Verbraucherschutz | Tierschutz

Kriminalität gegen Tiere besser verfolgen!

14. Oktober 2025

Schwerpunktstaatsanwaltschaften für Tierwohlverstöße

In erschütternder Regelmäßigkeit kommen in Bayern immer wieder Tierschutzskandale ans Licht. Doch oft bleibt der Eindruck, dass die Verfahren trotz klarer Sachlage zu langsam oder zu wenig vorankommen – nicht aus mangelndem Willen, sondern weil Zeit, Fachwissen und Priorität fehlen. 

Die Landtags-Grünen fordern deshalb die Einrichtung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften in Bayern. Dazu haben sie den Antrag „Einrichtung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften für Kriminalität gegen Tiere und Beschleunigung von Verfahren bei Verstößen gegen das Tierschutzrecht“ am 9.10.2025 in den Verfassungsschutzausschuss des Bayerischen Landtags eingebracht.  

Ziel ist, zum einen Verfahren im Bereich der Kriminalität gegen Tiere künftig zügig bearbeiten zu können sowie oftmals langjährige Verzögerungstaktiken zu unterbinden – denn viele Staatsanwaltschaften sind aufgrund des generellen hohen Arbeitsaufkommens häufig überlastet. Zum anderen sollen diese Schwerpunktstaatsanwaltschaften mehr Fachkenntnis im Tierschutzrecht erwerben – insbesondere im Bereich Tiergesundheit, Tierwohlkriterien und Schmerzanzeichen bei Tieren –, was eine effektive Strafverfolgung deutlich erleichtert.  

Dazu erklärt Paul Knoblach, Sprecher für Tierschutz der Landtags-Grünen: „Staatsanwaltschaften sind im Tierschutzrecht oft nicht versiert genug. Anwälte der Angeklagten nutzen das aus, Sachverständigen wird die Kompetenz abgesprochen und Verfahren werden verschleppt. Der Tierschutzskandal in Bad Grönenbach wurde 2019 aufgedeckt, aber der Prozess wurde immer noch nicht eröffnet. Wir brauchen spezialisierte Juristen, die sich nicht für dumm verkaufen lassen. Tierschutz ist im Grundgesetz verankert, dieser Wertigkeit entsprechend muss er vor Gericht vertreten werden". 

Die Regierungsfraktionen aus CSU und Freien Wählern sehen jedoch keine Notwendigkeit zu Handeln: Sie haben den Grünen-Antrag am 9. Oktober 2025 im Verfassungsausschuss  abgelehnt.  

Den Antrag „Einrichtung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften für Kriminalität gegen Tiere und Beschleunigung von Verfahren bei Verstößen gegen das Tierschutzrecht“  finden Sie hier: