Integration
Schluss mit der Unsicherheit für alle!
22. Mai 2026
Bayern braucht eigenes Abschiebehaftvollzugsgesetz
Abschiebehaft wird im Rahmen einer Abschiebung verhängt und meint den Freiheitsentzug eines Ausländers, damit dieser nicht vor seiner Abschiebung untertauchen kann. Hierbei handelt es sich um eine Verwaltungsmaßnahme, um die geplante Abschiebung sicherzustellen – § 62 des Aufenthaltsgesetzes.
Das Problem: Abschiebehaft ist keine Strafhaft. Die Betroffenen haben gewöhnlich keine Straftat begangen. Die Abschiebehaft wird nur verhängt, um die Abschiebung sicherzustellen. Trotzdem werden sie genauso behandelt wie verurteilte Mörder oder Vergewaltiger.
In bestimmten Fällen hat die Abschiebehaft ihre Berechtigung. Beim Vollzug der Abschiebehaft in Bayern gibt es allerdings gravierende Mängel. Es ist nicht sichergestellt, dass die Grundrechte der untergebrachten Menschen lückenlos geschützt sind. Eine Ursache dafür ist u.a. die mangelhafte Rechtslage. Bisher gibt es in Bayern kein Abschiebungshaftvollzugsgesetz, das den Verfahrensablauf und die Betroffenenrechte eindeutig regelt. Auch die Rechtsprechung ist hier eindeutig: Der europäische Gerichtshof hat am 10.3.2022 klar gemacht: Abschiebehäftlinge dürfen nicht in Gefängnis-ähnlichen Einrichtungen untergebracht werden.
Und das Landgericht Coburg hat am 7.11.2022 entschieden, dass die Abschiebungshaftanstalt Eichstätt nicht europarechtskonform und somit die Unterbringung von Abschiebegefangenen dort europarechtswidrig ist. Die Besuchs- und Aufschlusszeiten sind eng reguliert. Die Gefangenen dürfen keine eigene Kleidung tragen und keine eigenen Smartphones sowie Laptops besitzen. Außerdem hat das Landgericht die Gitter vor den Fenstern als nicht annehmbar betrachtet. Auch die EU-Rückführungsrichtline wird hier deutlich missachtet. Die Abschiebehaft Eichstätt sei in der Gesamtbetrachtung ausgesprochen “gefängnisähnlich” und ist somit europarechtswidrig, so das Landgericht Coburg.
Während Baden-Württemberg, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Schleswig-Holstein ein solches Abschiebungshaftvollzugsgesetz besitzen und in Rheinland-Pfalz und Niedersachsen ein entsprechender Gesetzentwurf vorliegt, hat das Bundesland Bayern noch immer keine eigene gesetzliche Grundlage geschaffen.
Ein eigenständiges Abschiebehaftvollzugsgesetz sorgt für mehr Rechtssicherheit und Transparenz, indem es klare Vorgaben zu den Rechten der betroffenen Personen und den Pflichten der Behörden definiert. Darüber hinaus ermöglicht es eine gezielte Berücksichtigung der Bedarfe von besonders schutzbedürftigen Personen und fördert Maßnahmen zur Rückkehr, um die Betroffenen bestmöglich auf ihre Ausreise vorzubereiten, so auch die nationale Stelle zur Verhütung von Folter.
Bis heute können Inhaftierte nicht von außerhalb der Einrichtungen für Abschiebehaft in Eichstätt und Hof telefonisch und per Fax erreicht werden. Damit können auch Anwält*innen nicht mit ihrem Klienten*innen reibungslos in Kontakt treten. Mit der nationalen Umsetzung der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) sind weitere Änderungen zu erwarten. Vorgesehen sind etwa weitere Haftarten, wie eine Inhaftierung während des Asylverfahrens, eine Haft im Rückkehrgrenzverfahren und eine Haft während einer Überprüfung an den Außengrenzen. Die Zahl der Häftlinge wird mit dem Inkrafttreten von GEAS ab Juni 2026 steigen. Ein eigens Landesgesetz kann hier die Rahmen vorgeben und so eine Entlastung für die Mitarbeitende und Geflüchtete sowie den Rechtsbeistand sein.
