Umwelt | Natur

Grüne Gesetzentwürfe im Plenum

Landtags-Grüne mit Gesetzentwürfen gegen Diskriminierung und zur Beschleunigung der Ausweisung von Windvorranggebieten im Plenum am 10.7.

08. Juli 2025

In der Plenarsitzung am Donnerstag, 10. Juli, bringen wir zwei Gesetzentwürfe ein, die zentrale Herausforderungen in Bayern angehen: die Notwendigkeit, endlich ein Gesetz gegen Diskriminierung zu schaffen, und, im Interesse des Bayerischen Klimaziels, ein Gesetz, um die Ausweisung von Flächen für Windenergie an Land mit hoher Priorität fortzusetzen.

Im Folgenden eine kurze Zusammenfassung inklusive einordnender Zitate: 

1. Bayerisches Antidiskriminierungsgesetz (BayADG) und Bayerische Landesantidiskriminierungsstelle (LADS) 

Was ist das Problem? 

  • Die Zahl der Beratungsfälle im Kontext Rassismus, Antisemitismus und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit steigt seit 2022 (Anfrage).
  • Die Beratungsstelle B.U.D. Bayern verzeichnet für Betroffene von rechter Gewalt 142 Beratungsfälle 2022, 195 Beratungsfälle 2023 und 228 Beratungsfälle 2024.
  • Die Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus registrierte 424 Fälle 2022 und 733 Vorfälle 2023. Für 2024 lagen bereits 527 Vorfälle vor.
  • Die Antidiskriminierungsberatungsstellen aus Nürnberg, Augsburg, Regensburg und Ingolstadt und die respekt*land Projekte melden 743 Fälle.
  • Die Zahlen zu „rassistischen Straf- und Gewalttaten gegen Geflüchtete und Migrantinnen und Migranten 2024“ sind in Bayern deutlich gestiegen. Die Angriffe werden nicht nur immer häufiger, sondern auch immer brutaler.
  • Es ist Verfassungsauftrag an den Staat, das höchste Gut des Menschen, die Würde, zu schützen – in Bayern herrscht hier Stillstand.
  • In anderen Bundesländern hat man das erkannt und handelt: In Berlin wurde das erste Landesantidiskriminierungsgesetz verabschiedet. In Schleswig-Holstein und Berlin wurden in den letzten Jahren Aktionspläne gegen verschiedene Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit ausgearbeitet. Auf Bundesebene setzte man mit dem Aktionsplan gegen Rassismus die Bekämpfung menschenfeindlicher Einstellungen auf die politische Agenda.
  • Parlamentarische Anträge der Grünen-Fraktion im Bayerischen Landtag wurden regelmäßig abgeschmettert, u. a. Drs. 18/18691, 18/10167, 18/10890. 

Was fordern die Landtags-Grünen? 

  • Die Staatsregierung muss das Problem endlich erkennen, dagegen ankämpfen und ein Gesetz gegen Diskriminierung schaffen.
  • Mit einem Bayerischen Antidiskriminierungsgesetz stärken wir das Vertrauen zwischen den Bürger*innen und den öffentlichen Stellen, Ämtern und Behörden in unserem Land. Wir wollen unsere staatliche Vorbildfunktion beim Diskriminierungsschutz ernst nehmen.
  • Gerade in einer Zeit, in der wir in unserem Land und in ganz Europa einen Rechtsruck erleben, müssen wir ein klares Zeichen setzen für eine vielfältige und offene Gesellschaft, in der alle die gleichen Rechte haben. Wir wollen gemeinsam mit einem sehr breiten gesellschaftlichen Bündnis Menschen in Bayern effektiv vor Diskriminierung schützen.
  • Zwei Bausteine sind dafür wichtig: der gesetzliche Rahmen mit dem Landesantidiskriminierungsgesetz für Bayern und die Einrichtung einer Bayerischen Landesantidiskriminierungsstelle zur strukturellen Absicherung.  

Das Bayerische Antidiskriminierungsgesetz (BayADG) 

  • sorgt für Diskriminierungsschutz in öffentlichen Einrichtungen und schließt die Schutzlücke.
  • stärkt die Rechte von Betroffenen und tritt Diskriminierung entgegen.
  • ermöglicht u. a.: Schadensersatzanspruch, Verbandsklagerecht, verbesserten Rechtsschutz.  

 Warum braucht es eine Bayerische Landesantidiskriminierungsstelle (LADS)? 

