Umwelt | Natur

„Rettet die Bienen“ darf nicht ausgehöhlt werden!

27. Oktober 2026

Landtags-Grüne legen zehn Änderungsanträge zum Bayerischen Naturschutzgesetz vor

Umweltausschuss am Donnerstag, 29. Oktober um 9:15 Uhr | Katharina Schulze: „Herr Söder, Finger weg von den Errungenschaften des Volksbegehrens!

Mit der geplanten Änderung des Bayerischen Naturschutzgesetzes droht der Natur- und Artenschutz an entscheidenden Stellen geschwächt zu werden. Damit stehen auch Errungenschaften des Volksbegehrens „Rettet die Bienen“ auf dem Spiel, mit dem sich 2019 mehr als 1,7 Millionen Menschen in Bayern für den Schutz der Artenvielfalt starkgemacht haben. 

Die Landtags-Grünen legen deshalb ein Paket aus zehn Änderungsanträgen vor.* Sie wollen die Erfolge des Volksbegehrens sichern und den Natur- und Artenschutz weiterentwickeln – mit besserem Schutz von Mooren und Gewässern sowie wirksamen Maßnahmen zum Erhalt der Artenvielfalt. Die Anträge werden am Donnerstag, 29. Oktober, ab 9:15 Uhr im Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz beraten. 

Katharina Schulze, Fraktionsvorsitzende der Landtags-Grünen: 

„Mehr als 1,7 Millionen Menschen haben mit ‚Rettet die Bienen‘ ein starkes Zeichen gesetzt: Die Natur und Artenvielfalt in Bayern müssen besser geschützt werden. Und was macht die bayerische Regierung? Anstatt diesen Auftrag ernst zu nehmen, will sie wichtige Erfolge im Naturschutz jetzt wieder einkassieren. Herr Söder, Finger weg von den Errungenschaften des Volksbegehrens!“ 

„Ausgetrocknete Bäche, gestresste Wälder, immer kleinere Lebensräume für Tiere: Wir sehen längst, wie sehr der Klimawandel unsere Natur unter Druck setzt. Gerade jetzt müsste die Staatsregierung doch den Schutz unserer Lebensgrundlagen stärken, nicht aufweichen! Mit unserem Antragspaket wollen wir die Naturvielfalt in Bayern bewahren und widerstandsfähiger machen.“ 

Patrick Friedl, Sprecher für Naturschutz: 

„Beim Moorschutz kommt die bayerische Regierung kaum voran. Und mit ihrem Gesetzentwurf baut sie sogar zusätzliche Hürden auf. Dabei sind intakte Moore wahre Multitalente: Sie schützen das Klima, speichern Wasser und bieten Lebensräume. Deswegen wollen wir Grünen bei der Wiedervernässung endlich den Turbo anwerfen: Flächen sichern, Bürokratie abbauen und schnell in die Umsetzung kommen.“ 

Christian Hierneis, Sprecher für Umwelt: 

„Von einer Änderung des Naturschutzgesetzes erwarten wir Verbesserungen für Natur und Artenvielfalt. Stattdessen erleichtert dieser Gesetzentwurf die Zerstörung unserer Lebensgrundlagen: Eingriffe in die Natur sollen künftig Hunderte Kilometer entfernt ausgeglichen werden können. Bei Schutzgebieten sollen plötzlich das Bauministerium und das Wirtschaftsministerium mitreden, obwohl Naturschutz nicht ihre Aufgabe ist. Der besondere Schutz von Kiebitz und Feldlerche soll auf drei Prozent der landwirtschaftlichen Fläche beschränkt werden. Und es wird weiterhin viel zu wenig getan, um unsere Bäche vor Dünger und Pestiziden zu schützen." **

„Naturschutz ist der Staatsregierung offenbar lästig. Dabei sorgt er für saubere Luft in unseren Städten, für gutes Trinkwasser und für das Überleben bedrohter Arten. Ohne intakte Natur haben wir keine Zukunft. Dieser Abbau von Schutzregeln muss endlich ein Ende haben! Naturschutz ist auch Menschenschutz." 

„Wir wollen gefährdete Vögel besser schützen, Schutzgebiete dort ausweisen, wo sie naturschutzfachlich notwendig sind und dafür sorgen, dass Eingriffe in die Natur direkt vor Ort ausgeglichen werden. Bei Gewässerrandstreifen braucht es dringend klare Regeln, um unsere Gewässer zu schützen. Außerdem muss der Freistaat regelmäßig überprüfen, wie es um die Arten und Lebensräume bestellt ist. Nur wenn wir wissen, wo die Natur besonders gefährdet ist, können wir sie auch gezielt schützen.“


Das beinhalten die zehn Änderungsanträge der Landtags-Grünen konkret:
 

Ein wesentlicher Schwerpunkt ist der Moorschutz. Bayern will bis 2040 insgesamt 55.000 Hektar Moorflächen wiedervernässen. Wie eine Anfrage der Landtags-Grünen zeigt, wurden zwischen 2012 und 2025 jedoch nur 2.210 Hektar wiedervernässt – das entspricht gerade einmal vier Prozent des angestrebten Ziels bis 2040. 

  1. Moorschutz gesetzlich stärken: Bisher hat der Schutz von Mooren oft das Nachsehen, wenn andere Interessen dagegenstehen. Um das zu ändern, wollen wir den Moorschutz gesetzlich als „überragendes öffentliches Interesse“ verankern. Außerdem fordern wir: Der Fachplan Moore, den die Staatsregierung mit ihrem Gesetzentwurf abschaffen will, muss erhalten bleiben. Der Nationale Wiederherstellungsplan ersetzt nicht die umfassende Bestandsaufnahme und Priorisierung von Renaturierungsprojekten, die der Fachplan Moore leisten kann.

