Umwelt, Natur und Klima

Klimaschutzgesetz in Bayern: „Im Interesse unserer Kinder und Enkelkinder!“

Landtags-Grüne: Starkes und ambitioniertes Klimaschutzgesetz statt wuchtiger Ankündigungen

29. April 2021

„Endlich ein Urteil im Interesse unserer Kinder und Enkelkinder! Jetzt ist die Zeit, für echten Klimaschutz in unserem Land“, kommentiert der Fraktionsvorsitzende der Landtags-Grünen, Ludwig Hartmann, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, wonach das Bundes-Klimaschutzgesetz zu kurz greift. „Auch für Bayern hat das Folgen: Es ist nicht mal ein halbes Jahr her, dass die Söder-Regierung in Bayern das wohl schlechteste und wirkungsloseste Klimaschutzgesetz aller Zeiten beschlossen hat. Es ist in seiner Substanzlosigkeit eigentlich kein Gesetz, sondern eine Ansammlung unverbindlicher Willensbekundungen. Das Söder jetzt so tun, als habe man schon immer gewusst, dass es mehr bedarf, ist schon ein besonders übler Akt der Realitätsverdrehung.“

Die Landtags-Grünen haben bereits 2018* und 2019** einen Gesetzentwurf für ein Klimaschutzgesetz in Bayern eingereicht. „Unsere Gesetzentwürfe forderten konsequenten Klimaschutz und legten ein klar definiertes CO2 Budget fest, mit dem die Ziele von Paris eingehalten werden können. Genau das hat jetzt das Bundesverfassungsgericht eingefordert, indem er feststellte, dass der Gesetzgeber seine Klimaschutzmaßnahmen so festlegen müsse, dass das 1,5 Grad-Ziel von Paris eingehalten werden kann“, erklärt der Sprecher für Energie und Klimaschutz, Martin Stümpfig. „Es braucht jetzt ein starkes und ambitioniertes Klimaschutzgesetz für Bayern. Ja zur Windkraft, 100 Prozent Erneuerbare Energien in allen Bereichen, mehr Radverkehr, mehr flächendeckende Verkehrsbünde, der Erhalt unserer Moore und vieles mehr.“

Ludwig Hartmann: „Für Markus Söder ist der Wettlauf um die schnellste und „wuchtigste“ Ankündigung entscheidend, für uns Grüne steht der Wettlauf gegen die Erdüberhitzung im Vordergrund. Wir stehen für echten Klimaschutz in Bayern mit klaren, verbindlichen Maßnahmen.“

Gesetzentwurf zum Schutz des Klimas und zur Anpassung an den Klimawandel im Freistaat Bayern - Bayerisches Klimagesetz (BayKlimaG)