Energie

Grüne Wärmewende: Mit Gebäudesanierung zum 1,5 Grad-Ziel

Gesetzentwurf zur klimagerechten Modernisierung der Bereiche Wärmeversorgung und Gebäudeenergie (Bayerisches Wärmegesetz – BayWärmeG)

30. November 2021

In Bayern herrscht Stillstand beim Klimaschutz. Gerade im Gebäudebereich schlummert ein enormes Potential zur Einsparung von Treibhausgasen und von Rohstoffen. Die Potentiale zur Einsparung gilt es endlich zu nutzen, sonst werden die Klimaziele nicht erreicht.

Die grüne Landtagsfraktion hat deshalb seit der Verkündigung des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts BVerG Ende April diesen Jahres bereits ein umfangreiches Klimaschutz-Sofortprogramm, einen aktualisierten Gesetzentwurf für ein bayerisches Klimagesetz und nun das Wärmegesetz vorgelegt.


Jetzt muss es bei der Wärmewende mit konkreten Schritten vorangehen

Die Gesamtmenge der energiebedingten CO2-Emissionen ist in Bayern von 77,5 Mio. t im Jahr 2018 auf 79,3 Mio. t im Jahr 2019 sogar angestiegen.
Der Bereich Wärme ist in Bayern für 35 % der gesamten CO2-Emissionen verantwortlich. Ohne klimaneutrale Gebäude werden die Klimaziele nicht erreicht. Jetzt muss es bei der Wärmewende mit konkreten Schritten vorangehen.

Während bei der Stromversorgung zumindest rund die Hälfte aus erneuerbaren Quellen stammt, dominieren bei der Wärme noch eindeutig die fossilen Energien: Knapp 80 % der Wärmeversorgung wird von fossilen Energieträgern, v.a. Heizöl und Erdgas, getragen mit sehr hohen CO2-Emissionen. Seit 2018 ist hier sogar eine Abnahme des Anteils erneuerbarer Energien festzustellen. Und auch beim Wärmeverbrauch insgesamt ist in Bayern in den letzten 10 Jahren kaum eine Reduktion zu verzeichnen. Hier besteht also dringender Handlungsbedarf sowohl bei der Einsparung von Energie als auch beim Ausbau erneuerbarer Quellen für die Wärmeversorgung.

Wir nutzen die Gestaltungsmöglichkeit auf Landesebene

Deshalb haben wir Landtags-Grüne das Bayerische Wärmegesetz vorgelegt. Ein Gesetzentwurf zur klimagerechten Modernisierung der Wärmeversorgung und Gebäudeenergie in Bayern.

Ziel unseres Gesetzes ist es, unsere Wohnungen und Häuser und alle anderen Gebäude verlässlich auf den 1,5°-Pfad von Paris zu bringen. Dafür streben wir einen klimaneutralen Gebäudebestand bis zum Jahr 2040 an. Ein Stufenplan zur Qualität der energetischen Sanierung und zum Anteil der Erneuerbaren Energien gibt allen Hausbesitzer*innen und Mieter*innen Planungssicherheit für sozial gerechtes und klimafreundliches Wohnen.

Der Freistaat Bayern verfügt über erhebliche Gesetzgebungskompetenzen im Bereich der Wärmeversorgung für Gebäude. Diese sollen mit dem vorliegenden Gesetzentwurf konsequent genutzt werden. Bisher hat Bayern jedoch – anders als z.B. Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein oder Hamburg – keinerlei legislative Schritte zur Defossilisierung des Gebäudesektors unternommen. Den Schwung durch die Pläne der neuen Ampelregierung sollen dabei aufgenommen werden und kommunale Aktivitäten, wie beispielsweise in der Stadt München, unterstützt werden.

Unsere Zielsetzung und Schritte für eine saubere Wärmeversorgung für Bayern

  • Klimaneutraler Gebäudebestand in Bayern bis 2040 (Artikel 4)
  • Schrittweise Reduzierung des Wärmebedarfs durch eine Steigerung der Energieeffizienz unserer Gebäude
  • Erhöhung der Anlageneffizienz durch Fokussierung auf moderne Techniken
  • Deckung des restlichen Energieverbrauchs durch erneuerbare Energiequellen
  • Mittelfristige Begrenzung von unabsehbaren hohen Kosten für fossile Energien
  • Ausschöpfung der hohen Einsparpotentiale von Treibhausgasen im Gebäudebereich

Konkrete Schritte auf diesem Weg:

  • Einführung einer bayerischen Wärmeplanung mit einer Landeswärmeplanung bis 2022 und kommunaler Wärmeplanung bis spätestens 2024 (Artikel 5 bis 7)
  • Stärkung und Defossilisierung der Wärmenetze (Artikel 14)
  • KfW 40 Standard für Neubauten (Artikel 8)
  • Stufenplan für die Sanierung bestehender Gebäude (Artikel 9) und Details im Anhang:  

Angabe von maximal zulässiger Effizienzklassen für vermietete Wohngebäude. Hier zwei Beispiele: 0 % erneuerbare Energien und 50 % Erneuerbare Energien:

