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Mehr Demokratie vor Ort

15. Oktober 2025
Grüne wollen Bayerns Kommunalpolitik familienfreundlicher machen
Die Landtags-Grünen wollen die politische Teilhabe in den bayerischen Kommunen stärken und eine flexiblere, familienfreundlichere Kommunalpolitik ermöglichen. Kern eines Gesetzentwurfs ist die bundesweit erste Vertretungsregelung für Gemeinderätinnen nach österreichischem Vorbild. Außerdem schlagen die Grünen unter anderem mehr digitale Ratsarbeit, ein Recht auf Jugendbeteiligung, die Absenkung des Wahlalters auf 16 und ein passives Wahlrecht für EU-Bürgerinnen vor.
Der Gesetzentwurf wird in der Plenarsitzung am morgigen Donnerstag, 16.10.2025, in Erster Lesung beraten.
„Kommunalpolitik darf kein Privileg für die sein, die es sich zeitlich und finanziell leisten können. Wir brauchen mehr Menschen mitten aus dem Leben in unseren Kommunalparlamenten – mehr als nur 24 Prozent Frauen und unbedingt mehr junge Leute“, betont Johannes Becher, Erster stellvertretender Fraktionsvorsitzender. „Mit unserer Vertretungsregelung machen wir den Einstieg in die Kommunalpolitik leichter und sorgen für mehr Vielfalt.“
Andreas Birzele, Sprecher für Kommunales, unterstreicht: „Demokratie lebt von Teilhabe. Deshalb wollen wir die Hürden senken: vom Wahlalter 16 bis hin zur Öffnung des Bürgermeisteramtes für EU-Bürger*innen. Und wir machen die Arbeit in den Räten flexibler – durch hybride Sitzungen und bessere Vereinbarkeit von Familie, Ehrenamt und Beruf.“
Die zentralen Inhalte des Gesetzentwurfs:
- Vertretungsregelung für kommunale Mandatsträger*innen: Ratsmitglieder sollen sich bei längeren Verhinderungen – z. B. wegen Familienzeit, Pflege oder beruflicher Gründe – vorübergehend vertreten lassen können.
- Mehr digitale Ratsarbeit: Hybride Sitzungen sollen leichter und rein digitale Sitzungen kommunaler Gremien sollen überhaupt ermöglicht werden.
- Recht auf Jugendbeteiligung: Junge Menschen müssen künftig verbindlich einbezogen werden, wenn Entscheidungen sie betreffen.
- Kommunalwahlrecht modernisieren: Wahlalter 16, EU-Bürger*innen wählbar als Bürgermeister*in, barrierefreie und mehrsprachige Wahlunterlagen.
- Stärkung des kommunalen Ehrenamts: Mehr Hauptamtlichkeit bei Bürgermeisterinnen (schon ab 2.000 Einwohner*innen), längere Schutzfristen für ehrenamtliche Amtsinhaberinnen bei vorübergehender Verhinderung ihrer Amtsausübung (z.B. nach Geburt eines Kindes), verbindliche Freistellungsrechte für Rät*innen gegenüber Arbeitgeber*innen.
„Unsere Demokratie vor Ort lebt davon, dass viele mitmachen. Mit unserem Gesetzentwurf öffnen wir die Türen weiter – für Frauen, für junge Menschen, für Menschen mit Einwanderungsgeschichte. So schaffen wir mehr Gerechtigkeit und mehr Legitimität in der Kommunalpolitik“, fassen Johannes Becher und Andreas Birzele zusammen.