  2. Wiedervernässung nicht länger ausbremsen: Der Gesetzentwurf der Staatsregierung sieht vor, die Wiedervernässung von Mooren pauschal dem Gewässerausbau gleichzustellen. Damit würden auch sehr kleine, wenig invasive Maßnahmen aufwendige wasserrechtliche Genehmigungsverfahren erfordern. Wir fordern differenzierte Regelungen, damit Moore schneller und unbürokratischer wiedervernässt werden können.

  3. Moorflächen für den Naturschutz gewinnen: Wenn Moorflächen freiwillig verkauft werden, wollen wir dem Freistaat ein gesetzliches Vorkaufsrecht einräumen. Durch bessere Flächenverfügbarkeit kann die Wiedervernässung bayerischer Moore wesentlich beschleunigt werden.

Mit sieben weiteren Anträgen wollen die Landtags-Grünen die bayerischen Gewässer und Lebensräume sowie die Artenvielfalt besser schützen.

  1. Gewässerrandstreifen einheitlich schützen: An Bächen, Flüssen und Seen gelten bisher unterschiedliche Vorgaben aus dem Naturschutz-, Wasser-, Pflanzenschutz- und Düngerecht. Das sorgt für viel Unsicherheit. Wir wollen deshalb einheitliche Regeln, den Gewässerschutz verbessern und gleichzeitig Rechtssicherheit schaffen. Dafür greifen wir einen Vorschlag des Obersten Naturschutzbeirats auf. Dieser wurde gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern aus Landwirtschaft und Naturschutz erarbeitet und führt deren Interessen zusammen.

  2. Wiesenbrüter und Feldvögel schützen: Durch den Gesetzentwurf drohen wichtige Errungenschaften von „Rettet die Bienen“ zurückgenommen zu werden. Die Staatsregierung will den besonderen Schutz von Vogelgelegen auf die festgelegten Wiesenbrütergebiete beschränken. Doch gefährdete Vögel halten sich nicht an solche Gebietsgrenzen. Wir fordern, dass derselbe Schutz auch für Feldvogelgebiete gelten soll. Und auch außerhalb dieser Gebiete wollen wir Wiesenbrüter und Feldvögel besser schützen.

  3. Eingriffe in die Natur vor Ort ausgleichen: Wenn Eingriffe in die Natur stattfinden, sollten Ersatzmaßnahmen (z. B. Entsiegelung, Schaffung von Biotopen) möglichst in der Nähe umgesetzt werden. So können sie die Folgen des Eingriffs für die betroffenen Lebensräume besser ausgleichen. Mit ihrem Gesetzentwurf will die Staatsregierung den räumlichen Rahmen für solche Ersatzmaßnahmen nun allerdings deutlich ausweiten. Wir stellen uns gegen diese Aufweichung.

  4. Skipisten europarechtskonform prüfen: Seit dem Dritten Modernisierungsgesetz der Staatsregierung muss für den Bau von Skipisten unterhalb bestimmter Grenzwerte keine Erlaubnis mehr erteilt und keine Umweltverträglichkeitsprüfung mehr durchgeführt werden. Damit sind Eingriffe in die sensiblen Bergregionen viel einfacher möglich, ohne dass überprüft wird, wie naturschädlich sie sind. An dieser Praxis hält die Staatsregierung trotz erheblicher europarechtlicher Bedenken fest. Wir fordern, dass für alle Pisten wieder eine Erlaubnispflicht gilt und die Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung europarechtskonform umgesetzt wird.

  5. Arten und Lebensräume systematisch erfassen: Wir wollen das Arten- und Biotopschutzprogramm sowie die Biotopkartierungen regelmäßig aktualisieren. Bisher gibt es keine Aktualisierungspflichten. Doch nur mit verlässlichen, aktuellen Daten lässt sich erkennen, wo Arten und Lebensräume besonders gefährdet sind und welche Schutzmaßnahmen daher nötig sind.

  6. Schutzgebiete nach fachlichen Kriterien ausweisen: Nach dem Gesetzentwurf der Staatsregierung sollen künftig gleich vier Ministerien über Gebietsgrenzen und Erhaltungsziele von Natura-2000-Gebieten (Schutzgebiete für gefährdete Tiere und Pflanzen) entscheiden. Das schafft mehr Bürokratie und droht, den Schutz wertvoller Lebensräume zu verlangsamen. Wir fordern deshalb, dass bei der Ausweisung von Natura-2000-Gebieten ihre naturschutzfachliche Bedeutung ausschlaggebend bleibt. 

  7. Sinnvolles Wolfsmanagement: Der Gesetzentwurf der Staatsregierung sieht vor, dass künftig das von Hubert Aiwanger geführte Wirtschaftsministerium den Erhaltungszustand des Wolfs beurteilen soll. Dort liegen jedoch nicht die nötigen naturschutzfachlichen Kompetenzen. Wir fordern: Die Verantwortung für die Beurteilung des Erhaltungszustands muss bei den Naturschutzbehörden bleiben. Bayern braucht ein ausgewogenes, rechtssicheres Wolfsmanagement.

Hinweise:

* Das Antragspaket der Grünen-Fraktion besteht aus elf Änderungsanträgen, wobei es sich beim Antrag mit der Drucksache 19/14069 („Befreiung vom Verbot des Umbruchs von Dauergrünland”) lediglich um eine Folgeänderung handelt.

** Die Wiesenbrüterkulisse macht nach Informationen aus einer aktuellen Anfrage der Landtags-Grünen rund drei Prozent der landwirtschaftlich genutzten Fläche in Bayern aus.