Gülseren Demirel, Sprecherin für Integration, Asyl und Flucht der Landtags-Grünen:
„Abschiebehäftlinge dürfen nicht in Gefängnis-ähnlichen Einrichtungen untergebracht werden – das hat der europäische Gerichtshof klar entschieden. Die Söder-Regierung muss endlich darauf reagieren. Sämtliche bayerische Abschiebungshaftanstalten müssen überprüft und zu einem großen Teil umgebaut werden. Denn sie sind von meterhohen, stacheldraht-bewehrten Mauern umgeben und haben damit eindeutig den Charakter eines Gefängnisses. Menschen, die in Abschiebungshaft genommen werden, sind keine Straftäterinnen und Straftäter. Sie dürfen also auch nicht wie solche behandelt werden.“
Bayerisches Gesetz zum Schutz von Grundrechten beim Vollzug der Abschiebungshaft (BayAHaftVollzG)
Wir Grüne fordern ein eigenständiges bayerisches Gesetz, nach Vorbild des Abschiebungshaftvollzugsgesetzes Baden-Württemberg und entsprechender Gesetze in anderen Ländern. Das Gesetz normiert den Vollzug der Abschiebungshaft. In ihm werden die Rechte der Untergebrachten abgesichert. Zum Schutz der Grundrechte werden Beiräte für die jeweiligen Hafteinrichtungen eingerichtet.
Damit geben wir den Betroffenen klare, eindeutige und explizit formulierte Rechte, bzw. benennen vorhandene Rechte unmissverständlich. Das erleichtert ihre Durchsetzung. Wenn Abschiebehaft durchgeführt wird, muss sie nach rechtsstaatlichen Kriterien und unter Einhaltung der Rechte der Betroffenen organisiert sein.
Grüne Forderungen:
Klare Vorgaben an Ausländerbehörden: Abschiebehaft darf nur beantragt werden, wenn für den Einzelfall Alternativen geprüft wurden
Stärkung von Beratungsstellen, Organisationen der Flüchtlingshilfe und Anwält*innen
Umfangreiche Kontaktmöglichkeiten zur Außenwelt per Telefon, Post und Internet
Betonung des Rechts auf ungehinderte Religionsausübung
Bewegungsfreiheit innerhalb der Hafteinrichtung
klare Regelungen über Sanktionen einschließlich der Beschwerde- und Rechtsschutzmöglichkeiten
Einrichtung eines Beirats, in dem Vertreter*innen der Kirchen und der Wohlfahrtspflege Mitglied sind und die bei der Sicherung der Grundrechte der Untergebrachten mitwirken
Gülseren Demirel, Sprecherin für Integration, Asyl und Flucht der Landtags-Grünen:
„Wir setzen uns mit unserem Gesetzesentwurf für den Schutz von Grundrechten ein. Denn in Bayern wird die Abschiebungshaft nach dem Strafvollzugsrecht vollstreckt. Die Regelungen und Vorgaben orientieren sich am Strafvollzug oder werden von den Leitungen festgelegt. So ist es für Menschen in Abschiebungshaft zum Beispiel nicht immer möglich reibungslos mit ihren Rechtsbeiständen zu kommunizieren. In den Einrichtungen ist die freie Bewegung eingeschränkt. Es werden Ordnungsmaßnahmen gegen die Untergebrachten ausgesprochen, die Nutzung von Telefon und Telekommunikation beschränkt, Besuche begrenzt, Einkäufe untersagt und sogar der Einschluss wird möglich gemacht. Das muss ein Ende haben. Die Staatsregierung muss endlich die europäische und bayerische Rechtsprechung ernst nehmen.“