Inneres | Recht
Persönliches Lebensrisiko wieder stärker im Recht verankern
22. Juni 2026
Haftungsängste gezielt abbauen
Johannes Becher erklärt zu den Handlungsempfehlungen der Enquetekommission Bürokratieabbau im Bereich „Verantwortlichkeit und Haftung als Ursache für Bürokratie“:
„Es gibt eine diffuse Angst davor, für eine Entscheidung in Haftung genommen zu werden. Deshalb wird oft lieber nicht entschieden und die Verantwortlichkeit hin und her geschoben, und das ist mit ein Grund, warum vieles bei uns so lange dauert. Die Rechtslage ist aber eigentlich glasklar: Nur wer grob fahrlässig handelt oder mit Vorsatz falsch entscheidet, kann als Staatsbediensteter überhaupt persönlich belangt werden.“
„Als letzten Sommer ein Mann auf der Walhalla bei Regensburg unglücklich stürzte und leider seinen Verletzungen erlag, passierte genau das, was man Haftungsangst nennt: Die zuständige Verwaltung stellte als Reaktion Absperrgitter und Warnbarken auf dem historischen Denkmal auf, um weitere Stürze zu verhindern. Rechtlich notwendig war das nicht, aber man wollte sich als Verwaltung eben absichern und „eine Reaktion zeigen.“ Das erzeugt im Umkehrschluss bei den Menschen aber das Gefühl: Ah, die Verwaltung hatte also doch eine Mitschuld und hätte diesen Mann eigentlich schützen müssen. Dabei sollte doch eigentlich klar sein, dass es zum persönlichen Lebensrisiko gehört, abstürzen zu können, wenn man an einer Kante läuft, wo es daneben 8 Meter nach unten geht. So tragisch solche Todesfälle sind, brauchen wir aber dennoch in der Bevölkerung und der Verwaltung wieder mehr Verständnis dafür, dass außer der Unachtsamkeit des Betroffenen niemand anderes daran „schuld“ war. „Auf Bergkanten stellen wir schließlich auch keine Absperrgitter auf“, erklärt Johannes Becher, Erster stellvertretender Fraktionsvorsitzender und Mitglied der Enquetekommission Bürokratieabbau. Die Kommission hat am 11.06.2026 die Handlungsempfehlungen zum Bereich „Haftung“ beschlossen und nun veröffentlicht. Diese basieren auf intensiven Diskussionen mit externen Expert*innen sowie Berichten der Staatsregierung und wurden mehrheitlich oder einstimmig angenommen.
Johannes Becher erklärt:
„Die Enquete hat z. B. empfohlen, die Nutzung von öffentlichen Gewässern, Wäldern und Parks gesetzlich „auf eigene Gefahr“ zu verankern. Das würde beispielsweise Schluss damit machen, dass Sitzbänke unter Bäumen im Wald entfernt werden müssen, weil der Aufsteller der Bank für einen herabfallenden Ast haftbar gemacht werden könnte. Auch bei den Regelungen zur Arbeitssicherheit hat sich die Enquete dafür ausgesprochen, dass dort wieder mehr darauf geachtet wird, dass Vorgaben in einem nachvollziehbaren Verhältnis von Aufwand und Nutzen stehen. Jegliche Elektronik in Büros muss z. B. engmaschig geprüft werden, um Brandrisiken zu vermeiden. Dagegen wird die private Kaffeemaschine zu Hause in ihrem ganzen Leben nie geprüft und wir leben ganz gut mit diesem Risiko.“
Folgende Punkte aus den Empfehlungen sind den Landtags-Grünen besonders wichtig:
- Eine landesweite Kampagne soll darüber aufklären, dass das Haftungsrisiko für Staatsbedienstete so minimal ist, dass die Ängste davor völlig unbegründet sind.
- Es sollen Anreize geschaffen werden Ermessensspielräume in der Verwaltung stärker zu nutzen, damit Verfahren schneller und pragmatischer laufen.
- Privatwirtschaftliche DIN-Normen oder Verbandsrichtlinien sollen weniger Einfluss auf die gesetzlich definierten Standards haben, um überzogene Schutzstandards oder überzogene technische Vorgaben zu vermeiden.
Eine Handlungsempfehlung hat die Grüne Fraktion abgelehnt: den Versuch, das Verbandsklagerecht abzuschaffen. Dazu erklärt Johannes Becher:
„Das Verbandsklagerecht scheint bei CSU und FW mittlerweile ein Fetisch geworden zu sein. Mantraartig wird uns erklärt, dieses Recht blockiere die Republik. Dabei hat ein Experte im Fachgespräch sehr deutlich gemacht, dass die Abschaffung überhaupt nichts bringen würde: Verbände würden sich dann eben einen Betroffenen suchen und ihn mit ihrer ganzen Power bei seiner Klage unterstützen. Gewonnen wäre also rein gar nichts. Wir GRÜNE sagen daher: Finger weg vom Verbandsklagerecht!“