Umwelt | Natur

Der Betrieb des Garchinger Forschungsreaktors FRM II ist seit 8 Jahren illegal

Gutachten bestätigt Verdacht

12. Juli 2019

Der Forschungsreaktor FRM II in Garching bei München wird seit dem 1.1.2011 unrechtmäßig betrieben. Das bayerische Umweltministerium als Aufsichtsbehörde hätte schon seit Jahren den Betrieb untersagen müssen. Zu diesem Ergebnis kommt ein Gutachten der Rechtsanwältin Dr. Cornelia Ziehm, das die Landtags-Grünen in Kooperation mit dem Bund Naturschutz, dem Umweltinstitut München und der Garchinger Bürgerinitiative in Auftrag gegeben haben.
Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die, bis heute von der TU München nicht realisierte, Umrüstung auf niedriger angereichertes Uran keine weniger bedeutende „Nebenbestimmung“ der Genehmigung ist, sondern vielmehr eine zentral „Inhaltsbestimmung“.  Wenn aber eine solche Inhaltbestimmung nicht erfüllt wird, führt dies dazu, dass die Genehmigung für nichtig erklärt werden muss.
Die Umrüstung auf niedriger angereichertes Uran wurde in der Genehmigung bis spätestens Ende 2010 gefordert. Eine Vereinbarung zwischen Bayern und Bund die Umrüstungsfrist auf 2018 zu verlängern ist genehmigungsrechtlich unbedeutend. Auch das hat das Gutachten deutlich herausgearbeitet. Darum ist der Betrieb des Reaktors nicht erst seit Ende 2018, sondern schon seit 2011 illegal
Die Grüne Landtagsabgeordnete und Vorsitzende des Umweltausschusses im Bayerischen Landtag, Rosi Steinberger zeigte sich überrascht von den neuen Erkenntnissen und kündigte an, dass die Grüne Fraktion den illegalen Betrieb des FRM II im Landtag zur Sprache zu bringen wird. „Wir fordern eine rasche Aufklärung, wie es zu diesem unrechtmäßigen Zustand kommen konnte und ich erwarte eine klare und eindeutige Haltung von Umweltminister Glauber und die schnellstmögliche Umsetzung der Umrüstungsbestimmungen aus der Genehmigung.“
Rosi Steinberger und Ludwig Hartmann sandten das Gutachten umgehend an den Bayerischen Umweltminister Glauber mit der Bitte sich der Angelegenheit umgehend anzunehmen. „Jetzt kommt es darauf an, dass Umweltminister Glauber die Entscheidung zur Umrüstung eigenständig trifft und nicht durch einen jahrelangen Rechtsweg die Entscheidung weiter verzögert und damit letztlich die ursprüngliche Absicht der Genehmigung konterkariert wird.“

Gemeinsame Pressemitteilung
Zusammenfassung Gutachten
Gutachten
Brief an Glauber