Inneres | Recht
Kürzere Verfahren in Gefahr
09. April 2026
Bayerns Verwaltungsgerichte am Limit
Die geplante Reform der Bundesregierung zur Beschleunigung von Verwaltungsgerichtsverfahren droht an Bayerns Untätigkeit zu scheitern. Darauf weisen die Landtags-Grünen hin und fordern im Zuge der Haushaltsberatungen 2026/2027 bis zu 20 zusätzliche Richterstellen an Bayerns Verwaltungsgerichten.
Ziel der Reform auf Bundesebene ist es, Verfahren deutlich zu verkürzen und schneller Rechtssicherheit für Bürgerinnen und Bürger zu schaffen – etwa bei Baugenehmigungen, Asylverfahren oder Versammlungsfragen. Doch nach Einschätzung des Deutschen Richterbundes kann dieses Ziel nur mit ausreichend Personal erreicht werden. Genau hier sieht die grüne Landtagsfraktion ein massives Versäumnis der Staatsregierung.
Denn die Lage in Bayern ist bereits jetzt angespannt: Die Zahl der Verfahren an den Verwaltungsgerichten ist laut einer Anfrage der Grünen (anbei) zwischen 2022 und 2025 um mehr als 90 Prozent gestiegen – von 30.388 auf 57.792 Verfahren. Insbesondere eine hohe Zahl an Asylklagen sorgt für zusätzlichen Druck. Die Folge: steigende Arbeitsbelastung für Richterinnen und Richter sowie Beschäftigte und die Gefahr von immer längeren Verfahrenszeiten.
„Immer schnellere Entscheidungen zu fordern, aber die Gerichte personell im Stich zu lassen, passt nicht zusammen“, kritisiert Toni Schuberl, Sprecher für Recht der Landtags-Grünen. „Markus Söder unterstützt weder die Reformpläne des Bundes noch sorgt er für funktionierende Strukturen in Bayern. Die zunehmende Belastung der Richterinnen und Richter sowie der Mitarbeitenden scheint Markus Söder völlig egal zu sein. So geht man nicht mit denen um, die unseren Rechtsstaat tragen.“
Die Grünen im Bayerischen Landtag warnen: Ohne zusätzliche Richterstellen drohen die angestrebten Beschleunigungen ins Gegenteil umzuschlagen: noch längere Verfahren und wachsende Unsicherheit für Bürgerinnen und Bürger.
Weitere Infos:
LTO am 3.2.26 “Richterbund fordert mehr Personal für Verwaltungsgerichte“
Gesetz zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung und anderer Gesetze (7. VwGOÄndG)