Energie | Klima
Anhörung zur Abschwächung der bayerischen Klimaziele
09. Oktober 2026
„Die Klimakrise wartet nicht“
Sachverständige diskutieren auf Initiative der Landtags-Grünen über die Novelle des bayerischen Klimaschutzgesetzes und ihre Folgen | Dienstag, 13. Oktober 2026, im Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz
Auf Antrag u. a. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN findet am Dienstag, 13. Oktober, ab 14 Uhr im Konferenzsaal des Bayerischen Landtags eine Sachverständigenanhörung zur „Novelle des Bayerischen Klimaschutzgesetzes und der Neufassung des Bayerischen Klimaschutzprogramms 2025“ statt. Ziel der Anhörung ist es, die Folgen der geplanten Abschwächung der bayerischen Klimaziele fachlich zu bewerten sowie zu klären, was es braucht, um Klimaschutz und Klimaanpassung in Bayern wirksam voranzubringen.
Bayern legt beim Klimaschutz den Rückwärtsgang ein. Mit der Novelle des Bayerischen Klimaschutzgesetzes verschiebt die Staatsregierung das Ziel der Klimaneutralität für den Freistaat von 2040 auf 2045. Auch das Minderungsziel bis 2030 soll aus dem Gesetz verschwinden. Das ist ein verheerendes Signal, gerade angesichts des vergangenen extremen Hitzesommers: 2026 wurden im Freistaat erstmals Temperaturen von mehr als 40 Grad gemessen, das RKI schätzt für dieses Jahr eine Zahl von 2.150 hitzebedingten Todesfällen allein in Bayern. Gleichzeitig verursachen zunehmende Hitze, Starkregen und andere Extremwetterereignisse enorme wirtschaftliche Schäden.
Als Sachverständige haben die Landtags-Grünen Dr. Johanna Büchler, Senior Expert Klimaschutz der Deutschen Umwelthilfe, sowie Prof. Elke Hertig, Inhaberin des Lehrstuhls Regionaler Klimawandel und Gesundheit an der Universität Augsburg, benannt.
Zentrale Fragen der Anhörung sind:
Erschwert die Novelle das Erreichen der Klimaziele?
Welche Folgen hat die Verschiebung der Klimaneutralität von 2040 auf 2045?
Wo muss Bayern beim Klimaschutz nachlegen?
Wie arbeiten Freistaat und Bund beim Klimaschutz zusammen?
Schützen die vorgesehenen Klimaanpassungskonzepte ausreichend vor Hitze, Dürre, Waldbränden, Starkregen, Sturzfluten und Hochwasser?
Wie sollen Kommunen die Klimaanpassung konkret umsetzen und finanzieren?
Jüngst haben die Landtags-Grünen in einem Antrag die Staatsregierung aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass Naturschutz und Klimaanpassung als Gemeinschaftsaufgaben von Bund und Ländern im Grundgesetz verankert werden. Das würde dafür sorgen, dass den Kommunen eine verlässliche Finanzierung für diese Aufgaben zur Verfügung steht.
Katharina Schulze, Fraktionsvorsitzende:
„Markus Söder hat versprochen, Bayern bis 2040 klimaneutral zu machen. Jetzt zeigt sich, dass seine Regierung viel zu wenig dafür getan hat. Aber die Klimaziele nach hinten zu schieben, ist die völlig falsche Reaktion. Wer vom Weg abkommt, sollte nicht das Ziel ändern, sondern den Kurs korrigieren. Dieser extreme Hitzesommer hat uns deutlich gezeigt: Die Klimakrise wartet nicht, bis die Staatsregierung endlich in die Puschen kommt."
Martin Stümpfig, Sprecher für Klimaschutz:
„Die Klimakrise spitzt sich dramatisch zu – und die bayerische Staatsregierung reagiert, indem sie das Klimaziel für 2030 um rund 50 Prozent verschlechtert und die Klimaneutralität verschiebt. Was für eine fatale Fehlentscheidung! Andere Bundesländer halten an ihrem Ziel fest, bis 2040 klimaneutral zu sein. Jetzt ist nicht die Zeit, beim Klimaschutz nachzulassen. Bayern darf sich nicht aus der Verantwortung stehlen!"
Patrick Friedl, Sprecher für Klimaanpassung:
„In unseren Städten und Gemeinden wird die Klimakrise spürbar: brütend heiße Innenorte, überflutete Keller, aufgeheizte Klassenräume. Dagegen müssen sich die Kommunen wappnen. Nur wie, wenn ihnen schlicht das nötige Geld fehlt? Wir fordern schon lange eine verlässliche Finanzierung dieser Aufgaben durch den Freistaat Bayern. Doch auch im überarbeiteten Klimaschutzgesetz fehlt davon erneut jede Spur. Die Staatsregierung schiebt die Verantwortung allein den Kommunen zu – und weigert sich, die Rechnung zu bezahlen.“
Hinweise:
Die Anhörung kann über den Livestream des Bayerischen Landtags verfolgt werden: https://www.youtube.com/BayernLandtag
Die Landtags-Grünen haben im November 2025 mit einem Dringlichkeitsantrag gefordert, am Ziel der Klimaneutralität bis 2040 festzuhalten. Der Antrag wurde durch die Fraktionen von CSU, FREIE WÄHLER und AfD abgelehnt. Zuvor hatten die Landtags-Grünen bereits 2021 einen eigenen Entwurf für ein Klimaschutzgesetz vorgelegt, der ein verbindliches CO2-Budget und klare Sektorziele vorsah. Auch dieser Entwurf wurde abgelehnt. Die gesamte Chronologie finden Sie hier.
Bundesländer, die am Ziel der Klimaneutralität bis 2040 festhalten, sind: Baden-Württemberg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Hamburg und Bremen (letzteres sogar bis 2038).
Zum Reduktionsziel bis 2030: Bisher lautete das bayerische Ziel, die Emissionen je Einwohner*in um mindestens 65 Prozent gegenüber 1990 zu senken (entspricht einem Ziel von rund 3,5 Tonnen pro Kopf). Die Novelle streicht dieses Ziel und ersetzt es nur durch das angestrebte Unterschreiten des deutschen Pro-Kopf-Durchschnitts (dessen Vorgabe nach Bundes-Klimaschutzgesetz einem Ziel von 5,0 bis 5,5 Tonnen pro Kopf bis 2030 entspricht).