Landesentwicklung

Konflikte vermeiden

Rohstoffabbau lenken!

17. Juni 2021

Wie viel Kies und Sand wird eigentlich in Bayern abgebaut? Wie die Antwort auf eine unserer Anfragen zeigt, weiß die Staatsregierung überhaupt nicht darüber Bescheid, wie viel Kies und Sand abgebaut und auf welchen Flächen in Bayern das geschieht. Somit bleibt etwa auch unklar, wie viel Kies und Sand außerhalb von Vorranggebieten abgebaut wird. Nach Angaben des Branchenverbands „Bayerischen Industrieverbandes Baustoffe, Steine Erden“ liege der Bedarf an Sand, Kies und Schotter für die Bauwirtschaft in Bayern bei 120 Mio. Tonnen jährlich. Umgerechnet bedeutet das, dass jede*r Einwohner*in Bayerns rechnerisch rund 9 Tonnen Material pro Jahr benötigt. Grundsätzlich ist die Versorgung mit ausreichend Rohstoffen, möglichst in der Region, auch Aufgabe der Landesplanung. Für den Abbau von Kies werden beispielsweise in den Regionalplänen Vorrang- und Vorbehaltsgebiete ausgewiesen, in denen andere Nutzungen hinter dem Rohstoffabbau zurücktreten müssen. Der Abbau von Kies und Sand genießt im Außenbereich aber auch eine Privilegierung und ist nur sehr wenigen Beschränkungen ausgesetzt. So konnten an vielen Stellen ungeordnet Kiesgruben entstehen.

Dies hat in den vergangenen Jahren an vielen Orten in Bayern zu Konflikten geführt. Denn Rohstoffgewinnung aus oberflächennahen Lagerstätten, wie bei Sand und Kies, greift stark in das Landschaftsgefüge ein. Das Landschaftsbild verändert sich, die Erschließung von Kiesflächen bedeuten immer Eingriffe in Natur oder Landwirtschaft, Anwohner werden durch Lärm, Staub oder stärkeres Verkehrsaufkommen beeinträchtigt. Auswirkungen nicht nur auf Ökosystemleistungen wie Artenvielfalt oder Klimafunktionen von Wäldern, sondern auch Beeinträchtigungen des Grundwassers sind möglich. Das Konfliktpotenzial mit Natur und Umwelt oder konkurrierenden Nutzungsansprüchen ist also erheblich.

Der Abbau muss daher räumlich deutlich besser gesteuert werden. Die Ausweisung von Vorrang und Vorbehaltsgebiete hat keine ausreichende steuernde Wirkung, da der Abbau aufgrund der Privilegierung gleichermaßen auch außerhalb der Gebiete genehmigt wird. Wir fordern daher Vorranggebiete mit Ausschlusswirkung zu etablieren, um den Abbau von Sand und Kies zu lenken. Bei Vorranggebieten mit Ausschlusswirkung ist die innerhalb eines bestimmten Gebietes mit Vorrang ausgestattete Nutzung oder Funktion außerhalb dieses Gebiets ausgeschlossen. Natürlich werden auch dabei regionale Rohstoffbedarfe berücksichtigt und in der Region kann sorgfältig abgewogen werden aus welchen Quellen diese Bedarfe dann regional gedeckt werden – und eben wo Kies- und Sandabbau zu Gunsten anderer Nutzungen wie etwa Landwirtschaft ausgeschlossen sind. Leider wurde der Antrag von der Mehrheit im Wirtschaftsausschuss abgelehnt.

Link zum Antrag: Drucksache 18/15227 (landtag.de)