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Kommentar zum Anrecht auf Ganztagsbetreuung
13. August 2026
Ältere Kinder werden fallen gelassen
Zum anstehenden Beginn des Anrechts auf Ganztagsbetreuung erklärt Christian Zwanziger, Mitglied im Ausschuss für Bildung und Kultus:
„Die neuen Fördersätze legen offen, wie hoffnungslos unterfinanziert der Ganztag bislang war. Für die Betriebskosten der Angebote in den ersten Klassen stehen dank Bundeszuschuss bis zu 90 Prozent mehr Mittel bereit als bisher. Damit räumt die Staatsregierung indirekt selbst ein: Mit den bisherigen Mitteln ist gute Ganztagsbetreuung kaum zu stemmen. Entsprechend enttäuschend ist, dass die zweiten bis vierten Klassen davon nicht profitieren. Sie bekommen noch nicht einmal einen Inflationsausgleich. Es macht mich richtig wütend, dass die Staatsregierung die älteren Grundschulkinder einfach fallen lässt."
„Das Ganztagsversprechen muss ein Versprechen auf Qualität werden. Nur so schaffen wir mehr Bildungsgerechtigkeit. Diese Chance ignoriert die Staatsregierung schlichtweg.“
Hintergrund:
Der erwähnte Mittelzuwachs um 90 Prozent ist dem Vergleich der Tabellen im Anhang (250200_Überblick_Förderung_GT-25-26; 260700_Überblick_Förderung_GT-26-27) zu entnehmen, die vom Staatsministerium für Unterricht und Kultus veröffentlicht wurden. Die aktuelle Tabelle ist auch online abrufbar.