  • Bayern verfügt momentan nur über sechs kommunale Antidiskriminierungsstellen (München, Augsburg, Regensburg, Würzburg, Nürnberg, Erlangen). Diese können den Beratungsbedarf für 13 Millionen Bürger*innen unmöglich abdecken, zumal sie nur innerhalb ihres eigenen Wirkungskreises tätig werden dürfen – im Schnitt werden 20 Prozent der Anfragen abgewiesen.
  • Dazu kommt: Die Zahl der Anfragen steigt an, die Dunkelziffer ist hoch. Deshalb fordern wir gemeinsam mit zivilgesellschaftlichen Initiativen aus dem Antidiskriminierungsbereich seit Jahren die Einrichtung einer unabhängigen Landesantidiskriminierungsstelle für Bayern.
  • Konkrete Aufgaben: Betroffene von Diskriminierung beraten, zivilgesellschaftliche Initiativen bei ihrer Antidiskriminierungsarbeit mit fachlichem Know-how unterstützen, Daten zum Thema Diskriminierung in Bayern erheben. 

Statements:

Gülseren Demirel, Sprecherin für Integration:

„Es braucht endlich einen besseren gesetzlichen Schutz der Menschen in Bayern gegen rassistische Übergriffe – es reicht nicht, wenn sich der Ministerpräsident gerne beim Döneressen ablichten lässt. Unsere Bürgerinnen und Bürger verdienen eine Staatsregierung, die schützt, statt wegzuschauen. Denn Diskriminierung kann jede und jeden treffen. Das Alter, das Geschlecht, die Herkunft, eine Krankheit und das Aussehen können und dürfen in Bayern niemals der Grund für eine Ablehnung sein. Und genau deshalb brauchen wir das Antidiskriminierungsgesetz. Zudem ist es höchste Zeit für eine staatliche Beratungsstelle gegen Diskriminierung. Betroffene dürfen nicht länger vom Staat in Bayern im Stich gelassen werden. Er ist verpflichtet, allen Menschen in Bayern ein Sicherheitsnetz anzubieten.“ 

Katharina Schulze, Fraktionsvorsitzende:

„Gerade in einer Zeit, in der in Deutschland und in ganz Europa die Demokratiefeinde stärker werden, müssen wir die Rechte aller Menschen in Bayern besser schützen. Die Stärke unserer Demokratie bemisst sich auch daran, wie sich der Staat gegen Benachteiligungen einsetzt. Wir stärken mit unserem Gesetz das Vertrauen zwischen Bürgerinnen und Bürgern und den öffentlichen Stellen, den Ämtern und Behörden in unserem Land.“ 

Hintergrund:

Ein breites Bündnis aus zivilgesellschaftlichen Initiativen, Beratungsstellen und Betroffenenvertretungen fordert ein solches Gesetz bereits seit Jahren.

So haben die Bürgermeister*innen von München, Nürnberg, Erlangen, Regensburg und Augsburg die Staatsregierung aufgefordert, eine Landesantidiskriminierungsstelle aufzubauen.

Auch die respekt*land-Beratungsstellen haben die Errichtung solch einer zentralen Stelle gefordert.

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft fordert ebenfalls die Landesantidiskriminierungsstelle, um die Lehrkräfte und Schüler*innen eine zentrale Anlauf- und Beratungsstelle anzubieten (siehe Anhang/Link suchen). 

Der Paritätische Bayern hat ebenfalls ein Landesgesetz gegen Diskriminierung gefordert. So soll die Schutzlücke für die Betroffenen schnell behoben werden.  

Im Sozialausschuss des Bayerischen Landtags wurde das Thema am 26. Juni 2025 debattiert.

Dort hat der Bayerische Jugendring klargemacht, wie dringend in Bayern Unterstützung bei Diskriminierung gebraucht wird. Aktuell gibt es schon nicht genügend Angebote – und vielen davon fehlt die Finanzierung, damit es überhaupt weitergeht.

Der Sozialausschuss zeigte geschlossen mehr Verständnis: Er appellierte dringlich an das Sozialministerium, noch vor der Sommerpause die weitere Finanzierung der Beratungsstellen in Bayern mit dem Bund zu klären und über Landesmittel nachzudenken.

 

2. Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Landesplanungsgesetzes, hier: Beschleunigung der Ausweisung von Windvorranggebieten

Was ist das Problem?

