Verbraucherschutz | Tierschutz
Tierquälerei stärker bestrafen!

14. Oktober 2025
Höhere Strafen und dauerhafte Halteverbote
Die Landtags-Grünen fordern die Staatsregierung auf, mit mehr Vehemenz gegen Täterinnen und Täter, die Tiere quälen, vorzugehen. Dazu rufen sie in ihrem Antrag „Erhöhung des Strafmaßes für Tierquälerei und konsequente Tierhaltungs- und Betreuungsverbote für Täterinnen und Täter“ auf, der am 9. Oktober 2025 im Verfassungsausschuss des Bayerischen Landtags beraten worden ist.
Ziel sind höhere Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren für Tierquälerei – sowie eine Mindestfreiheitsstrafe von sechs Monaten. Außerdem braucht es gesetzliche Regelungen für ein verpflichtendes und dauerhaftes Tierhaltungs- und Tierbetreuungsverbot bei nachgewiesener Tierquälerei. Um dies alles zu erreichen, soll sich die Staatsregierung auf Bundesebene – insbesondere im Bundesrat – dafür einzusetzen.
Dazu erklärt Paul Knoblach, Sprecher für Tierschutz der Landtags-Grünen: „Es widerspricht meinem Gerechtigkeitsempfinden, wenn jemand, der aus Rohheit ein Tier quält, nicht hart bestraft wird. Das sind schwere Straftaten und keine Bagatellen. Oft üben Täter an Tieren, bevor sie sich an Menschen vergreifen. Die Höchststrafe für Tierquälerei liegt bei drei Jahren, das muss auf fünf Jahre abgehoben werden. Wer beruflich mit Tieren arbeitet und diese quält, muss ein Tierhalteverbot bekommen."
Darüber hinaus betonen die Landtags-Grünen, dass zugleich besondere Belastungssituationen von Landwirt*innen im Blick behalten werden müssen. So fordern die Grünen seit vielen Jahren mehr und bessere Hilfsangebote der Staatsregierung zur Prävention und Entlastung für Betriebe (siehe beispielsweise hier). Doch nicht nur, dass die aktuell vorhandenen Angebote offenkundig nicht ausreichen – die Staatsregierung keinerlei Überblick über bayerische Maßnahmen zur Prävention und die Möglichkeiten zur Entlastung für landwirtschaftliche Betriebe, insbesondere bei Überforderung und psychischer Belastung. Das zeigt die Antwort der Staatsregierung auf eine Anfrage der Landtag-Grünen deutlich.
Vor diesem Hintergrund und angesichts der zahlreichen schweren Skandale mit grausamsten Tierquälereien der letzten Monate und Jahre ist es besonders bitter, dass Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber hier von „Einzelfällen“ spricht, wie sie es gegenüber der „Augsburger Allgemeinen“ am 7. Oktober geäußert hat. Nach Ansicht der Landtags-Grünen ist umgehendes Handeln geboten!
Die Regierungsfraktionen aus CSU und Freien Wählern haben die Dringlichkeit jedoch bis heute nicht erkannt. Sie haben am 9. Oktober 2025 gegen den Antrag „Erhöhung des Strafmaßes für Tierquälerei und konsequente Tierhaltungs- und Betreuungsverbote für Täterinnen und Täter“ im Verfassungsausschuss gestimmt.
Hierzu betonen die Grünen: In Bayern hat Tierschutz Verfassungsrang. Das bedeutet, dass laut Grundgesetz nicht nur Menschen Schutz genießen, sondern dass auch Tiere vor Schmerz und Leiden geschützt sein müssen.