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Klare Regeln für Videoüberwachung im öffentlichen Raum
12. August 2026
Entbürokratisierung darf nicht zum Freibrief werden
Zu den durch das bayerische Innenministerium angekündigten Lockerungen bei der kommunalen Videoüberwachung erklärt Benjamin Adjei, Sprecher für Digitales:
„Unnötige Dokumentationspflichten zu vereinfachen, ist grundsätzlich immer sinnvoll. Aber die Staatsregierung muss sauber zwischen überflüssigem Papierkram und der notwendigen Schutzvorkehrung bei einem Grundrechtseingriff unterscheiden, und das tut sie nicht! Wer Menschen im öffentlichen Raum überwacht, muss nachvollziehbar begründen können, warum dieser Eingriff notwendig ist. Die CSU geht hier über eine bloße Entbürokratisierung hinaus: Sie streicht die bisherige Bindung der Videoüberwachung an konkrete Schutzgüter und senkt damit die rechtliche Schwelle für den Kameraeinsatz. Dass künftig nur ein diffuses Gefühl, ein Ort werde von der Bevölkerung gemieden, als Begründung ausreichen soll, ist zu wenig. Entbürokratisierung darf nicht zum Freibrief dafür werden, öffentliche Räume aus einem Bauchgefühl heraus mit Kameras auszustatten.“
„Auch beim Training von KI geht der Gesetzentwurf deutlich über bloße Entbürokratisierung hinaus. Behörden sollen künftig personenbezogene und sogar besonders sensible Daten leichter für die Entwicklung und das Training von KI-Systemen nutzen können, selbst wenn diese eigentlich für völlig andere Zwecke erhoben wurden. Besonders kritisch ist, dass selbst das Recht auf Löschung eingeschränkt wird, wenn die Löschung technisch oder wirtschaftlich zu aufwendig wäre. Damit wird der Datenschutz ins Gegenteil verkehrt. Ich betone: Nicht die Bürgerinnen und Bürger müssen begründen, warum ihre Daten gelöscht werden sollen, sondern der Staat muss begründen, warum er sie weiter speichern darf.“