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Betreuungskollaps in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung

Die vierte Corona-Welle gefährdet die Versorgung Hilfs- und Pflegebedürftiger. Grünen-Abgeordnete fordern in einem offenen Brief, Amtshilfe der Bundeswehr zu ersuchen.

10. Dezember 2021

 

„Wir erhalten Brandbriefe aus ganz Bayern: Weihnachten samt Besuchern steht vor der Tür – und das Personal ist schon jetzt vollkommen am Ende“, sagt Kerstin Celina, sozialpolitische Sprecherin der Landtags-Grünen. In vielen Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderung hat sich die Betreuungssituation – neben der ohnehin angespannten Personallage und den üblichen, krankheitsbedingten Fehlzeiten – durch die vierte Corona-Welle massiv verschärft. Die Grünen-Abgeordneten Kerstin Celina, Andreas Krahl, pflegepolitischer Sprecher, und Thomas Gehring, Vizepräsident des Bayerischen Landtags, fordern die Staatsregierung in einem offenen Brief auf, Amtshilfe der Bundeswehr zu ersuchen, um die Betreuung von Menschen mit Behinderung in besonderen Wohnformen sicherzustellen.

Grund für die Engpässe sind Angaben von Verbänden und Trägereinrichtungen zufolge wiederkehrende Personalausfälle aufgrund von Infektionen oder Quarantäne. Zugleich benötigen infizierte Bewohner*innen eine intensivere Betreuung. „Und bald kommt auch noch ein höheres Besucheraufkommen über die Feiertage hinzu. Diese Entwicklung hat die Staatsregierung offenbar nicht auf dem Schirm. Ohne externe Unterstützung ist die Versorgung der Hilfs- und Pflegebedürftigen in diesen Einrichtungen bis in den Januar hinein gefährdet. Wir müssen jetzt handeln!“, fordert Kerstin Celina. Als oberste Katastrophenschutzbehörde könne die Staatsregierung dafür sorgen, ein Amtshilfegesuch bei der Bundeswehr einzureichen. Deren Sanitätsdienst könnte dann den Einrichtungen in dieser Akutsituation unter die Arme greifen. Die Hilfen können flächendeckend in ganz Bayern eingesetzt werden.“

Bereits am 23. November 2021 hatten die Landtags-Grünen ein Amtshilfegesuch bei der Bundeswehr in Form eines Dringlichkeitsantrags gefordert. Dabei müssten auch die Einrichtungen der Menschen mit Behinderung berücksichtigt werden, so Kerstin Celina. Doch nicht nur der Dringlichkeitsantrag sei abgelehnt worden – auch die bisher von der Staatsregierung ergriffenen Maßnahmen wie die Reaktivierung des Pflegepools der Vereinigung der Pflegenden reichten bei weitem nicht aus.