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Kitas und Bürgerenergie: Landtags-Grüne mit zwei Gesetzentwürfen

30. Juni 2025
Plenartag am 2. Juli mit zwei grünen Gesetzesentwürfen
In der Plenarsitzung an diesem Mittwoch, 2. Juli, bringen die Landtags-Grünen zwei Gesetzentwürfe ein, die zentrale Herausforderungen in Bayern angehen: die angespannte Situation in der frühkindlichen Bildung und die schleppende Energiewende. Ziele sind mehr Qualität und Gerechtigkeit in Kitas sowie echte Beteiligung für Bürgerinnen und Bürger an der Energiewende.
1. Bildung von Anfang an: „Starke Kitas für starke Kinder“
Mit ihrem Kita-Gesetzentwurf wollen die Grünen die Qualität in der frühkindlichen Bildung deutlich verbessern und Familien finanziell entlasten. Vorgesehen ist eine tägliche kostenlose Bildungszeit von vier Stunden für jedes Kind. Die Elternbeiträge sollen künftig sozial gestaffelt werden, damit der Zugang zur frühkindlichen Bildung nicht vom Geldbeutel abhängt. Ein unabhängiges Fachgremium soll zudem die Qualität in den Einrichtungen kontinuierlich evaluieren und stärken.
Katharina Schulze, Fraktionsvorsitzende, betont:
„Tausende Eltern in Bayern warten auch in diesem Jahr vergeblich auf einen Betreuungsplatz für ihr Kind. Wir wollen endlich wirkliche Verbesserungen schaffen und legen konkrete Schritte für den Ausbau von Kita-Plätzen, die Gewinnung von Personal und für die finanzielle Entlastung der Eltern vor.“
Julia Post, Sprecherin für frühkindliche Bildung, ergänzt:
„Fachkräfte wollen sich nicht jeden Tag fragen müssen, ob sie morgen die Einrichtung überhaupt öffnen können. Die Kita-Finanzierung ist kein tragfähiges System mehr, sie ist ein Notfall. Deshalb braucht es mehr Geld vom Freistaat, konkret die Anhebung des Basiswertes auf 90 %. Denn keine Investition lohnt sich so sehr wie die in unsere Kinder und ihre Zukunft.“
Detaillierte Informationen und den Gesetzentwurf finden Sie hier
2. Bürgerenergie-Beteiligungsgesetz: Energiewende gemeinsam gestalten
Mit dem zweiten Gesetzentwurf wollen die Grünen Kommunen und Bürgerinnen stärker an der Energiewende beteiligen. Betreiber neuer Wind- und Solaranlagen sollen künftig verpflichtet werden, Beteiligungsangebote an Gemeinden und Bürgerenergiegesellschaften zu unterbreiten. Wenn keine Einigung zustande kommt, greift ein Ersatzmodell: Die Kommune erhält dann automatisch eine Beteiligungspauschale (z. B. 0,3 ct/kWh). Zusätzlich soll Bürgerinnen ein Nachrangdarlehen angeboten werden. Alternativ kann eine Kommune pauschal 0,2 ct/kWh erhalten, wenn sie nicht direkt verhandeln möchte.
Katharina Schulze sagt dazu:
„Von der Energiewende können alle profitieren, wenn man es nur richtig anpackt. Wir bringen ein Gesetz in den Landtag ein, mit dem ganz klar festgelegt wird: Wenn es in Bayern um die Energiewende geht, dann verdienen Kommunen und die Leute vor Ort daran mit. Ohne Wenn und Aber!“
Martin Stümpfig, Sprecher für Energie, unterstreicht:
„Solch ein Gesetz ist in Bayern schon lange überfällig. Wenn die Menschen die Vorteile der Energiewende direkt erleben und im Geldbeutel spüren, steigt auch die Akzeptanz für Erneuerbare Energien.“
Detaillierte Informationen und den Gesetzentwurf finden Sie hier