Inneres | Recht
KI-Gesichtserkennung ist Eingriff in Grundrechte
10. April 2026
Landtags-Grüne warnen vor schleichender flächendeckende Überwachung
Zur Ankündigung von Bayerns Innenminister Herrmann bezüglich eines Gesetzentwurfs zur KI-gestützten Gesichtserkennung erklärt Benjamin Adjei, Sprecher für Digitales der Landtags-Grünen:
„KI-gestützte Gesichtserkennung ist kein normales Sicherheits-Update, sondern ein tiefer Eingriff in unsere Grundrechte. Wenn am Bahnhof künftig jede Person automatisch geprüft wird, steht die Anonymität im öffentlichen Raum auf dem Spiel. Ja, in absoluten Ausnahmesituationen – etwa bei akuter Terrorgefahr oder bei der Suche nach Vermissten – kann so ein Einsatz sinnvoll sein. Aber genau dafür gibt es enge europäische Regeln. Und die müssen auch in Bayern gelten. Was wir nicht brauchen, ist ein schleichender Einstieg in flächendeckende Überwachung.
Wenn KI eingesetzt wird, dann nur unter harten Leitplanken: erstens nur in klar definierten Einzelfällen, zweitens nur mit richterlicher Anordnung und drittens strikt zeitlich und räumlich begrenzt. Entscheidend ist: Es darf keine flächendeckende biometrische Überwachung geben. Wenn jede Person automatisch überprüft wird, überschreiten wir eine rote Linie. Sicherheit braucht Grenzen – sonst verlieren wir Freiheit.“
Die Landtags-Grünen regen zudem eine Expertenanhörung im zuständigen Innenausschuss an und fordern, dass die Staatsregierung Erkenntnisse aus bestehenden Praxis- und Pilotansätzen (u. a. Mannheim/Frankfurt) auswertet und dem Landtag transparent vorlegt, bevor neue Befugnisse geschaffen werden.