Gebäude, deren Wärmebedarf vollständig durch fossile Brennstoffe gedeckt wird:
a) 2025: E
b) 2030: B
c) 2035: A+

Gebäude, deren Wärmebedarf zu 50 % mit erneuerbarer Energie gedeckt wird:
a) 2025: G
b) 2030: E
c) 2035: C

 

0 % Erneuerbare

50 %

100 %

2025

E

G

G

2030

B

E

F

2035

A+

C

D

2040

   

A

  • Sozialer Ausgleich über einen Wärmefonds (Artikel 10 und 11)
  • Sanierungsfahrpläne für einen koordinierten, fachlich optimierten Ablauf (Artikel 12)
  • Vorbildliche öffentliche Gebäude (Artikel 13)

Sanierung des Gebäudebestands ist Kern des Wärmegesetzes

Neue Gebäude bilden einen kleinen Anteil am Gesamtgebäudebestand ab. Die Hausaufgaben sind hier aber natürlich auch zu machen. Unser Gesetz sieht für Neubauten, identisch mit den Zielen der neuen Ampelregierung, einen hohen energetischen Standard vor. Die eigentliche Baustelle für den Klimaschutz sind jedoch die rund 3 Millionen Wohngebäude in Bayern, die zum weit überwiegenden Teil eine unzureichende Energieeffizienz aufweisen. Die energetische Sanierung von Gebäuden verläuft mit einer jährlichen Sanierungsrate von unter 1 % zudem viel zu schleppend. Hier muss Schwung rein, sonst sind wir erst in 100 Jahren am Ziel. So viel Zeit haben wir nicht mehr!


Ansatzpunkt Nummer 1 sind in unserem Gesetz die vermieteten Gebäude.

Eigentümerinnen und Eigentümer vermieteter Wohnungen werden in Artikel 9 des Gesetzes höhere Anforderungen zur Sanierung gestellt mit einem ambitionierteren Zeitplan. Dieser Stufenplan ist in 5 Jahresschritten eingeteilt. Vor dem Ziel der klimaneutralen Wärmeversorgung von Gebäuden reflektiert dieser Ansatz die beiden ineinandergreifenden Zielpfade Energieeinsparung und Nutzung erneuerbarer Energien: je höher der Anteil erneuerbarer Energien an der Wärmeversorgung, desto mehr Spielraum besteht bei der Sanierung der Gebäudehülle. Angesichts von stark steigenden Energiepreisen für fossile Energien ist Einsparung und Umstellung auf erneuerbare Energien nicht nur die beste Lösung für das Klima, für den Erhalt der Bausubstanz, sondern auch für dauerhaft bezahlbare Wärmekosten.


Klimafreundliche Energiepolitik ist gerechte Sozialpolitik

Während die Erneuerbaren Energien den Strompreis in den vergangenen Jahren immer weiter gesenkt haben, explodieren momentan die Kosten gerade fürs Heizen mit Öl und Gas. Für faire und gerechte Mietpreise ist eine vorausschauende und ambitionierte Wärmepolitik kein Hindernis, sondern eine Voraussetzung. Mit dem Verzicht auf russisches Gas und arabisches Öl schaffen wir planbare und künftig stark sinkende Ausgaben fürs Heizen. Weiterentwickelte Technologien in gut gedämmte Häuser machen es möglich.

Gleichwohl bedeuten die in unserem Gesetz genannten Ziele große Anfangsinvestitionen. Diese wollen wir gerecht zwischen Vermieter*innen, Mieter*innen und dem Staat aufteilen. Der Entwurf des Koalitionsvertrages auf Bundesebene zeigt dabei in die richtige Richtung.

Die bayrische Staatsregierung soll nun Gesetzgebungskompetenzen, die gerade im Wärmebereich auf Landesebene groß sind, nutzen, um hier weiteren Ausgleich zu schaffen. Dazu gehört der im Gesetz genannte Wärmefonds zur Unterstützung von Menschen mit Wohneigentum aber ohne finanzielle Mittel.


Fazit

Die Bayerische Staatsregierung muss die Zeichen der Zeit erkennen! Wir brauchen spätestens jetzt einen Wechsel in der Bayerischen Klimapolitik. Das novellierte Klimagesetz der Staatsregierung enthält im Entwurf keinerlei konkrete Punkte zum Thema Gebäudesanierung, Wärmeplanung oder Anhebung der Sanierungsrate. Dieses hohe Potential für den Klimaschutz muss aber angepackt werden. Die bayerischen Klimaziele sind nicht erreichbar, wenn der größte Bereich, die Wärmeversorgung unserer Gebäude, außen vor bleibt.

Wir Landtags-Grüne zeigen, wie die große, bisher ungenutzte Gesetzgebungskompetenz im Bereich der Wärmeversorgung für Gebäude genutzt werden kann, damit am Ende die Bewohner*innen, unsere Bausubstanz und der Klimaschutz profitieren.

Video: Grünes Wärmegesetz für Bayern

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