Landwirtschaft | Wald

Tierschutz - Kontrollen verstärken und Strafrahmen anpassen

30. Juli 2025

Landtagsgrüne bringen Anträge ein

Immer neue Tierskandale kommen in Bayern ans Licht – die Staatsregierung scheint mit der Lage auf allen Ebenen überfordert. Mit zahlreichen Verbesserungsvorschlägen, in einem Offenen Brief und mit dutzenden Anträgen fordern die Landtags-Grünen mehr Tierschutz in Bayern. Schließlich hat dieser sogar Verfassungsrang. Doch die Staatsregierung ist bis heute nicht in der Lage, die Verfassung einzuhalten. Das Staatsziel Tierschutz nach Artikel 20a Grundgesetz müsste juristisch, in der Kontrolle und im Vollzug sowie in der politischen Gewichtung verbessert werden. Das Tierschutzgesetz macht klare Vorgaben, die von Tierhaltern einzuhalten sind. Allerdings ist die Verfolgung von schweren Tierschutzverstößen bisher nicht effektiv in Bayern – und nicht abschreckend genug. 

Das fordern die Landtags-Grünen:

Nach den jüngsten Vorwürfen gegen einen Schweinemastbetrieb im Allgäu fordern die Landtags-Grünen ein deutlich härteres Vorgehen gegen Tierquälerei, höhere Strafen sowie Schwerpunktstaatsanwaltschaften in Bayern. Dazu werden zwei Anträge in den Landtag eingebracht:

Mit dem Antrag „Erhöhung des Strafmaßes für Tierquälerei und konsequente Tierhaltungs- und Betreuungsverbote für Täterinnen und Täter“ fordern die Grünen, den Strafrahmen nach § 17 Tierschutzgesetz auf bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe zu erhöhen. Zudem soll eine Mindeststrafe von sechs Monaten eingeführt werden, um der Schwere vorsätzlicher Tierquälerei gerecht zu werden. Paul Knoblach, Sprecher für Tierschutz der Landtags-Grünen, erklärt dazu: „Tierquälerei ist kein Bagatelldelikt, sondern zeigt eine gefährliche Missachtung unserer gesellschaftlichen Werte. Wenn jemand ein Tier bewusst leiden lässt, muss das sichtbar und wirksam bestraft werden – im Interesse von Tierwohl und Rechtsstaat.“

Zusätzlich bringen die Landtags-Grünen den Antrag „Einrichtung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften für Kriminalität gegen Tiere“ in den Landtag ein. Ziel ist, bei den Staatsanwaltschaften im Freistaat spezialisierte Abteilungen für Tierschutzkriminalität zu schaffen. Diese sollen personell und fachlich gestärkt werden und sich gezielt um Fälle von Tierquälerei, illegaler Tierhaltung und Verstöße gegen das Tierschutzrecht kümmern.

Die Maßnahmen sollen unter anderem umfassen:

  • Flächendeckende Schwerpunktabteilungen bei den Staatsanwaltschaften
  • Fachliche Fortbildungen zu Tiergesundheit und Schmerzanzeichen
  • Beschleunigte Verfahren gegen Tierquälerei
  • Dauerhafte Tierhaltungs- und Betreuungsverbote für Täter*innen

Beide Anträge zielen auf eine klare Priorisierung von Tierschutz in der Justizpolitik: „Wenn wir Tierquäler konsequent verfolgen und härter bestrafen, stärken wir nicht nur den Tierschutz, sondern auch das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Rechtsstaat“, so Paul Knoblach. „Wer Tiere quält, begeht ein Verbrechen – und muss mit spürbaren Konsequenzen rechnen. Doch bisher scheitert das in Bayern und bundesweit oft an laschen Strafen und überlasteter Justiz. Deshalb fordern wir zwei zentrale Maßnahmen: eine Erhöhung der Strafrahmen bei Tierquälerei sowie die Einrichtung spezialisierter Schwerpunktstaatsanwaltschaften im Freistaat.“

Katharina Schulze, Fraktionsvorsitzende der Landtags-Grünen, erklärt:

„Mittlerweile vergeht in Bayern kaum ein Monat ohne einen neuen Tierschutzskandal – immer wieder kommt es zu grausamen Misshandlungen und verendete Tiere werden gefunden. Und immer wieder drückt die Staatsregierung ihr Bedauern aus, ohne dass sich etwas ändert. Wir Grüne nehmen das nicht mehr länger hin! Die Staatsregierung muss endlich dafür sorgen, dass die Tierschutzkontrollen im Freistaat funktionieren. Es ist unerträglich, dass Tiere leiden, und am Ende alle Bäuerinnen und Bauern unter Generalverdacht geraten – obwohl die große Mehrheit verantwortungsvoll handelt.“