Volksbegehren Artenvielfalt
Dem Streuobstpakt müssen weitere Anstrengungen folgen. Zum Dritten Jahrestag ist sich der Trägerkreis einig, dass es auch beim Ökolandbau und Biotopverbund gemeinsames Handeln braucht
Zum dritten Jahrestag des erfolgreichen Volksbegehrens Artenvielfalt – „Rettet die Bienen!“ am 13. Februar ist sich der Trägerkreis aus ÖDP, LBV, Bündnis 90/Die Grünen und Gregor Louisoder Umweltstiftung einig, dass gemeinsame Anstrengungen wie der jüngste Streuobstpakt auch in allen weiteren erfolgten Gesetzesänderungen notwendig sind, um dem Auftrag der Bevölkerung gerecht zu werden. Drei Jahre nachdem 18,3 Prozent der Wahlberechtigten für das erfolgreichste Volksbegehren der bayerischen Geschichte unterschrieben hatten, zeigt sich, dass bisher nur in ausgewählten Teilbereichen Fortschritte zum besseren Schutz der Artenvielfalt im Freistaat angestoßen wurden. So zum Beispiel bei den Streuobstwiesen deren ökologischer Wert vor allem aufgrund des Volksbegehrens wieder in das Bewusstsein von Bevölkerung und Politik gerückt war. Der Streuobstpakt aus dem Herbst 2021 hat beispielhaft gezeigt, wie es durch ein entschlossenes und gemeinschaftliches Handeln gehen kann – das muss auf die anderen Ziele des Volksbegehrens übertragen werden. Nur wenn es der Staatsregierung gelingt, auch in weiteren Bereichen wie zum Beispiel dem Ökolandbau und dem Biotopverbund gemeinschaftliche Anstrengungen auf den Weg zu bringen, entspricht dies dem Wunsch von über 1,7 Millionen Unterzeichner*innen im Februar 2019 für besseren Naturschutz in Bayern.
Was beim Streuobst gelang, muss endlich auch beim Ökolandbau angepackt werden. Eine Umsetzung des 30-Prozent-Ziels für staatliche Landwirtschaftsflächen wäre einfach umzusetzen und bereits seit 2020 ist die Staatsregierung sogar gesetzlich dazu verpflichtet. Dennoch tut sich hier kaum etwas. Zusätzlich befürchten Ökoanbauverbände in der kommenden neuen Förderperiode sogar deutlich schlechtere Bedingungen für den Ökolandbau als bisher. Agnes Becker, Beauftragte des Volksbegehrens und stellv. ÖDP-Landesvorsitzende fordert: „Wir brauchen einen Pakt für den Ökolandbau! Was beim Streuobst funktioniert hat, muss auch für den Ökolandbau passieren. Leider können wir hier nach drei Jahren nur die gleiche Kritik üben, wie schon mehrfach zuvor: Schleppende und unambitionierte Umsetzung des Gesetzes durch die Regierung, wenig Wertschätzung für die heimische Ökolandwirtschaft, peinliche Bioquoten beim Einkauf durch die öffentliche Hand und eine Landwirtschaftsministerin, die in Brüssel kaum Gewicht zu haben scheint. So verfehlen wir das Ausbauziel von 30 Prozent krachend. Wir fordern auch hier, alle an einen Tisch zu bringen und echte Umsetzung voranzubringen.“
Ein Naturschutzerfolg, der einen Teil dieser Bayerischen Kulturlandschaft erhalten soll, geht auf das Volksbegehren zurück: Der Bayerische Streuobstpakt. 670 Millionen Euro für den Erhalt dieses Lebensraums in Bayern und für die Pflanzung von einer Million zusätzlichen Streuobstbäumen bis 2035. Das ist das beeindruckende Paket, das Bayerische Staatsregierung sowie Umwelt- und Landwirtschaftsministerium gemeinsam verabschiedet haben. Unter Beteiligung der wichtigsten Gruppen aus dem Bereich Streuobst wurde ein Maßnahmenpaket erarbeitet und es wird mit Hochdruck an dessen Umsetzung gearbeitet. Neue Förderprogramme werden entwickelt, Konzepte für Marketing und Öffentlichkeitsarbeit erstellt und Strukturen geschaffen, die eine Umsetzung überhaupt ermöglichen und langfristig sichern. Dr. Norbert Schäffer, Vorsitzender des LBV dazu: „Der Streuobstpakt zeigt auf beeindruckende Art und Weise, wie Naturschutz funktioniert, wenn alle an einem Strang ziehen. Der Streuobstpakt ist somit ein Vorzeigemodell für die Umsetzung des Volksbegehrens. Alle wichtigen Akteure waren und sind am Prozess beteiligt. Das Know-how aus der Praxis sowie die Zusammenarbeit von Staatsregierung und sowohl Umwelt- als auch Landwirtschaftsministerium haben ein Konzept hervorgebracht, das den Lebensraum Streuobst von einem im Rückgang befindlichen Relikt ursprünglicher Landwirtschaft zu einer Form des Obstanbaus bringen kann, der in der Gesellschaft wieder seinen Platz findet und dadurch zunimmt.“
Genauso wie beim Streuobst würde auch die Umsetzung des Biotopverbunds das Gesicht unserer bayerischen Landschaft maßgeblich verbessern, da sind sich die Träger des Volksbegehrens sicher. Doch gerade beim Biotopverbund bleibt eine ambitionierte Umsetzung bisher aus. „Der Streuobstpakt ist ein Erfolg für die Umsetzung des Volksbegehrens und für den Naturschutz in Bayern, doch ist damit nur ein vergleichsweise kleiner Schritt in die richtige Richtung gewonnen“, kritisiert Ludwig Hartmann, Fraktionsvorsitzender Bündnis 90/Die Grünen im Bayerischen Landtag. „Große Würfe, die das ehrliche Interesse der Staatsregierung an der Umsetzung des Volksbegehrens zeigen würden, bleiben nach wie vor aus. Der erste Bericht zum Biotopverbund war enttäuschend und ein Schlag ins Gesicht für alle Menschen, die für das Volksbegehren „Rettet die Bienen!“ unterschrieben haben. Es wird Zeit, dass die gesamten Artenschutzmaßnahmen des Volksbegehrens in die Umsetzung kommen. Ein Streuobstpakt allein rettet die vielfältige Tier- und Pflanzenwelt in Bayern noch lange nicht.“
Eines der Hauptziele des Volksbegehrens war und ist es, die Leistungen der Landnutzerinnen und Landnutzer zu achten, zu sichern und auch finanziell zu würdigen. Bayern hat dabei eine Vorreiterrolle eingenommen und fördert über das im Nachgang des Volksbegehrens stark ausgebaute Vertragsnaturschutzprogramm und ähnliche staatliche Förderinstrumente Landnutzerinnen und -nutzer immer stärker, die sich neben der Produktion hochwertiger Lebensmittel auch dem Erhalt der Artenvielfalt verschrieben haben. Claus Obermeier, Vorstand der Gregor Louisoder Umweltstiftung: „Wir wissen - auch aus der Juryarbeit des ersten Förderpreises Artenvielfalt Bayern - dass täglich jeden Morgen um 6 Uhr unzählige Bäuerinnen und Bauern, Schäferinnen und Schäfer und Streuobstwirtinnen und -wirte aus Engagement und mit Leidenschaft für den Erhalt der Bayerischen Kulturlandschaft arbeiten. Trotzdem müssen diese gesellschaftlichen Leistungen auch umfassend finanziell honoriert werden“.