  • Bayern ist weiterhin deutlich abgehängt bei der Windenergie. 2025 wurden in Bayern bislang nur 7 Windräder gebaut. Zum Vergleich: In Nordrhein-Westfalen waren es 116. Quelle: Marktstammdatenregister, Marktstammdatenregister (MaStR)

Auch bei den deutschlandweiten Ausschreibungen hängt der Freistaat hinterher.*

  • Bis zum Jahr 2030 will die Staatsregierung 1000 neue Windräder in Betrieb nehmen. Doch davon ist sie derzeit meilenweit entfernt. Auch zur Einhaltung des Bayerischen Klimaziels und im Interesse der Begrenzung der Erderwärmung ist ein schnellerer Ausbau der Erneuerbaren Energien dringend geboten.
  • Die Ausweisung von Flächen für den Ausbau der Windenergie an Land in Bayern geht viel zu langsam voran. Das Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) des Bundes (kurz: Wind-an-Land-Gesetz) hat zwar für eine Beschleunigung gesorgt, aber u. a. die sehr unterschiedliche Geschwindigkeit der regionalen Planungsverbände bei der Ausweisung bremst den Prozess aus.

Was ist die Lösung?

  • Durch eine klare Regelung für alle Planungsverbände soll der Prozess beschleunigt werden. In einem ersten Schritt werden die genauen Prozentzahlen individuell für die 18 Planungsregionen bis Ende 2025 festgelegt. Bis Ende 2026 sollen alle bayerischen Planungsverbände die jeweiligen Flächenziele erreichen.
  • Der Stichtag für das verbindliche Flächenziel wird vorgezogen auf den 31. Dezember 2026 (statt den 31. Dezember 2027 und 31. Dezember 2032) und gilt dann sowohl für das WindBG als auch für Regelungen in anderen Gesetzen, wie etwa den § 249 des Baugesetzbuches (BauGB).

Welche Vorteile bringt das?

  • Bayern erreicht seine Ausbauziele bei der Windkraft, erfüllt seine Verantwortung als flächengrößtes Bundesland Deutschlands und als bedeutender Industriestandort und trägt dem Umstand Rechnung, dass am schnellstmöglichen Ausbau der erneuerbaren Energien ein überragendes öffentliches Interesse besteht (das ergibt sich aus § 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2023)).
  • Die Staatsregierung bietet der bayerischen Wirtschaft und den Bürgerinnen und Bürgern im Freistaat Zugang zu günstigem Windstrom.
  • Es werden die Weichen gestellt, um das bayerische Klimaziel einzuhalten, und Bayern leistet seinen Anteil, um die Erderwärmung noch auf 1,5 Grad begrenzen zu können.

Statements

Martin Stümpfig, Sprecher für Energie und Klimaschutz:

„Wenn Markus Söder beim Ausbau der Windkraft in diesem Tempo weitermacht, erreicht er sein selbstgesetztes Ziel frühestens in 100 Jahren. Er muss endlich den Fuß von der Windkraftbremse nehmen! Bayern hat einen gewaltigen Nachholbedarf und die Kommunen und die Planungsverbände brauchen klare zeitliche Vorgaben für die Erreichung der Flächenziele und Planungssicherheit, um zügig ihre Windkraft-Vorrangflächen auszuweisen.“

Katharina Schulze, Fraktionsvorsitzende:

„Die bayerische Energiewende darf nicht länger von der CSU-geführten Staatsregierung blockiert werden. Die Unternehmen und Menschen in Bayern verlangen nach dem Ausbau der Erneuerbaren. Unsere Wirtschaft ist auf günstige, grüne Windenergie angewiesen! Wir Grüne legen mit unserem Gesetzentwurf den Hebel um und setzen die Weichen, damit Bayern, das bundesweite Schlusslicht bei der Windkraft, endlich durchstarten kann.“ 

Hintergrund:

*Bei zwei Ausschreibungen in diesem Jahr gab es für 1200 Windräder einen Zuschlag – ein Rekordwert. Bayern profitiert nicht von diesem Boom, obwohl es mit 20 Prozent der Fläche das größte Bundesland ist. Es bekam bei der aktuellen Ausschreibung nur Zuschläge für knapp 4 Prozent, also für 22 von 558 Anlagen. Bei der ersten Ausschreiberunde im Februar waren es nur 3 Prozent, also 23 der insgesamt 684 vergebenen Zuschläge. Quelle: Bundesnetzagentur - Beendete Ausschreibungen / Statistiken

 

Hier finden sie den Gesetzentwurf gegen Diskriminierung und zur Beschleunigung von Windvorranggebieten