Sozialpolitik

Barrierefreiheitsgesetz: Für ein Bayern ohne Barrieren – den Traum Wirklichkeit werden lassen

Wir schreiben das Jahr 2023 und ganz Bayern ist barrierefrei. Ganz Bayern? Leider ist dieses von Ministerpräsident Seehofer vor zehn Jahren großspurig ausgerufene Ziel - Bayern bis 2023 barrierefrei zu machen – weiterhin ein Wunschtraum.

22. Dezember 2022

Noch immer sind weniger als die Hälfte unserer Bahnhöfe und nicht mal dreiviertel der öffentlichen Gebäude in Bayern barrierefrei. Die Staatsregierung ist krachend gescheitert und die Gründe hierfür liegen nicht, wie uns von der CSU glauben gemacht werden soll, in den zu großen Ambitionen bei der Thematik, sondern in einer komplett falschen Herangehensweise an die Thematik, ohne die Festlegung verbindlicher Ziele und eine Überwachung der Maßnahmen zur Erreichung der Barrierefreiheit.  

Die Wahrheit ist doch: Die Gesetzgebung im Freistaat Bayern bleibt in vielen Punkten weit hinter den Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention und auch des Bundesbehindertengleichstellungsgesetzes zurück. 

Das wollen wir Grüne ändern und präsentieren hierfür unseren Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Behindertengleichstellungsgesetzes (BayBGG) und des Bayerischen E-Government-Gesetzes (BayEGovG). Mit dem vorliegenden Barrierefreiheitsgesetz nehmen wir überfällige Angleichungen vor und sorgen für die wirkungsvolle Verankerung gleichberechtigter Teilhabe von Menschen mit Behinderung in Bayern. Denn Teilhabe ist ein Menschenrecht! 

Teilhabe braucht Barrierefreiheit. Das bedeutet: bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche müssen für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sein.  

Daher fordern wir, Barrierefreiheit für öffentliche Stellen und Behörden des Freistaats und der Gemeinden verbindlich zu verankern. Die bisherige Exit-Optionen aus der Barrierefreiheit, sei es aus finanziellen, wirtschaftlichen oder verwaltungsorganisatorischen Gründen sind abzuschaffen. 

Auch in puncto Kommunikation wollen wir Verbesserungen, denn Kommunikation ist die Basis für Teilhabe. Unser Gesetzentwurf sieht vor, Behörden zur Kommunikation in einfacher und verständlicher Sprache zu verpflichten. Auf Verlangen sollen Menschen mit Behinderungen Schriftdokumente in “Leichter Sprache” erhalten. Neu angeschaffte Software in der Verwaltung muss barrierefrei bedienbar sein und die gegenseitige Verständigung zwischen Betroffenen und Behörden muss gewährleistet werden. 

Der oder die Behindertenbeauftragte*r in Bayern ist das Bindeglied zwischen der Landespolitik und den Menschen mit Behinderung sowie ihren Angehörigen. Um eine größere Unabhängigkeit dieses wichtigen Amtes zu gewährleisten wollen wir es beim Landtag, statt wie bisher bei der Staatsregierung ansiedeln. Hiervon erhoffen wir uns zudem eine personelle Stärkung des Amtes, welches wir durch die Einführung einer Stellvertreterregelung erreichen wollen, sodass die Belange von Menschen mit Behinderung das ganze Jahr hinweg auf der Agenda stehen und bearbeitet werden können und bei Krankheit oder Urlaub sowie dem Wechsel der Legislaturperiode keine Vakanz entsteht. 

Um Träger öffentlicher Gewalt bei der Barrierefreiheit unterstützen und beraten zu können, sieht unser Gesetzentwurf die Gründung einer Landesfachstelle für Barrierefreiheit unter der Trägerschaft der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe e. V. mit dezentralen Beratungsstellen in allen Regierungsbezirken vor. Zudem soll eine Schlichtungsstelle nach bundespolitischem Vorbild dafür sorgen, dass die Rechte der Betroffenen gewahrt und durchgesetzt werden können. 

Bayern barrierefrei 2023 hat gezeigt, dass Barrierefreiheit ohne wirkungsvolle Überwachung eine Luftnummer bleibt. Wir fordern daher eine unabhängige Monitoringstelle, die mit der konsequenten Aufsicht der Umsetzung von Barrierefreiheit in Bayern betraut wird.  

So wollen wir erreichen, dass aus dem Traum „Bayern Barrierefrei“ in Zukunft Wirklichkeit wird. 

Gesetzesentwurf zur Änderung des Bayerischen Behindertengleichstellungsgesetzes und des Bayerischen E-Government-GesetzesBarrierefreiheitsgesetz für Bayern