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Gegen das Boazn-Sterben
10. September 2026
Landtags-Grüne wollen Bestandsschutz für Boazn, Kneipen und Wirtshäusla bei der Betriebsnachfolge sichern
Immer wieder sind Wirtshäuser, Kneipen und Boazn in Bayern mit folgendem Problem konfrontiert: Die Nachfolge ist gefunden, doch mit dem Wechsel hinter dem Tresen können für ein seit Jahrzehnten rechtmäßig betriebenes Wirtshaus umfangreiche neue Anforderungen entstehen. Im schlimmsten Fall kommen Investitionen auf die neuen Betreiberinnen und Betreiber zu, die faktisch einer vollständigen Modernisierung gleichkommen und den Erhalt des Betriebs gefährden.
Mit ihrem Antrag „Boazn, Kneipen, Wirtshäusla – Bestandsschutz für bestehende bayerische Gaststätten bei Betriebsnachfolge sichern“ fordern die Landtags-Grünen die Staatsregierung auf zu prüfen, wie ein Bestandsschutz gesetzlich abgesichert werden kann.
Mia Goller, Sprecherin für Landwirtschaft und Wald der Landtags-Grünen:
„Ein Betreiberwechsel darf kein Wirtshaus-Aus bedeuten. Ich bin viel in Bayern auf dem Land unterwegs und sehe, dass ein Wirtshaus nach dem anderen stirbt. Wir wollen dem etwas entgegensetzen. Wer eine seit Jahrzehnten rechtmäßig betriebene Boazn, Kneipe oder ein Wirtshäusla übernimmt, soll den Betrieb mit vernünftigen und verlässlichen Regeln weiterführen können. Wir wollen die Nachfolge erleichtern und damit Orte erhalten, an denen Menschen zusammenkommen, Vereine feiern und Dorfgemeinschaft lebt.“
Konkret soll die Staatsregierung prüfen, ob:
- eine reine Übernahme eines bestehenden Gaststättenbetriebs keine vollständige Anpassung an aktuelle Neubau- oder Neuausstattungsstandards auslöst;
- rechtmäßig errichtete oder genehmigte bauliche, technische und gastronomische Einrichtungen bei einer reinen Nachfolge weiter genutzt werden dürfen;
- diese Möglichkeit über den bereits im Gaststättenrecht privilegierten Personenkreis hinaus erweitert werden kann;
- Nachrüstpflichten bei einem Eigentümer-, Inhaber- oder Betreiberwechsel erst bei wesentlichen baulichen Änderungen, einer Nutzungsänderung oder einer konkreten Gefährdungslage greifen;
- bei unverhältnismäßigen Belastungen Härtefall- oder Übergangsregelungen möglich sind.
Außerdem muss die Staatsregierung klären, ob dafür gaststätten-, bau- oder ordnungsrechtliche Vorschriften auf Landesebene angepasst werden müssen. Brandschutz, Barrierefreiheit, Hygiene und Gesundheitsschutz sollen angemessen gewahrt bleiben.
„Wer ein Wirtshaus übernimmt, muss derzeit rechtlich bei null anfangen. Es ist ein wahnsinniger bürokratischer und finanzieller Aufwand, der viele potenziellen Nachfolger abschreckt. Wir Grüne wollen das ändern. Rechtmäßig bestehende Einrichtungen sollen bei einer reinen Nachfolge weiter genutzt werden können. Nachrüstpflichten greifen dort, wo wesentlich umgebaut, die Nutzung verändert oder eine konkrete Gefahr festgestellt wird. So schaffen wir eine faire Perspektive für Menschen, die Verantwortung übernehmen und ein Wirtshaus weiterführen wollen.“
Hintergrund:
Wie wichtig verlässliche Regeln für die Betriebsnachfolge sind, zeigen die jüngsten amtlich ausgewerteten Übernahmedaten: Im Jahr 2024 wurden in Bayern 1.805 speise- und getränkeorientierte Gastronomiebetriebe durch Kauf, Pacht oder Erbfolge weitergeführt. Insgesamt änderten sich bei fast jedem fünften der 27.589 erfassten Gastronomiebetriebe innerhalb eines Jahres die Eigentumsverhältnisse oder das Geschäftsmodell. Diese Zahlen sind die aktuellen amtlichen Daten, die Betriebsübernahmen in der Gastronomie gesondert ausweisen. Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik – Betriebsübernahmen in der Gastronomie 2024
Wie groß der wirtschaftliche Druck auf die Branche weiterhin ist, zeigen die Jahreszahlen für 2025: Der preisbereinigte Umsatz der bayerischen Gastronomie sank gegenüber dem Vorjahr um 1,9 Prozent, die Zahl der Beschäftigten um 2,3 Prozent. Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik – Bayerns Gastgewerbe 2025
Eine Befragung des Bayerischen Zentrums für Tourismus zeigt zudem, welche Bedeutung Wirtshäuser gerade in kleineren Kommunen haben: 76 Prozent der befragten Bürgermeisterinnen und Bürgermeister erleben in ihrer Kommune ein Wirtshaussterben. Unter denjenigen, die diese Entwicklung wahrnehmen, nennen 50 Prozent die schwierige Nachfolgesuche und 21 Prozent die Vielzahl der Auflagen und den hohen Grad an Bürokratie als Gründe.
Gleichzeitig bescheinigen 96 Prozent der Befragten dem Wirtshaus einen erheblichen Einfluss auf die Lebensqualität und 94 Prozent auf das Zusammengehörigkeitsgefühl im Ort. Fast drei Viertel bewerten es als wichtigen oder eher wichtigen Teil der kommunalen Daseinsvorsorge.
Quelle: Bayerisches Zentrum für Tourismus – Das Wirtshaus in bayerischen Kommunen