Öffentlicher Dienst

Urteil zur Altersversorgung der Landtagsabgeordneten eine Enttäuschung

Vorwurf der Selbstbedienung bleibt. Thomas Gehring kommentiert das Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichtshof

01. August 2018

„Eine Enttäuschung“, so nennt der parlamentarische Geschäftsführer der Landtags-Grünen, Thomas Gehring, das am Mittwoch veröffentlichte Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs über die Klage der Grünen Landtags-Fraktion gegen die von der CSU-Fraktion durchgesetzten Neuregelung der Altersvorsorge.

„Es ist unverständlich, dass der Gerichtshof hier keinen Verstoß gegen den formalisierten Gleichheitsgrundsatz der Abgeordneten erkennen kann, obwohl das Gericht selbst einräumt, dass mit dem Gesetz Berufspolitikern gegenüber Abgeordneten aus anderen Berufen ein Anrecht auf eine bessere Altersversorgung eingeräumt wird“. Die Argumentation der Landtags-Grünen, dass das Gesetz Abgeordneten zweier Klassen hervorbringt, sieht Thomas Gehring damit bestätigt.

Er sieht zudem in dem weiten Gestaltungsspielraum, dass das Urteil dem Gesetzgeber lässt, eine Risiko: „Ich hätte mir gewünscht, dass das Gericht hier die Grenzen enger steckt, um den Vorwurf der Selbstbedienung auszuschließen, der seit der Neuregelung des Gesetzes im Raum steht. Das wäre sicherlich auch im Sinne der Politikerinnen und Politiker, die von der Neuregelung profitieren“

Besonders geärgert hat Thomas Gehring zudem die Art und Weise, wie das Urteil veröffentlicht wurde. „Noch bevor der Grünen Landtagsfraktion als Klägerin das Urteil zuging, war es bereits auf der Internetseite des Verfassungsgerichtshofs veröffentlicht. Das ist wirklich ein Unding“.