Ausgleichsflächen bei Baumaßnahmen

Wirksame Umsetzung des Naturschutzes bei Baumaßnahmen

18. Mai 2018

Die negativen Folgen von Baumaßnahmen auf die Natur sollen durch die Eingriffsregelung abgemildert werden. Die besagt, dass bei einer Beeinträchtigung der Natur entsprechende Ausgleichsmaßnahmen geschaffen werden müssen. Nach beharrlichen Nachfragen der Grünen und einer Studie dazu zeigten sich massive Defizite. Mit einem Dringlichkeitsantrag fordern die Grünen dies abzustellen.
Eine Studie brachte es an das Licht, was Naturschutzverbände schon lange vermutet hatten, die naturschutzfachliche Ausgleichsregelung funktioniert in Bayern nicht. Nur jede fünfte Fläche entsprach den Vorgaben. 26% wurden überhaupt nicht umgesetzt. Bei einem Flächenfraß von über 10 Hektar täglich in Bayern zeigt sich schnell die Dimension dieses Versagens der CSU-Staatsregierung. Eine der Hauptmaßnahmen zum Erhalt der Artenvielfalt wird gesetzeswidrig nur miserabel umgesetzt.
In ihrem Dringlichkeitsantrag forderten die Grünen im Umweltausschuss, dass dieser gesetzwidrige Zustand schnellstens landesweit abgestellt wird. Außerdem fordern sie ein effektives Monitoringsystem der Ausgleichs- und Ersatzflächen und mehr Transparenz. CSU und Freie Wähler lehnten den Grünen Antrag ab.
Der Vorsitzende des Umweltausschusses Dr. Christian Magerl dazu: „Schon 1999 hieß es in einer ANL-Publikation Ausgleich: Planung ja – Umsetzung vielleicht – Kontrolle nein. Seither sind wir bei diesem zentralen Punkt des Naturschutzrechtes keinen Schritt weitergekommen. Kein Wunder, dass der Flächenfraß weiter zu- und die Artenvielfalt weiter abnimmt. Naturschutzrecht muss endlich umgesetzt werden.“

Unser Antrag