht abweicht. Transidente Menschen empfinden sich als Angehörige des anderen Geschlechts und streben danach, sich auch körperlich diesem Geschlecht möglichst anzunähern. Transidentität ist keine Krankheit und somit auch nicht heilbar. Transidentität kann jedoch krank machen, wenn sie nicht behandelt wird. Aus diesem Grund ist auch eine Leistungspflicht der Krankenkassen gegeben.
Die Geschlechtsidentität, über die jeweils nur die betroffene Person selbst Auskunft geben kann, ist Bestandteil des grundgesetzlich geschützten Persönlichkeitsrechts. Dennoch wird das Thema Transidentität weitgehend tabuisiert. Betroffene sind auch heute noch oftmals mit Alltagsdiskriminierung konfrontiert und durch die unzureichende Rechtslage in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt.
Politische Forderungen
- Reform des Transsexuellengesetzes
Das Transsexuellengesetz (TSG) ist mehr als 30 Jahre alt. Bereits sechs Mal hat das Bundesverfassungsgericht einzelne Vorschriften des Gesetzes für verfassungswidrig erklärt. Für die Änderung der Vornamen und die Berichtigung des Geschlechtseintrages werden nach wie vor zwei psychologische Gutachten benötigt. Diese Begutachtung wird von den Betroffenen nicht als hilfreiche Unterstützung, sondern sehr häufig als Eingriff in die Privatsphäre empfunden. Dadurch wird das Selbstbestimmungsrecht in menschenunwürdiger Weise beeinträchtigt. Es ist überfällig, das Transsexuellengesetz durch ein Gesetz zur Anerkennung der selbst bestimmten Geschlechtsidentität zu ersetzen. Es sollte zukünftig möglich sein, dass das bei Geburt angegebene Geschlecht auf Antrag einer Person beim Standesamt geändert wird. - Dritte Option auch für nichtbinäre Menschen
Das Bundesverfassungsgericht hatte mit Urteil vom 10. Oktober 2017 den Gesetzgeber aufgefordert, neben dem Geschlechtseintrag in Form von „männlich“ oder „weiblich“ einen weiteren positiven Geschlechtseintrag zu ermöglichen oder den Geschlechtseintrag ganz abzuschaffen. Mit dem nun seit 1. Januar 2019 in Kraft getretenen Personenstandsrecht wird die Tatsache, dass mehr als zwei Geschlechter existieren, nun auch rechtlich anerkannt. Die unzureichende Umsetzung des Bundesverfassungsgerichtsurteils ermöglicht es jedoch nur den Menschen, die ihre Intersexualität medizinisch nachweisen, den Eintrag „divers“ zu beantragen. Allen Menschen, die sich weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht eindeutig zuordnen können, bleibt dieser Eintrag verwehrt. - Poltische Forderungen in der Landespolitik
Leitlinien zum Umgang mit geschlechtlicher Vielfalt im Öffentlichen Dienst
Das Bundesverfassungsgericht hat im Oktober 2017 festgestellt, dass das allgemeine Persönlichkeitsrecht auch die geschlechtliche Identität derjenigen schützt, die sich dauerhaft weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen lassen. Die dritte Geschlechtsoption wird weitreichende und umfangreiche Auswirkungen auf das Arbeitsrecht haben. Für einen diskriminierungsfreien Umgang wird es nicht ausreichen, bei Stellenausschreibungen die dritte Option zu erwähnen. Hierauf muss sich auch der öffentliche Dienst in Bayern vorbereiten.
Wenn eine Person ihr soziales Geschlecht, ihren Geschlechtsausdruck oder ihren Geschlechtseintrag verändert und ihr Geschlecht zur Anerkennung bringt, ist in der Regel auch das berufliche Umfeld betroffen. Hier kann es allen Beteiligten helfen, einen Orientierungsrahmen mit klaren Regeln und Hilfestellungen zu haben, um Unsicherheiten abzubauen und Diskriminierungen zu vermeiden.
Große internationale Konzerne wie zum Beispiel die SAP AG haben hierzu allgemeingültige Transitionsrichtlinien erlassen. Ein vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördertes Gutachten zum Umgang mit geschlechtlicher Vielfalt im öffentlichen Dienst empfiehlt den Dienstherren, entsprechende Leitlinien für den Umgang mit der geschlechtlichen Vielfalt von Beschäftigten zu erstellen. Um seiner Vorbildfunktion gerecht zu werden, fordern wir verbindliche Leitlinien zum Umgang mit geschlechtlicher Vielfalt für den Öffentlichen Dienst in Bayern. - Aktionsplan gegen Homophobie und Transphobie
Trotz aller gesellschaftlichen Fortschritte sind heute trans*, inter* und nonbinäre Menschen noch immer von Alltagsdiskriminierung betroffen. In Teilen der Gesellschaft existieren noch immer Vorbehalte und Vorurteile. Immer wieder kommt es zu Anfeindungen und gewalttätigen Übergriffen nicht nur gegenüber trans* inter* und nonbinären Personen. Auch lesbische, schwule und bisexuelle Menschen sind davon betroffen. Wir brauchen einen Aktionsplan sowie entsprechende staatliche Programme und gezielte Präventionsmaßnahmen um die Akzeptanz von Trans- und Intersexuellen und allen queeren Menschen, zu fördern. Bayern ist das einzige Bundesland, das bislang keinen solchen Aktionsplan erstellt hat.
Hier unsere Forderungen als pdf
Hier das Papier der Deutschen Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität e.V. als pdf