Rechtsextremismus

AfD muss als Gesamtpartei zum Verdachtsfall hochgestuft werden

Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat den völkisch-nationalistischen „Flügel“ der AfD nun offiziell zum Beobachtungsfall erklärt und observiert ihn zukünftig auch mit nachrichtendienstlichen Mitteln. Dazu erklärt der grüne Sprecher für Strategien gegen Rechtsextremismus, Cemal Bozoğlu:

12. März 2020

„Der sogenannte Flügel der AfD ist eindeutig rechtsextremistisch, mit der neurechten Szene tief vernetzt und ein Scharnier zwischen der AfD und der rechtsextremistischen Szene. Nur den sogenannten Flügel zum Beobachtungsobjekt zu erklären ist allerdings unzureichend, denn es ist ein informelles Netzwerk ohne formale Mitgliedschaften. Es bleibt also unklar, welche Personen und Parteigremien genau unter den Beobachtungsauftrag des Verfassungsschutzes fallen. Der Flügel dominiert mittlerweile die ideologische Ausrichtung der AfD. Es muss also die Beobachtung der Gesamtpartei AfD geprüft werden – und auch die „Junge Alternative für Deutschland“, deren Teile sich selbst als „Höcke Jugend“ bezeichnen, mit rechtsradikalem Jargon arbeiten und mit rechtsextremistischen Burschenschaften vernetzt sind, muss auf den Schirm des Verfassungsschutzes!

Auch in Bayern dominieren Vertreter des sogenannten Flügels die AfD, sowohl im Landesverband als auch in der Fraktion durch den Fraktionsvorstand. Das zeigt unter anderem ein Treffen des Flügels im Mai 2019 in Greding, wo zusammen mit Abgeordneten im Landtag die erste Strophe des Deutschlandlieds gesungen wurde. Das demonstrative Verlassen des Plenarsaals während einer Rede der Vorsitzenden der israelitischen Kultusgemeinde zum Holocaust-Gedenktag im Januar 2019 und die zahlreichen Rügen einzelner AfD-MdL wegen rassistischer, sexistischer oder diffamierender Äußerungen beweisen, dass die Gesamtpartei AfD zumindest zum Verdachtsfall hochgestuft werden muss.“