Untersuchungsausschüsse

Landtags-Grüne stellen Strafanzeige gegen Andreas Scheuer

06. Juni 2023

 

Der ehemalige Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer war am 22.05.2023 in der 14. Sitzung des Untersuchungsausschusses Stammstrecke im Bayerischen Landtag als Zeuge geladen. In seiner Amtszeit haben wesentliche Teuerungen und Bauzeitverlängerungen des Projekts „Zweite Stammstrecke München“ stattgefunden.

Bei seiner Befragung gab Andreas Scheuer an, einen Brief von Bayerns damaliger Staatsministerin für Wohnen, Bau und Verkehr, Kerstin Schreyer, in dem sie bereits im Oktober 2020 auf „deutliche Verzögerungen bei der Realisierung der 2. Stammstrecke für die S-Bahn München“ hinweist, nie erhalten zu haben. Auch an ein vorheriges Telefongespräch mit Schreyer zu dieser Entwicklung konnte sich Scheuer nicht erinnern.

Scheuers Nachfolger, der amtierende Bundesverkehrsminister Volker Wissing, bestätigte wiederum als Zeuge vor dem Untersuchungsausschuss, das entsprechende Schreiben (vom 7.10.2020) ist am 14. Oktober 2020 im Bundesministerium eingegangen. Wissing zufolge ist auf dem Schreiben ein Erfassungskennzeichen zu sehen. Dieses lässt erkennen, dass das Papier dem Ministerbereich/Leitungsbereich zugehen sollte. In diesem Schreiben wird laut Wissing auch Bezug auf ein Telefongespräch zwischen Scheuer und Schreyer genommen.

Auch die damalige Staatsministerin Kerstin Schreyer bestätigte heute in ihrer Zeugenaussage vor dem Untersuchungsausschuss, dass sie mit Scheuer am 6.10.2020 zur Stammstrecke telefoniert hat und sie von Scheuer eine Antwort bekommen habe mit dem Inhalt, dass sie sich an die Deutsche Bahn wenden solle.

Die Landtags-Grünen sehen hier den Verdacht der falschen uneidlichen Aussage (§ 153 StGB) des Zeugen Andreas Scheuer vor dem vom Bayerischen Parlament eingesetzten Untersuchungsausschuss und haben deshalb heute Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft München I gestellt.

Dr. Markus Büchler, Sprecher für Mobilität und Mitglied des Untersuchungsausschuss Stammstrecke:

„Es muss vollständig geklärt werden, ob Andreas Scheuer das bayerische Parlament belogen hat. Denn falsche uneidliche Aussage vor einem Untersuchungsausschuss ist eine Straftat. Aufgrund des massiven Verdachts haben wir Grüne Strafanzeige gestellt. Für uns ist klar: Wenn Andreas Scheuer wissentlich die Unwahrheit gesagt hat, muss das Konsequenzen haben. Hier geht es um Milliarden an versenktem Steuergeld. Die CSU darf die Menschen in Bayern, die dieses Geld hart erarbeitet haben, nicht für dumm verkaufen.“