Umwelt, Natur und Klima

Lehre aus Allgäuer Tierskandal: „Bayern braucht Frühwarnsystem!“

Nach erstem Urteil im Allgäuer Tierschutzskandal – Paul Knoblach fordert verpflichtende Tiergesundheitsdatenbank

29. November 2022

 

Vor dem Landgericht Memmingen sind heute zwei Landwirte aus Bad Grönenbach im Unterallgäu zu zwei Jahren und zehn Monaten Haft, sowie zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Weitere Prozesse werden folgen. Paul Knoblach, Sprecher für Tierwohl der Landtags-Grünen, erklärt:

„Es ist gut, dass das Gericht nach dem Tierschutzskandal im Allgäu für Klarheit sorgt. Es handelte sich um den größten Tierschutzskandal der letzten Jahre in Bayern, so etwas darf sich nicht wiederholen. Die Söder-Regierung muss jetzt eine Lehre aus Bad Grönenbach ziehen! Denn bisher setzt das Landwirtschaftsministerium nur auf weichgespülten Maßnahmen, die nicht helfen frühzeitig zu erkennen, wann Tierwohl gefährdet ist.“

„Wir brauchen in Bayern ein echtes, wirkungsvolles Frühwarnsystem, das künftig hilft Skandale wie in Bad Grönenbach zu verhindern. Denn die Zustände dort werfen einen Schatten auch auf die vielen Betriebe, die ihre Tiere gut und rechtmäßig versorgen. Daher fordern wir Grüne eine verpflichtende Tiergesundheitsdatenbank. Sie führt Daten zusammen, die bereits vorhanden sind, etwa von Schlachthöfen, von Tierkörperbeseitigungsanlagen oder von Lebensmittel- und Tierschutzkontrollen. So sehen wir frühzeitig, wenn sich die Situation in den Betrieben verschlechtert oder mehr Tiere verenden. Es werden rechtzeitig Betriebsbesuche und Beratungen ausgelöst. Darüber hinaus brauchen wir einen verpflichtenden Sachkundenachweis für Tierhalter. Das hilft schlimmes Tierleid zu verhindern und stärkt die landwirtschaftlichen Betriebe in Bayern, die ihre Tiere gut versorgen.“

Hintergrund:

HIer finden Sie den grünen Dringlichkeitsantrag für eine Tiergesundheitsdatenbank.

Außerdem gibt es hier Informationen und die Antwort des Landwirtschaftsministeriums auf eine Anfrage zur Zahl sogenannter Falltiere in Bayern. Unter diesem Begriff werden alle jenen landwirtschaftlichen Nutztiere zusammengefasst, die nicht in einem Schlachthof sterben, sondern davor. Auch Totgeburten gehören dazu. Sie kommen dann an Tierkörperbeseitigungsanlagen an.