Wirtschaft und Arbeit

Beschäftigte in der Fleischindustrie schützen: Kontrollen der Gewerbeaufsicht ausweiten

In einem Dringlichkeitsantrag diese Woche im Landtag haben die Grünen die sofortige Pflicht zur Erarbeitung von Hygienekonzepten in allen Betrieben gefordert.

26. Juni 2020

Der Ausbruch von COVID-19 in mehreren Schlachthöfen in Deutschland wirft erneut ein schlechtes Licht auf die dramatischen Probleme der Fleischindustrie. Er veranschaulicht, wie desaströs die Arbeits- und Lebensbedingungen der Beschäftigten in dieser Branche sind. 

Das Prinzip Ausbeutung durch Werkverträge ist allgegenwärtig. Oftmals ist nicht einmal die Hälfte der Belegschaft fest angestellt. Viele bekommen deutlich weniger als den Mindestlohn, bei 200 Arbeitsstunden im Monat verdienen manche Beschäftigte noch nicht einmal 1.200 Euro. Selbstverständliche gibt es in der Branche vor allem mittelständische Betriebe, die ihre Mitarbeitenden fair bezahlen und fest anstellen. Sie sind aber leider die Ausnahme. Um die Beschäftigten zu schützen und auch die Bevölkerung als Ganzes, muss die Politik hier endlich mehr tun und einen entsprechenden Rechtsrahmen mit ausreichenden Kontrollen schaffen. 

In einem Dringlichkeitsantrag diese Woche im Landtag haben die Grünen die sofortige Pflicht zur Erarbeitung von Hygienekonzepten in allen Betrieben gefordert. Die Unternehmen müssen nachweisen, dass sie in der Lage sind, die Gesundheit und Sicherheit ihres Personals zu gewährleisten. Damit die Umsetzung dieser Konzepte auch kontrolliert werden kann, müssen die Gewerbeaufsichtsämter deutlich mehr unangekündigte Kontrollen durchführen. Dafür benötigen sie aber auch Personal, denn die Bayerische Staatsregierung hat die Gewerbeaufsicht in den letzten Jahren personell ausbluten lassen. 

Gleichzeitig müssen aber auch die Arbeitsbedingungen systematisch verbessert werden. Durch eine Nachunternehmerhaftung und ein Verbot von Werkverträgen auf Bundesebene lässt sich die Ausbeutung der Arbeitskräfte stoppen. "Wir brauchen kein Lohndumping. Wir brauchen festangestellte Mitarbeiter*innen und eine faire Bezahlung der Arbeitskräfte und das nicht erst im Jahr 2021, sondern unverzüglich", so Eva Lettenbauer, arbeitsmarktpolitische Sprecherin.

Laut CSU braucht es in Bayern keine zusätzlichen Kontrollen, weil es bei den bisherigen Kontrollen so gut wie nie zu Beanstandungen gekommen ist und alle Hygieneauflagen bereits vorhanden sind und eingehalten werden. Mit der Begründung, die Staatsregierung braucht keine Aufforderung zum Handeln, weil bereits alles gemacht wird bzw. keine Regelungen notwendig sind, wurde der grüne Dringlichkeitsantrag zum Leidwesen der Beschäftigten in der fleischverarbeitenden Industrie abgelehnt.

Den grünen Dringlichkeitsantrag gibt es hier als PDF zum Download.

Das Video der Landtagsrede von Eva Lettenbauer dazu gibt es hier