Inneres | Recht
Statement zur mündlichen Verhandlung vor dem BVerfG zum bayerischen PAG
07. Juli 2026
„Polizeirecht muss klar verständlich und verhältnismäßig sein“
Zum Beginn der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht gegen Vorschriften des bayerischen Polizeiaufgabengesetzes (PAG) am 7. Juli 2026, erklärt Florian Siekmann, Sprecher für Inneres der Landtags-Grünen:
„Gegen massive Proteste wurde 2017 die drohende Gefahr im Polizeirecht in Bayern eingeführt, 2018 dann die zunächst unbegrenzte Präventivhaft. Begründet wurden die Gesetze damals mit Terrorabwehr. Freiheitsentzug durch Präventivhaft kam dann aber auch bei Verstößen gegen Corona-Maßnahmen oder Klima-Kleber zum Einsatz, bei den angekündigten Autobahnblockaden durch Bauern aber nicht. Gerade die Präventivhaft greift massiv in die Grundrechte ein, weil Menschen hier ohne Verurteilung eingesperrt werden. Ihr Einsatz muss deshalb auf schwerwiegende Gefahren beschränkt bleiben und darf auch nicht von politischer Sympathie abhängen.
Die Klage vor dem Bundesverfassungsgericht dient dem Schutz unserer aller Grundrechte und Freiheit. Das Polizeirecht muss klar verständlich und verhältnismäßig sein. Und es muss auch unabhängig davon, wer politisch die Macht hat, Grundrechte und Freiheit schützen. Die schwammig formulierte drohende Gefahr lässt zu viel Raum für Spekulation und die Präventivhaft ist in ihrer jetzigen Form zu weitreichend. Es ist gut, dass beides vom Bundesverfassungsgericht nun am Grundgesetz gemessen wird."
Hintergrund:
Karlsruhe schaut sich die Befugnisse an, die in Bayern seit Jahren für Debatten sorgen: Wie früh, bevor sich eine mögliche Gefahr überhaupt konkretisiert, darf die Polizei eingreifen? Wie lange darf ein Mensch festgehalten werden, obwohl er noch keine Straftat begangen hat? Insbesondere das Instrument des Präventivgewahrsams hat Bayern deutlich weitreichender eingesetzt als andere Länder – unter anderem im Zusammenhang mit Verstößen gegen Coronaauflagen und den Protestaktionen der „Klimakleber“. Heute drängt sich zudem noch die Frage auf: Wie gestaltet man ein Sicherheitsgesetz, das die Polizei handlungsfähig macht, aber zugleich gegen politischen Missbrauch abgesichert ist? Ein Rechtsstaat darf nicht darauf angewiesen sein, dass im Innenministerium immer nur besonnene Menschen sitzen.
Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat die bayerische Regelung gebilligt. Umso spannender wird nun, welche Grenzen das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zieht und welche Folgen das für die bayerische Sicherheitsgesetzgebung haben könnte.
Zu den Verfahren:
Was wird in Karlsruhe genau verhandelt?
Das Bundesverfassungsgericht verhandelt zwei unterschiedliche Verfahren gegen Vorschriften des bayerischen PAG:
– Bei der abstrakten Normenkontrolle lassen 216 damalige Bundestagsabgeordnete von Grünen, FDP und Linken das Gesetz grundsätzlich überprüfen. Es geht nicht um einen einzelnen Polizeieinsatz, sondern um die Frage: Ist das bayerische Gesetz mit dem Grundgesetz vereinbar?
– Bei der Verfassungsbeschwerde machen Bürgerinnen und Bürger geltend, dass die angegriffenen Vorschriften ihre eigenen Grundrechte verletzen.
Welche Verfahren führen wir in Bayern?
Die Grüne Landtagsfraktion hat 2018 zwei sogenannte Meinungsverschiedenheiten vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof angestrengt. Damit kann eine Landtagsfraktion klären lassen, ob ein vom Landtag beschlossenes Gesetz gegen die Bayerische Verfassung verstößt.
Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat 2025 einen ersten Teil entschieden und die Anwendung der „drohenden Gefahr“ in der Generalklausel für polizeiliches Eingreifen deutlich eingegrenzt. Weitere Teile unserer Verfahren sind noch offen, darunter Vorschriften zur Postsicherstellung, zur Durchsuchung von Datenträgern, zur Online-Durchsuchung und zur Wohnraumüberwachung.
Vereinfacht gesagt:
– München prüft unsere Klagen am Maßstab der Bayerischen Verfassung.
– Karlsruhe prüft andere Verfahren am Maßstab des Grundgesetzes.
– Die politische Verantwortung für mögliche Änderungen liegt anschließend wieder beim Bayerischen Landtag.
Die mündliche Verhandlung in Karlsruhe findet am 7. und 8. Juli 2026 statt. Ein Urteil wird voraussichtlich erst in einigen Monaten ergehen.