Öffentlicher Dienst

Nachhaltige Vergabe

16. Juni 2023

Ob Parkbank oder Pflasterstein: Jährlich vergibt die öffentliche Hand in Deutschland Aufträge im Wert von bis zu 500 Milliarden Euro. Damit hat sie Einfluss auf Klimaschutz, Arbeitsbedingungen, Geschlechtergerechtigkeit und vieles mehr. Dieser Verantwortung wollen wir Grüne gerecht werden mit einem Bayerischen Vergabegesetz.

Woher kommen Ei und Butter auf dem Frühstückstisch? Darauf haben wir alle Einfluss, jede*r für sich. Aber wer macht sich auch Gedanken darüber, woher das Holz für die Parkbank auf der Spazierrunde kommt, die Pflastersteine auf dem Stadtplatz oder die Spielgeräte im Pausenhof der örtlichen Schule? Jährlich vergibt die öffentliche Hand in Bund, Ländern und Kommunen Aufträge im Wert von bis zu 500 Milliarden Euro. Aufträge, mit denen sie einen Einfluss auf Produkte und ihre Herstellung nehmen kann. Leider tut sie das in Bayern noch viel zu selten, weil konkrete Vorgaben für eine nachhaltige Beschaffung fehlen. So wird oft das preisgünstigste Angebot gewählt – ungeachtet sozialer und ökologischer Folgekosten. Um das zu ändern, haben wir die Staatsregierung bereits 2021 aufgefordert, ein Gesetz zur nachhaltigen Beschaffung vorzulegen. Leider ist nichts passiert, deshalb haben wir einen eigenen Gesetzentwurf erarbeitet.

Nach der zweiten Lesung im Plenum des Bayerischen Landtags wurde unser Entwurf für ein Gesetz zur nachhaltigen öffentlichen Beschaffung und Auftragsvergabe nun abgelehnt. Die Söder-Regierung hat wieder einmal bewiesen, dass sie in Sachen Nachhaltigkeit nicht gewillt ist, ihren Lippenbekenntnissen auch Taten folgen zu lassen. Unter dem Vorwand, das Gesetz sei ein Bürokratiemonster, geht sie weiter ihren Weg der wortreichen Tatenlosigkeit und lässt die engagierten Menschen in Bayern im Regen stehen, die sich bereits für eine nachhaltige Beschaffung einsetzen und mehr Unterstützung aus der Landespolitik brauchen.

„Nachhaltige Beschaffung“ meint die Berücksichtigung von ökologischen, sozialen, menschenrechtlichen und wirtschaftsbezogenen Kriterien als gleichberechtigte Entscheidungsfaktoren in allen Stufen von öffentlichen Auftragsvergabeverfahren und bezieht sich grundsätzlich auf alle öffentlich beschafften Liefer-, Dienst- und Bauleistungen. Eine nachhaltige Beschaffung ist nur auf den oberflächlichen ersten Blick kompliziert und teuer. Beachtet man alle Säulen der Nachhaltigkeit und bezieht ökologische wie soziale Folgekosten mit ein, zeigen sich schnell die Vorteile: Mit Umsicht bei der Beschaffung und Auftragsvergabe kann die öffentliche Hand Einfluss nehmen auf Ressourcen- und Klimaschutz, Arbeitsbedingungen,  Geschlechtergerechtigkeit, künftige Gesundheitskosten, zukunftsfähige Wirtschaftsstrukturen und vieles mehr. Die Notwendigkeit, dies zu tun, haben auch fast alle deutschen Bundesländer längst erkannt. Nur in Bayern scheut sich die Staatsregierung, endlich ein Vergabegesetz einzuführen.

Zusätzlich zu verbindlichen Vorgaben für die Vergabe und Beschaffung brauchen wir auch bessere Unterstützungsstrukturen. Vor allem kleinere Kommunen und Behörden wünschen sich zentrale Stellen, wo sie sich über Nachhaltigkeit in Vergabe und Beschaffung informieren können und Unterstützung bekommen. Eine Landeskompetenzstelle für nachhaltige öffentliche Auftragsvergabe könnte diese Unterstützung bieten und ist deshalb ebenfalls Teil unseres Gesetzentwurfs. Veränderungen in unserem Beschaffungswesen sind eine zwingende Notwendigkeit, wenn wir den Freistaat wirtschaftlich, ökologisch und sozial nachhaltig aufstellen wollen. Engagierte Menschen in Behörden, kommunen, Landkreisen, Bezirken und Ministerien, aber auch in Wirtschaftsunternehmen arbeiten daran. Sie brauchen nur noch den nötigen Rückhalt des Freistaats.