Sozialpolitik

Grüne fordern Gehörlosengeld

Auch gehörlose und schwerhörige Menschen haben dauerhaften Hilfebedarf im Alltag. Wir Grüne wollen deshalb das Bayer. Blindengeldgesetz zum Blinden- und Gehörlosengeldgesetz umändern und damit einen finanziellen Nachteilsausgleich verschaffen.

16. Mai 2018

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Pressekonferenz mit Kerstin Celina, Sprecherin für Sozialpolitik, Landtags-Grüne, Bernd Schneider, Vorsitzender Landesverband Bayern der Gehörlosen e.V. und Regine Zille, Vorsitzende des Cochlea-Implantat-Verbandes e.V. und Koordinatorin des Netzwerks Hörbehinderung Bayern zum grünen Gesetzentwurf:  Unsere sozialpolitische Sprecherin Kerstin Celina kritisiert die CSU-Regierung: "Ich verstehe nicht, warum Menschen mit Hörbehinderung und gehörlose Menschen kaum unterstützt werden. Unser Gesetzesentwurf für ein Teilhabegeld bietet diese Hilfe. Das muss es uns wert sein."

In Bayern leben gegenwärtig nach den aktuellen Zahlen des ZBFS (Zentrum Bayern Familie und Soziales) rund 15.000 gehörlose oder hörbehinderte Menschen mit einem beidseitigen Hörverlust von mindestens 80 Prozent. Rund 9.000 Menschen haben das Merkzeichen Gehörlos (GL) in ihrem Schwerbehindertenausweis. Ähnlich wie blinde oder hochgradig sehbehinderte Menschen sind sie bei der Bewältigung des Alltags und zur Teilhabe am gesellschaftlichen und kulturellen Leben auf technische Hilfe und Assistenzleistungen angewiesen. Vor allem brauchen sie zur Kommunikation mit hörenden Menschen die Unterstützung durch Gebärden- oder SchriftdolmetscherInnen. Sie haben also durch ihre Hörbehinderung erhebliche Mehraufwendungen im Alltag.

Keine Ungleichbehandlung von Hörbehinderten
Im Gegensatz zu blinden, taubblinden oder hochgradig sehbehinderten Menschen haben gehörlose und schwerhörige Menschen bisher keine Ansprüche auf Blindengeld nach dem Blindengeldgesetz. Diese Ungleichbehandlung muss aufhören. Hörbehinderte benötigen genauso einen finanziellen Nachteilsausgleich.

Kosten für Kommunikationshilfen im Alltag übernehmen
Die Kosten für DolmetscherInnen und Kommunikationshilfen werden nur im begrenztem Umfang und in einigen wenigen gesellschaftlichen Bereichen übernommen (bspw. Gerichtsverfahren, schulische Veranstaltungen, medizinische Behandlungen). In zahlreichen anderen Lebensbereichen und Alltagssituationen müssen die Kosten selbst getragen werden. Diese finanziellen Belastungen beeinträchtigen eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.

Gehörlosengeld ist Nachteilsausgleich
Auch Ansprüche auf Leistungen der Eingliederungshilfe sind nur sehr schwer durchzusetzen und müssen für jeden Einzelfall neu beantragt werden. Im Gegensatz zu körperbehinderten Menschen haben sinnesbehinderte Menschen aufgrund ihrer Behinderung auch keine unmittelbaren Ansprüche auf Leistungen der Pflegeversicherung oder der Hilfe zur Pflege. Ein Nachteilsausgleich in Form eines Gehörlosengeldes ist sozialpolitisch dringend geboten.

Eklatante Versorgungslücke für hörbehinderte Menschen schließen
Die Einführung des Gehörlosengeldes würde zudem den Verwaltungsaufwand bei den Bezirken, als Träger der Eingliederungshilfe, erheblich reduzieren, da viele Einzelanträge und aufwendige Prüfungen obsolet würden. Unsere Forderung nach einem Gehörlosengeld wird von allen relevanten Behindertenverbänden, die sich im Netzwerk Hörbehinderung und der LAG Selbsthilfe zusammengeschlossen haben, und ebenso von der Behindertenbeauftragten Irmgard Badura unterstützt. Bundesländer wie Berlin, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Sachsen oder Sachsen-Anhalt haben bereits seit langem, Thüringen seit April 2018, ein Gehörlosengeld in ihren Blindengeld- oder Landespflegegeldgesetzen verankert. Es ist höchste Zeit, dass der Freistaat Bayern die eklatante Versorgungslücke für hörbehinderte Menschen schließt.

Grüne Forderungen:

  • Umbenennung Bayerisches Blindengeldgesetz in Blinden- und Gehörlosengeldgesetz
  • Einführung Nachteilsausgleich für gehörlose und schwerhörige Menschen in Bayern zum 1. Januar 2019:  
    - Gehörlose Menschen mit dem Merkzeichen GL sollen mit hörsehbehinderten Menschen gleichgestellt werden und einen Anspruch auf ein abgestuftes Blindengeld in Höhe von 60 Prozent erhalten (Aktuell 352 Euro/Monat).
    - Schwerhörige Menschen mit einem beidseitigen Hörverlust von mindestens 80 Prozent sollen einen Anspruch in Höhe von 30 Prozent des Blindengeldes erhalten. (Aktuell 176 Euro/Monat)

--> Kosten insgesamt: 51 Millionen Euro
(38 Millionen Euro für die 9.000 gehörlosen Menschen und
13 Millionen Euro für die 6.150 schwerhörigen Menschen in Bayern)

Hier gehts zu unserem Gesetzentwurf!

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