Umwelt | Natur

Schutz für Menschen und Trinkwasser in Bayern

03. Juni 2025

Grüner Entwurf zum Wassergesetz im Plenum

In Bayern vergeht kaum mehr ein Jahr ohne Fluten: 2016 traf es Südostbayern, 2019 zahlreiche Gebiete, 2021 den Süden des Freistaats, 2023 stiegen die Pegel von Isar, Donau und Inn gefährlich an.

„Die verheerenden Bilder der Hochwasserkatastrophe 2024 haben wir wohl alle noch vor Augen“, sagt Katharina Schulze, Fraktionsvorsitzende. „Die Warnsignale sind überdeutlich und die Staatsregierung darf sie nicht länger übersehen! Wir müssen das Land und seine Menschen vor den Folgen der Klimakrise und immer schlimmeren Hochwasserkatastrophen in Bayern schützen. Mit unserem Gesetzentwurf liefern wir das und noch mehr. Die Staatsregierung kann die Maßnahmen direkt umsetzen, sie liegen fertig auf dem Tisch!“

Der Gesetzentwurf der Landtags-Grünen zur Änderung des Bayerischen Wassergesetzes wird am Donnerstag, 5. Juni 2025, in Erster Lesung im Bayerischen Landtag behandelt.

 Christian Hierneis, Sprecher für Umwelt der Landtags-Grünen, erklärt:
„Wir Grüne passen das bayerische Wassergesetz an die aktuellen Probleme und die Herausforderungen der Zukunft an. Denn wir stehen vor zwei gewaltigen Aufgaben: Einerseits geht es darum, die Menschen in Bayern besser und verlässlicher vor Hochwasserkatastrophen zu bewahren. Denn die Gefahr durch Hochwasser und Sturzfluten ist real und bedrohlich. Andererseits müssen wir auch sicherstellen, dass unser wichtigstes Lebensmittel, das Trinkwasser, auch künftig in ausreichender Menge zur Verfügung steht. Deshalb müssen wir unser Grundwasser besser schützen. Wasser ist Leben – wir müssen es bewahren. Wenn wir aber so wie die Bayerische Staatsregierung weiter nichts tun, wird Bayern zukünftig wahlweise absaufen oder austrocknen. Das verhindern wir mit unserem Gesetz.“

Die wichtigsten Inhalte des Grünen-Gesetzentwurfs sind daher:

  • Dem Schutz vor Hochwasser und Sturzfluten und dem Schutz des Grundwassers soll ein überragendes öffentliches Interesse und damit bei planerischen Abwägungen mehr Gewicht gegeben werden. Dabei soll sowohl beim Hochwasserschutz als auch beim Grundwasserschutz ökologischen Maßnahmen der Vorrang eingeräumt werden.
  • Wir wollen Überschwemmungsgebiete den tatsächlichen Gegebenheiten anpassen und Hochwasserentstehungsgebiete, die Sturzflutrisiken bergen, ausweisen.
  • Der Schutz des Grundwassers, um dessen Nutzung in einigen Gegenden Bayerns bereits ein Kampf begonnen hat, muss verbessert werden. Unbelastetes Tiefengrundwasser soll zudem als Trinkwasserschatz für künftige Generationen möglichst geschont werden.
  • Wir brauchen einen anderen Umgang mit der Fläche. Wir wollen die Entwässerung und Austrocknung unserer Landschaften stoppen und das Regenwasser wieder in der Landschaft halten (Schwammlandschaften). Das schützt vor Hochwasser und Trockenheit gleichzeitig.
  • Wir wollen zur Sicherung unseres Grundwassers vor schädlichen Einträgen eine beschleunigte Ausweisung von mehr Trinkwasserschutzgebieten und ein Verbot von Pestiziden und Dünger am Ufer unserer Bäche und Flüsse.
  • Wir wollen endlich wissen, wer wo wie viel Grundwasser entnimmt, und das in digitalisierten und öffentlich zugänglichen elektronischen Wasserbüchern dokumentieren. Das ist gleichzeitig die Voraussetzung für die Einführung eines Wasserentnahmegelts („Wassercent“).
  • Wir wollen die Wasserverschwendung in unseren Bergen durch neue Beschneiungsanlagen beenden.