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Weniger Straftaten gegen Politikerinnen – dennoch kein Grund zur Entwarnung

12. Juni 2026

zentrale Anlauf- und Meldestelle schaffen

Aus der Antwort auf eine aktuelle Anfrage der Landtags-Grünen geht hervor: 

1. Die Zahl der Straftaten gegen politische Amts- und Mandatsträgerinnen und -träger ist 2025 erneut gesunken und liegt mit 681 Delikten erstmals wieder auf dem Niveau der Zeit vor der Corona-Pandemie

2. Dennoch wurden im vergangenen Jahr 24 Gewaltdelikte registriert. Die Landtags-Grünen warnen deshalb davor, die Entwicklung vorschnell als Entwarnung zu interpretieren. 

3. Zu dem im September 2020 eingeführten Online-Meldeverfahren zur Anzeigenerstattung bei Straftaten gegen Politiker*innen haben (Stand: Anfang 2026) erst 203 politische Amts- und Mandatsträgerinnen und -träger Zugang. Das ist erstaunlich wenig und zeigt, dass das Instrument noch viel bekannter gemacht und der Zugang weiter erleichtert werden muss. 

Statement Cemal Bozoğlu, Sprecher für Strategien gegen Rechtsextremismus:

„Es ist eine gute Nachricht, dass die Straftaten gegen Politikerinnen und Politiker wieder zurückgehen. Trotzdem dürfen wir uns auf dieser Entwicklung nicht ausruhen. Weiterhin werden Menschen bedroht, beleidigt und sogar körperlich angegriffen, wenn sie politische Verantwortung übernehmen. Jeder Fall ist einer zu viel. Ein Angriff auf Menschen, die sich für unsere Demokratie engagieren, ist auch ein Angriff auf die Demokratie selbst. Gerade Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker brauchen deshalb noch besseren Schutz sowie einen möglichst einfachen Zugang zu Beratung und Meldestellen. Jede Tat sollte zur Anzeige gebracht und konsequent verfolgt werden.” 

Die Landtags-Grünen fordern daher: 

1. eine zentrale Anlauf- und Meldestelle für bedrohte Amts- und Mandatsträgerinnen und -träger in Bayern einzurichten, sowie 

2. das Online-Meldeverfahren für Straftaten und Bedrohungen gegen Politikerinnen und Politiker bei der Generalstaatsanwaltschaft München allen politischen Amts- und Mandatsträgerinnen und -trägern besser bekannt zu machen und die Betroffenen zur Anzeigeerstattung zu ermutigen. 

Die Erkenntnisse aus der Anfrage im Detail: 

1. Die Zahl der Straftaten gegen politische Amts- und Mandatsträgerinnen und -träger ist wieder gesunken und bewegt sich mit 681 im Jahr 2025 angezeigten Straftaten wieder auf dem Niveau der Zeit vor der Corona-Pandemie (2020: 703). Zwischenzeitlich waren die Zahlen infolge der Protestbewegungen der Querdenker, Reichsbürger u.v.m. drastisch angestiegen (2021: 1.575; 2022: 1.081; 2023: 1.013). 

2. Ein Großteil der Straftaten gegen politische Amts- und Mandatsträgerinnen und -träger (487 von 681, d.h. 72 Prozent) wird der Kategorie “sonstige Zuordnung” zugeschrieben, die u.a. Corona-Leugner, Querdenker, Verschwörungsideologen, Reichsbürger und Selbstverwalter umfasst. 

3. 2025 wurden 24 Gewaltdelikte gegen politische Amts- und Mandatsträgerinnen und -träger in Bayern registriert. Überwiegend handelt es sich dabei um Erpressungen (19 Fälle), vereinzelt aber auch um (gefährliche) Körperverletzungsdelikte (vier Fälle) sowie um eine Brandstiftung. Die überwiegende Mehrheit der Gewalttaten entfallen ebenfalls in die Kategorie “sonstige Zuordnung”, die u.a. Corona-Leugner, Querdenker, Verschwörungsideologen, Reichsbürger und Selbstverwalter umfasst. 

4. Unter den 24 politischen Amts- und Mandatsträgerinnen und -trägern, die Opfer von politisch motivierter Gewaltkriminalität wurden, befinden sich sieben kommunale Amtsträgerinnen und Amtsträger. 

5. Darüber hinaus wurden 74 Fälle von Nötigungen und Bedrohungen sowie 89 Fälle von Sachbeschädigungen registriert. 

6. Es konnten 451 Tatverdächtige in Fällen von Straftaten gegen politische Amts- und Mandatsträgerinnen und -träger ermittelt werden. Bei den 24 Gewaltdelikten kam es nur in sieben Fällen zu einer rechtskräftigen Verurteilung oder einem Strafbefehl. 

7. 2025 kam es in 79 Fällen zu Straftaten gegen Parteigebäude oder –einrichtungen, darunter 60 Sachbeschädigungen und drei Brandstiftungen. 

8. Darüber hinaus kam es in Zusammenhang mit den Wahlkämpfen zu 1.225 Straftaten, darunter 924 Sachbeschädigungen (v.a. an Wahlplakaten). 936 dieser Delikte (76 Prozent) entfallen auch hier unter die Kategorie “sonstige Zuordnung”. 

9. Zu dem im September 2020 eingeführten Online-Meldeverfahren zur Anzeigenerstattung bei Straftaten haben Stand Anfang 2026 erst 203 politische Amts- und Mandatsträgerinnen und -träger Zugang (171 Kommunalpolitikerinnen und -politiker, 25 Mitglieder des Landtags, fünf Mitglieder des Bundestags, ein Mitglied des Europaparlaments, eine Person aus der Pressestelle des Landtags). Seit Bestehen des Meldeverfahrens wurden nur 296 Prüfbitten bei der zuständigen Generalstaatsanwaltschaft München gemeldet, in 246 Fällen kam es zu strafrechtlichen Ermittlungsverfahren.