Verbraucherschutz | Tierschutz

Online Handel mit Tieren darf kein rechtsfreier Raum sein

18. Dezember 2025

Antwort auf Grünen-Anfrage zur Lage in Bayern

Der Online‑Handel mit Tieren darf kein rechtsfreier Raum sein. Die Landtags-Grünen haben zur Lage in Bayern eine Anfrage an die Staatsregierung gestellt und fordern verbindliche Regeln.  

Darum geht es im Detail: 

Nicht nur in der Weihnachtszeit boomt der Online‑Tierhandel – über Kleinanzeigen, soziale Netzwerke oder ausländische Plattformen. Bereits im vergangenen Jahr schlugen Tierschützer Alarm, dass der Online-Welpenhandel stark ansteigt*. Dabei werden Tiere häufig anonym angeboten und ohne seriöse Herkunftsnachweise verkauft. Zahlreiche Tiere stammen aus hygienisch schlechten Bedingungen, sind krank, werden zu jung abgegeben oder gehören zu Wildtierarten. Viele dieser Tiere landen nach kurzer Zeit in ohnehin überlasteten Tierheimen oder werden ausgesetzt. 

Die Staatsregierung erklärt auf unsere Anfrage zur Situation in Bayern: 

  • Die tierschutzrechtlichen Risiken im Onlinehandel sind der Staatsregierung bekannt: fragwürdige Herkunft, unbekannter Gesundheitsstatus, fehlende fachliche Beratung.
  • Zum Umfang des Online‑Handels mit Heimtieren hat sie keine Erkenntnisse.
  • Ein grundsätzliches Verbot des Online‑Handels mit Heimtieren gibt es nicht; die Zuständigkeit liege beim Bund.
  • Im November 2025 haben sich die EU‑Mitgliedstaaten auf eine Verordnung zur Regulierung des Handels mit Hunden und Katzen geeinigt – diese ist jedoch noch nicht rechtskräftig.
  • Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, den Online‑Handel mit Wirbeltieren stärker zu reglementieren, eine zentrale Recherchestelle zur Online‑Überwachung des Tierhandels (ZOT)** am Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit einzurichten und eine verpflichtende Identitätsprüfung der Anbieter einzuführen.  

Paul Knoblach, Sprecher für Tierschutz der Landtags-Grünen, sagt: 

“Die Staatsregierung kennt die Gefahren – weiß selbst aber nicht, wie groß das Problem ist? Das muss sich ändern! Daten der Kontrollbehörden müssen gesammelt und analysiert werden, um ein genaues Bild des Online-Tierhandels im Freistaat zu bekommen – dafür muss sich die CSU im Bund stark machen. Einen Hebel hat sie bereits an der Hand, wenn sie sich für die vom Bundesrat geforderten Verschärfungen beim Online-Tierhandel einsetzt! Lebewesen sollten nicht wie Spielzeug per Klick gehandelt werden!”  

Unsere Forderungen im Überblick  

Die CSU soll sich auf Bundes- und EU-Ebene nachdrücklich für folgende Schritte einsetzen:  

  • Reglementierung beim Online-Handel mit Wirbeltieren, wie vom Bundesrat gefordert
  • Weiterentwicklung zu: kein Onlinehandel mit Wildtieren.
  • Registrierung und Identitätsprüfung aller Anbieter – keine anonymen Verkäufe mehr.
  • Kennzeichnung aller verkauften Tiere, nicht nur von Hunden und Katzen.
  • Verbot des Verkaufs auf öffentlichen Plätzen – Käuferinnen und Käufer sollen Herkunft und Muttertier sehen können.
  • Verbot von Fernabsatzgeschäften, bei denen Tiere komplett über das Internet verkauft und verschickt werden.
  • Abschreckende Strafen bei Verstößen. 

Paul Knoblach, Sprecher für Tierschutz der Landtags-Grünen, sagt: 

„Der Online‑Handel mit Tieren darf kein rechtsfreier Raum sein. Wer Tiere anonym im Netz verkauft, nimmt Tierleid, Betrug und überfüllte Tierheime billigend in Kauf. Bayern muss sich für schärfere Regeln einsetzen – mit Registrierungspflicht, Kennzeichnung, Kontrolle und konsequenten Strafen!“ 

Hinweise: