Finanzen | Haushalt
Beteiligungsbericht: Bayern als Unternehmer
Weshalb beteiligt sich der Staat an Unternehmen? Darum ging es diese Woche im Haushaltsausschuss.
26. Januar 2018
Grundsätzlich darf sich der Staat nur an Unternehmen beteiligen, wenn er damit staatliche Ziele erreicht. Deshalb geht es im Wesentlich um Infrastruktur, Forschung oder Wirtschaftsförderung, also z.B. die Flughäfen München und Nürnberg, die Messen München und Nürnberg, die BayernLB, aber auch Bayern International.
Debattiert wurde über die Lage am Flughafen München. Wirtschaftlich geht der Gesellschaft gut. Aber die Zahl der Starts und Landungen lag im Jahr 2016 immer noch unter denen des Jahres 2005. Für Ludwig Hartmann, Fraktionsvorsitzender und haushaltspolitischer Sprecher der Landtags-Grünen, lassen sich daraus keine Argumente für eine dritte Startbahn ableiten.
Vor dem Verkauf steht die Beteiligung an der Firma E.ON. Sie hat politisch keinen Wert mehr. Die einzige Begründung, die Anteile nicht zu verkaufen, ist das Warten auf einen besseren Aktienkurs. Das Warten dauert aber jetzt schon fünf Jahre.
Schlecht sieht es aus beim Thema Frauen in Führungspositionen. Sowohl in den Geschäftsführungen (knapp 14%) als auch in den Aufsichtsgremien (knapp 20%) aller staatlichen Beteiligungen liegt der Anteil der Frauen unverändert deutlich unter dem Soll. „Die Zahlen zeigen, dass wir hier noch nicht im Jahr 2018 angekommen sind“, kritisiert Ludwig Hartmann.
Hier gibt es den Beteiligungsbericht