Umwelt, Natur und Klima

Statement zum Wassercent

Statement vom 05. März 2024

05. März 2024

Nach den Äußerungen von FW-Umweltminister Glauber zum Wassercent kommentiert Claudia Köhler, Sprecherin für Haushalt der Landtags-Grünen:

„Die schwarz-orange Zirkusvorstellung geht weiter: Die Söder-Regierung erklimmt beim Wassercent die nächste Stufe ihrer Ankündigungsleiter, aber sie duckt sich weg, wenn es verbindlich wird. Dabei hatte der Ministerpräsident die Einführung für 2024 in Aussicht gestellt! Jetzt soll es erstmal damit erledigt sein, dass das Thema im Sommer im Kabinett ist – zufällig ein paar Wochen zu spät für den Doppelhaushalt 2024/2025. Zu spät also, um es in diesen zwei Jahren konkret zu machen! Wann es eine rechtliche Grundlage gibt und ob und wann der Wassercent tatsächlich kommt, steht weiter in den Sternen. Das wird der dramatischen Lage, in der sich die Ressource Wasser befindet, nicht gerecht.  

Wenn Markus Söder es ernst meint mit dem Wasserschutz, muss er endlich Nägel mit Köpfen machen: Der Wassercent muss sofort kommen, es braucht mehr Wasserschutzgebiete und ein zentrales Wasserentnahmekataster. Denn bisher weiß die Staatsregierung nicht einmal, wieviel Grundwasser in Bayern überhaupt verbraucht wird. Wie will sie kontrollieren, was sie nicht kennt? Es braucht den Willen, wirklich zu handeln. Wir Grüne liefern seit Jahren immer wieder wirksame Konzepte und Maßnahmen – bedienen Sie sich gerne, Herr Ministerpräsident.“  

Hintergrund:

  • Seit 10 Jahren schlagen die Landtags-Grünen immer wieder Maßnahmen im Haushaltsgesetz vor, Bsp. Änderungsantrag im Anhang.
  • 13 von 16 Bundesländern haben den Wassercent bereits eingeführt, nur Bayern, Thüringen und Hessen nicht.
  • Die Datenlage über entnommenes Wasser in Bayern ist dürftig. Über die Summe der jährlichen Entnahmen in Bayern liegen laut Antwort auf eine grüne Anfrage aus dem vergangenen Jahr keine zusammengefassten Zahlen vor.

https://www.bund.net/fileadmin/user_upload_bund/publikationen/fluesse/fluesse_wasserentnahmeentgelt_studie.pdf

Änderungsantrag zum Gesetzentwurf der Staatsregierung zum Haushaltsgesetz 2023 hier: Einführung eines Bayerischen Wasserentnahmeentgeltgesetzes