Öffentlicher Dienst

Öffentlicher Dienst in Bayern: „Besoldung top, Mitspracherechte Flop“

Anhörung von Sachverständigen zum Bayerischen Personalvertretungsgesetz auf grüne Initiative

14. Juni 2021

„Der Öffentliche Dienst in Bayern: Besoldung top, Mitspracherechte Flop“, erklärt Tessa Ganserer, Sprecherin für Fragen des Öffentlichen Dienstes der Landtags-Grünen. Auf Initiative der Landtags-Grünen findet deshalb am Dienstag, 15. Juni 2021, 11.00 Uhr, im Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes eine Anhörung von Sachverständigen zum Bayerischen Personalvertretungsgesetz statt. Tessa Ganserer: „Unser Öffentlicher Dienst soll ein moderner und attraktiver Arbeitgeber werden. Deshalb müssen wir die Mitspracherechte stärken.“

Das Bayerische Personalvertretungsgesetz ist seit Inkrafttreten 1959 mittlerweile in die Jahre gekommen. „Es gab zwar in den letzten Jahren immer wieder kleine Veränderungen, aber eine deutliche Novellierung ist dringend notwendig“, fordert Tessa Ganserer. „Mitbestimmungstatbestände, Schulungsmöglichkeiten von Personalratsmitgliedern, Freistellungen für die Personalratsarbeit: Hier hinkt Bayern anderen Bundesländern hinterher.“ Die Bedeutung der Mitbestimmung für Betriebsklima, Motivation und Produktivität könne gar nicht hoch genug eingeschätzt werden. „Wenn die Anliegen der Beschäftigten vom Personalrat wahrgenommen und vertreten werden, erhöht das die Akzeptanz der Entscheidungen und die Zufriedenheit der Beschäftigten.“ In diesen Punkten sehen auch die Gewerkschaften und die Beamtenverbände die Notwendigkeit für Verbesserungen. Tessa Ganserer: „Wir wollen mit dieser Anhörung den Reformbedarf deutlich machen und den Druck auf die Söder-Regierung erhöhen.“

Ein wichtiger Aspekt ist zudem die Telearbeit, die auch im Öffentlichen Dienst in vielen Bereichen eine immer größere Rolle spielt – nicht zuletzt durch das Pandemiegeschehen. „Deshalb muss Digitalisierung auch im Bayerischen Personalvertretungsgesetz eine stärkere Berücksichtigung finden“, so Tessa Ganserer. Welche Mitbestimmungsrechte hat die Personalvertretung bei der Schaffung von Telearbeitsplätzen, bei Einführung von mobilem Arbeiten und – massiv verstärkt seit 2020 – Homeoffice? Wie kann die Personalvertretung in diesen Fällen ihrer Verpflichtung zur Beteiligung bei Arbeitsschutz und Unfallverhütung nachkommen? Auch auf diese Fragen soll die Anhörung Antworten liefern.