Untersuchungsausschüsse

GBW Untersuchungsausschuss

Alles nicht so einfach, wie bisher von der CSU dargestellt

28. Juni 2018

Der Untersuchungsausschuss zum Verkauf der GBW hat seine Arbeit aufgenommen.
Kernthema des Ausschusses sind die Umstände des Verkaufs der Anteile der GBW AG, die zur BayernLB gehörte. Die Fragen sind: Weshalb musste die GBW überhaupt verkauft werden? An wen hätte verkauft werden können? Weshalb konnten Kommunen oder Freistaat Bayern die GBW nicht direkt übernehmen?

Zum Hintergrund: Als Ausgleich für die Staatshilfen, die die BayernLB nach ihrer Beinahe-Pleite im Jahr 2008 bekam – 10 Mrd. Euro plus staatliche Garantien – musste sich die Bank verkleinern und von Beteiligungen trennen. Das war eine Auflage der EU-Wettbewerbskommission, die solche Beihilfen genehmigen muss, im Jahr 2012. Im Jahr 2013 wurde die GBW dann verkauft, mit einem Bierverfahren, das ein Bieterkonsortium um die Firma Patrizia AG gewonnen hatte.
Die GBW war keine unwesentliche Beteiligung der BayernLB und zudem eine besonders sensible. Denn es ging dabei um 32.000 Wohnungen mit ca. 90.000 Mieterinnen und Mietern unter anderem in München, Nürnberg, Ingolstadt, Regensburg, Würzburg, Schweinfurt und Kaufbeuren. Für diesen Wohnungsbestand ist es nicht unerheblich, wem er gehört, einem auf maximalen Profit ausgerichtetem privaten Investor oder dem Staat bzw. bayerischen Kommunen, die gemeinwohlorientiert mit Wohnungen umgehen.

Für die Landtags-Grünen ist Thomas Mütze, finanzpolitischer Sprecher der Fraktion, Mitglied und stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses. Nach bisherigem Stand lässt sich sagen: Die EU hat den Verkauf der GBW an den Freistaat Bayern nicht direkt untersagt. Möglicherweise hätte die EU die Übertragung an den Freistaat Bayern zugelassen, wenn der Kaufpreis über Wertgutachten festgestellt worden wäre. Es war auch nicht zwingend, dass es ein neues Beihilfeverfahren der EU gegeben hätte.

Das ist ein deutlicher Widerspruch zu bisherigen CSU-Rhetorik, die EU hätte das alles verboten. So einfach war das nicht. Als Zeugen wurden bisher MitarbeiterInnnen der BayernLB und des Finanzministeriums vernommen, dazu Vertreter der die Bank oder den Staat damals beratenden Anwaltskanzleien.
In den kommenden Wochen wird es noch einmal spannende werden, wenn Verwaltungsräte und Mitglieder der Staatsregierung befragt werden.

Neben dem Untersuchungsausschuss wird sich auch der Haushaltsausschuss mit dem Thema GBW befassen: Noch vor der Landtagswahl wird es eine Expertenanhörung zum Mieterschutz mit besonderem Schwerpunkt GBW geben.

Unser Antrag zur Errichtung eines Untersuchungsausschusses