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Lücken in Gewaltschutzinfrastruktur schließen

16. Mai 2026

Mehr als ein Tötungsversuch pro Woche

Die Antwort auf eine Anfrage der Landtags-Grünen zeigt: Gewalt gegen Frauen im häuslichen Umfeld in Bayern bleibt auf hohem Niveau – mit schweren und oft lebensbedrohlichen Folgen. Das Schutzsystem stößt augenscheinlich an Grenzen.

Im Kontext häuslicher Gewalt wurden laut polizeilicher Kriminalstatistik:

Bei sexualisierter Gewalt im familiären und partnerschaftlichen Umfeld wurden erfasst:

  • 2024: 1.043 Frauen
  • 2025: 1.122 Frauen

Die Frauenhäuser in Bayern arbeiten am Limit. Für das Jahr 2024 betrug die durchschnittliche Auslastungsquote in den staatlich geförderten Frauenhäusern 81,75 Prozent. Am stärksten ausgelastet sind Frauenhäuser in Mittelfranken mit über 93 Prozent.

Allerdings werden die Frauenhausplätze ausgebaut, das geht aus einer früheren Antwort auf eine Grünen-Anfrage vom Februar hervor. Die Landtags-Grünen setzen sich schon lange für den Ausbau ein. Vor allem im Jahr 2025 kamen rund 50 neue Plätze hinzu:

  • 2023: 389
  • 2024: 393
  • 2025: 447

Julia Post, Sprecherin für Frauen:

„Gewalt gegen Frauen passiert jeden Tag, oft dort, wo eigentlich Vertrauen und Sicherheit sein sollten. Auch Femizide sind bittere Realität, und Studien zeigen, dass Partnerschaftsgewalt viel häufiger vorkommt, als angezeigt wird.

Wir brauchen in Bayern einen ressortübergreifenden Landesaktionsplan gegen Gewalt an Frauen und eine starke Umsetzung des Gewalthilfegesetzes - mit mehr Personal, mehr Prävention, mehr Second-Stage-Plätzen und verlässlicher Förderung für alle Träger. Gewaltschutz ist kein Randthema. Er entscheidet darüber, ob Frauen sicher leben – oder um ihr Leben fürchten müssen.“

„Ein wichtiger Fortschritt ist, dass die Zahl der Frauenhausplätze in Bayern um rund 50 gestiegen ist. Dafür haben wir Grünen Jahr für Jahr Druck gemacht, und das wirkt. Aber Schutz endet nicht bei einem Bett im Frauenhaus. Wer Täterarbeit verpflichtend machen will, muss die Fachstellen endlich ausreichend finanzieren - da bewegt sich die Staatsregierung aber immer noch nicht.“

Forderung der Landtags-Grünen:

  • deutlichen Ausbau von Frauenhausplätzen und Schutzangeboten
  • bessere regionale Ausgleichsmechanismen, damit Schutz nicht vom Wohnort abhängt
  • vollständige und regelmäßige Datenerhebung zur Auslastung
  • langfristige Sicherung der Finanzierung aller Schutz- und Beratungsstrukturen
  • konsequente Umsetzung des Gewalthilfegesetzes in Bayern

Hintergründe:

  • Es ist gut, dass die Frauenhausplätze ausgebaut werden in Bayern. Wir Grüne wirken seit Jahren auf einen besseren Gewaltschutz von Frauen in Bayern hin. Die Dunkelfeldstudie LeSuBiA hat belegt: Körperliche und psychische Gewalt in (Ex-)Partnerschaften kommt 20-mal häufiger vor, als angezeigt wird (Anzeigeverhalten liegt deutlich unter fünf Prozent). Jede fünfte Frau, die Gewalt durch ihren Partner erlebt, hat Angst um ihr Leben – wir müssen analysieren, warum viele Betroffene sich keine Hilfe bei öffentlichen Stellen suchen.
  • Für uns braucht es in Bayern endlich ein Bündel von ineinandergreifenden und ressortübergreifenden Maßnahmen in Form eines Landesaktionsplans zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen, samt Präventionsoffensive. Das haben wir zuletzt in einem Dringlichkeitsantrag im Parlament gefordert – dieser wurde u.a. von den Fraktionen CSU/FW abgelehnt.
  • Das Gewalthilfegesetz ist ein Meilenstein für den Gewaltschutz in Deutschland. Die Umsetzung des Gewalthilfegesetzes im Rahmen des Landeausführungsgesetzes bietet den richtigen Anlass, dass die Staatsregierung hier endlich tätig wird und die Schutzlücken in der bayerischen Gewaltschutzinfrastruktur schließt und bedarfsgerecht ausbaut. Das bedeutet: Neben dem Erhalt des bestehenden Gewaltschutzsystems braucht es mehr Personal und zusätzliche Angebote für Gewaltbetroffene und ihre Kinder. Dazu gehören zum Beispiel mehr Frauenhausplätze, Second-Stage-Plätze, Täterarbeitsfachstellen, Beratungsstellen und Interventionsstellen.
  • Auf Druck der Grünen Landtagsfraktion wurde ein Dringlichkeitsantrag von allen demokratischen Fraktionen im Ausschuss für Arbeit und Soziales, Jugend und Familie beschlossen und anschließend der Entwurf der Staatsregierung Ende April im Kabinett beschlossen. Nun warten wir im Parlament darauf, dass das Landesausführungsgesetz zeitnah dem Landtag vorgelegt wird, damit das Parlament auch genügend Zeit hat, den Gesetzentwurf kritisch zu prüfen. wurde Denn dieser Gesetzgebungsprozess legt die Grundlage für die effektive Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Schutz und Beratung ab 2032. Direkt betroffen ist die Trägerlandschaft, die im Ergebnis die Gewaltschutzstruktur stemmt – und sie braucht so schnell wie möglich Klarheit über die zukünftigen Rahmenbedingungen in Bayern. Dazu gehört die Antwort auf die Frage, wie viele finanzielle Mittel vom Freistaat in den nächsten Jahren sukzessiv investiert werden und welche Träger in den Anwendungsbereich des Gewalthilfegesetzes fallen werden. Auf keinen Fall darf das Ergebnis dazu führen, dass einzelne Träger ausgeschlossen werden, z.B. die mit gewaltbetroffenen Kindern und Jugendlichen arbeiten.